RRB Nr. 762/2012
Strassen, Zürich, Bürkliplatz HVS 30012, Projektgenehmigung
11. Juli 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Bürkliplatz HVS 30012, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2012
762. Strassen (Zürich, Bürkliplatz HVS 30012)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 31. Mai 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Tramhaltestelle am Bürkliplatz, Ab- schnitt Bahnhofstrasse bis Quaibrücke, auf dem Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 05 257), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersucht es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die bestehende Tramhaltestelle am Bürkliplatz den neuen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes an- zupassen. Aufgrund der bestehenden Platzverhältnisse können beide Haltestellenkanten auf der ganzen Länge auf die notwendigen 30 cm erhöht werden. Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Spaltbreiten zwischen Fahrzeug und Haltekante eingehalten werden können, müssen die Gleise und die Fahrleitung im Haltestellenbereich auf einer Länge von rund 115 m angepasst werden. Die bestehende Haltestellenausrüs- tung wird der neuen Situation angepasst. Infolge der geänderten Gleis- geometrie werden die Randsteine und die Traminselbeläge angepasst. Im Zuge der Bauarbeiten werden eine Wasserleitung und die Rohr- anlagen der Dienstabteilung Verkehr erneuert sowie auch die bestehen- den Markierungen und Signalisationen wieder hergestellt. Der Baubeginn ist für den 12. August 2012 vorgesehen und die Bau- arbeiten dauern bis etwa Mitte Oktober 2012. Mit Begehrensäusserung vom 26. Januar 2012 hat das AFV dem Vor- haben ohne Auflagen zugestimmt. Die Leistungsfähigkeit wird nicht beeinträchtigt, da die Oberfläche des bestehenden Strassenraumes nicht verändert wird. Da mit dem Projekt die Oberfläche geringfügig und ohne Auswir- kungen auf die Umgebung verändert wird, hat die Stadt Zürich nur die Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG durchgeführt und auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Der Stadtrat von Zürich setzte das Projekt mit Beschluss Nr. 647 am 23. Mai 2012 fest. Einer Genehmigung durch den Regierungsrat steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den behindertengerechten Ausbau der Tram- haltestelle Bürkliplatz, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Quaibrücke, be- tragen Fr. 3 300 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer
provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 437 000. Diese Aufwendungen sind vollumfänglich dem Anteil des öffentlichen Verkehrs anzurechnen. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denje- nigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Tramhalte- stelle am Bürkliplatz, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Quaibrücke, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi