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Entscheid

RRB Nr. 761/2024

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2024, 2. Serie

3. Juli 2024Deutsch10 min

Source zh.ch

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2024, 2. Serie

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024

761. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2024, 2. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffent- lich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zu- gutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksam- keit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2024 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in dem mit einem * bezeichneten Fall unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates). Aus Transparenzgründen wird der vorliegende Beschluss ebenfalls in der Übersicht dargestellt. RRB Nr. 416/2024 Beiträge 2024, 1. Serie Fr.   449 000 RRB Nr. 693/2024 Beiträge 2024, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 2 000 000 RRB Nr. 731/2024* Beitrag an die Stadt Zürich für das Projekt Fr. 5 000 000 «ESC 2025 – Kandidatur Stadt Zürich» Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 7 449 000 RRB Nr. 761/2024 Beiträge 2024, 2. Serie Fr.   470 000 Total Beiträge 2024 Fr. 7 919 000

Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksich- tigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:

Erwägungen

1. Verein Freunde des Klosters Wettingen (Neue Klostergeschichte Wettingen) Gesuchsteller/in Der 1977 gegründete Verein Freunde des Klosters Wettin- gen bezweckt u. a. die Pflege der Beziehungen zum Kloster Wettingen und die Erhaltung der Klosteranlage. Vorhaben Zum anstehenden 800-Jahr-Jubiläum des Klosters Wettin- gen 2027 soll in einer rund 280-seitigen, bebilderten Pub­ likation für ein breites Publikum eine nach wissenschaft­ lichen Kriterien aufbereitete Publikation zur Geschichte des Klosters Wettingen herausgegeben werden. Daneben sollen eine frei zugängliche Webseite mit Blog sowie Vermitt- lungsangebote erstellt werden. Kosten Fr. 380 000 Beantragter Beitrag Fr.   50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   15 000 Standortgemeinde(n) Fr.   35 000 Stiftungen und Private Fr.   20 000 Andere Kantone Fr. 200 000 Andere Fr.   60 000 Gewährter Beitrag Fr.   50 000 Bedingungen – Auflagen Der Beitrag darf nur für die Druckkosten verwendet werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt, das neben Historikerinnen und Historikern auch interessierte Laien ansprechen soll, ist sinnvoll und unterstützungswürdig, denn die neue Aufbereitung der Geschichte des Klosters Wettingen, das historisch eng mit dem Kanton Zürich verbunden ist, leistet einen Beitrag an die Geschichte des Kantons Zürich und dient zudem zur Schliessung von wissenschaftlichen Lücken in der Kloster- geschichte.

2. Verein Lesbenorganisation Schweiz (Psychische Gesundheit und Resilienz der LGBTIQA+ Community in der Schweiz [Kickoff-Jahr]) Gesuchsteller/in Der 1989 gegründete Verein Lesbenorganisation Schweiz (LOS) tritt ein für die Gleichstellung und Sichtbarkeit lesbi- scher, bisexueller und queerer Lebensweisen in der Gesell- schaft und damit gegen jede Form von Diskriminierung. Vorhaben Eine im Dezember 2022 veröffentlichte Studie über die Gesundheit von LGBT-Personen belegt, dass bei LGBT- Menschen insbesondere im Bereich der psychischen Ge- sundheit im Vergleich zur restlichen schweizerischen Be­ völkerung signifikant mehr Depressionen, suizidale Gedan- ken, Suizidversuche und Substanzkonsum vorkommen. Die LOS will dem, gemeinsam mit anderen LGBTIQA+- Organisationen, auf nationaler Ebene begegnen. Hierzu sind folgende Massnahmen geplant:

1. Gründung LGBTIQA+ Mental Health Allianz Die LGBTIQA+-Organisationen stärken in enger Zusammen- arbeit mit Expert*innen, nationalen Gesundheitsorganisa­ tionen und Betroffenen neue Netzwerke und Kooperationen. Insbesondere die Einbindung betroffener LGBTIQA+-Perso- nen über deutsch- und französischsprachige Fokusgruppen soll das Bewusstsein und die Pläne der Allianz beeinflussen und schärfen.

2. Erarbeitung Roadmap Die Mitglieder der LGBTIQA+ Mental Health Allianz können sich für Projekte an einer Roadmap orientieren, die auch die verschiedenen Bedürfnisse und Lücken aufzeigen wird. Alle Mitglieder können über die Allianz Mittel für spezifische oder gemeinsame Projekte beantragen.

3. Erarbeitung und Publikation LGBTIQA+ Mental Health Strategie Die Allianz kommuniziert auch gegen aussen. Für das Kickoff-Jahr ist die Veröffentlichung einer gemeinsamen LGBTIQA+ Mental Health Strategie in vier Sprachen ge- plant. Diese wird über eine Webseite und Druckerzeugnisse mit wichtigen Akteur*innen geteilt. Das Strategiepapier soll für andere Projekte eine Stütze bieten und politische Pro- zesse und gesellschaftliche Diskurse zur psychischen Gesundheit von LGBTIQA+-Personen positiv beeinflussen.

Kosten Fr. 301 588 Beantragter Beitrag Fr.   20 000 Weitere Finanzierung Bund Fr.   30 000 Andere Kantone Fr.   81 000 Stiftungen und Private Fr. 125 000 Sponsoren Fr.   45 000 Andere Fr.     588 Gewährter Beitrag Fr.   20 000 Bedingungen Die Beiträge der anderen Kantone an das Vorhaben müssen insgesamt mindestens Fr. 50 000 betragen, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung am Beitrag. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Vor dem Hintergrund einer allgemeinen Zunahme von psychischen Erkrankungen und des damit einhergehenden Anstiegs der Inanspruchnahme von psychologischen und psychiatrischen Dienstleistungen in der Schweiz, die das Gesundheitssystem belasten, ist eine national abgestützte, präventive Strategie für eine besonders vulnerable Bevöl­ kerungsgruppe unter Einbezug von Betroffenen, Fachper­ sonen sowie Gesundheitsorganisationen begrüssenswert.

3. Stiftung ProSpecieRara (Ein neuer Hotspot für die gefährdete Vielfalt) Gesuchsteller/in Die 1982 gegründete Stiftung ProSpecieRara setzt sich für die Rettung und den Erhalt der kulturhistorischen und genetischen Vielfalt der Nutztiere und Kulturpflanzen ein. Vorhaben Die Stiftung ProSpecieRara konnte die ideal zwischen ihrer Samengärtnerei und den nahen Schaugärten beim Schloss Wildegg gelegene Liegenschaft Felsberg erwerben. Das Haupthaus wird einschliesslich des Dachbodens zum drei- geschossigen Bürogebäude umgebaut und mit Rücksicht auf die historische Substanz sanft instand gesetzt. Künftig befindet sich hier der Hauptsitz der Stiftung, der sich heute in Basel befindet. Im benachbarten Ökonomiegebäude findet im Erdgeschoss die Samenbibliothek Platz, wobei für die Lagerung des Saatgutes von über 1700 seltenen Garten-, Acker-, Zier- und Kräutersorten eine passende Klimakammer eingerichtet wird. Im Dachgeschoss wird ein Kurssaal untergebracht, wodurch ein breiteres Kursangebot aufgebaut werden kann. Neu führt ein geschwungener Weg über die südwestliche Grünfläche, der ergänzt mit einem kleinen Platz Verbindung schafft und künftig auch die vielfältige Nutzung dieser Grünfläche ermöglicht. Zu deren ressourcenschonenden Bewässerung ist eine Regenwas- ser-Erdtankanlage geplant, die unter der östlichen Kiesflä- che neben dem Haupthaus zu liegen kommt. Kosten Fr. 5 542 415 Beantragter Beitrag Fr.   300 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 4 097 415 Stiftungen und Private Fr.   220 000 Andere Kantone Fr. 4 900 000 Andere Fr. 4 125 000 Gewährter Beitrag Fr.   300 000 Bedingungen Es wird von mindestens zwei weiteren Kantonen ein Beitrag an das Vorhaben erwartet, ansonsten erfolgt am Kantons- beitrag eine anteilmässige Kürzung. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Dank der Nähe der drei Standorte lassen sich um den neuen Hauptsitz Synergien nutzen, und es entsteht ein zukunftsfähiges Zentrum der Biodiversität, das national beachtet wird und über die Kantonsgrenze bis Zürich aus- strahlt.

4. Stiftung PROCOM (Digitalisiertes Dolmetschen / Aufbau eines neuartigen und vielseitig nutzbaren Dolmetschangebots für gehörlose Menschen in der Schweiz) Gesuchsteller/in Die 1988 errichtete PROCOM, Stiftung Kommunikations­ hilfen für Hörgeschädigte, bezweckt die Förderung der Kommunikationsmöglichkeiten der Hörgeschädigten unter sich und mit Hörenden. Hierzu betreibt sie u. a. einen natio- nalen Dolmetschdienst und bietet Textvermittlung und Übersetzungen in Gebärdensprache an. Vorhaben Etwa 60 Einsätze von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern in den drei Gebärdensprachen vermittelt die Stiftung PROCOM Tag für Tag in der ganzen Schweiz. Derzeit müssen Anfragen für Dolmetschereinsätze mindes- tens zwei Wochen im Voraus getätigt werden. Rund 20% der Anfragen müssen allerdings – hauptsächlich aus logis­ tischen Gründen – abgelehnt werden. Das Pilotprojekt «digitalisiertes Dolmetschen» soll es Ge- hörlosen ermöglichen, über Tablets und Mobiltelefone auch spontan auf Übersetzungsdienstleistungen zuzugreifen. Dabei soll eine der beiden neuen Dienstleistungen für spontane Alltagssituationen zur Verfügung stehen wie beispielsweise bei Zugausfällen («On the Road»). Die andere der beiden neuen Dienstleistungen soll für geplante Be­ sprechungen zur Verfügung stehen, die weniger als zwei Wochen zuvor festgelegt werden, zum Beispiel im beruf­ lichen Umfeld («Easy Access»). Kosten Fr. 465 000 Beantragter Beitrag Fr. 100 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 150 000 Andere Kantone Fr.   80 000 Stiftungen und Private Fr.   85 000 Bund Fr.   50 000 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Mit diesen neuen Dienstleistungen wird für Gehörlose mehr Flexibilität geschaffen und zur Gleichstellung von gehörlosen Menschen beigetragen. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Verein Freunde des Klosters Wettingen Fr. 50 000 (Neue Klostergeschichte Wettingen) 2. Verein Lesbenorganisation Schweiz Fr. 20 000 (Psychische Gesundheit und Resilienz der LGBTIQA+ Community in der Schweiz [Kickoff-Jahr]) 3. Stiftung ProSpecieRara Fr. 300 000 (Ein neuer Hotspot für die gefährdete Vielfalt) 4. Stiftung PROCOM Fr. 100 000 (Digitalisiertes Dolmetschen / Aufbau eines neuartigen und vielseitig nutzbaren Dolmetschangebots für gehörlose Menschen in der Schweiz) Total Fr. 470 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung bis zu 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Beschwer- defrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Be- dingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elek- tronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung des restlichen Beitrags ersuchen (Bedin- gung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsverwaltung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützi- gen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).

III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge ge- mäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanz- kommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli