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Entscheid

RRB Nr. 762/2019

Mühlerama, Beitragsberechtigung, Erneuerung

28. August 2019Deutsch4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2019

762. Stiftung Mühlerama (Beitragsberechtigung)

Erwägungen

Der Kanton richtet der Stiftung Mühlerama seit 1991 Subventionen aus. Seit 2009 beträgt die jährliche Subvention Fr. 32 500. Der Staatsbeitrag wird gestützt auf § 14 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) ausgerichtet, wonach der Kanton an allgemein zugängliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich der Sekundar- stufe II und der Erwachsenenbildung, Subventionen ausrichten kann. Das Mühlerama besteht seit 32 Jahren und hat in der Zürcher Mu- seumslandschaft seinen festen Platz. Die Besucherzahlen konnten in den letzten zehn Jahren stetig erhöht werden und bewegen sich zwischen 16 000 und 19 000 Eintritten pro Jahr. Schulklassen sind nach wie vor eine der Hauptzielgruppen des Museums. Jährlich besuchen zwischen 140 und 220 Klassen eine Führung, einen Workshop oder die Sonderausstellung und setzen sich mit der Produktion von Mehl und Brot und mit Ernäh- rung allgemein auseinander. Zudem besuchen die Pädagogische Hoch- schule Zürich sowie verschiedene Abteilungen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften das Museum regelmässig für Fortbil- dungskurse. Besondere Attraktionen sind die Sonderausstellungen wie z. B. die Ausstellung 2018 «Was essen wir morgen?». Zu den neuen Ver- mittlungsangeboten seit dem Umbau von 2017 gehören die Mahl- und Backwerkstatt, wo alle Museumsbesuchenden auf zum Teil echten ur- zeitlichen Handmühlen selbst Mehl mahlen können, das in der Backwerk- statt zu einem Brötchen verarbeitet werden darf. Besonders für Kinder und Jugendliche bis rund 14 Jahre wurden Minimühlen entwickelt, wel- che die mechanischen Prinzipien der Mühle nachvollziehbar machen. Neu ist eine Ausstellung, die 32 Themen zu Ernährung, Gesundheit und Nachhaltigkeit auf einem Förderband vermittelt. Aufgrund weiterer neu- er Formate wie die Back- und Nudelschule, die offene Backstube oder «Wetsch Zopf» (kostenloses Backen für 12- bis 16-Jährige) hat sich die Gruppe der Museumsbesucherinnen und -besucher verjüngt und sind Beziehungen zur lokalen Nahrungsmittelszene entstanden. Der von der Stadt Zürich und dem Lotteriefonds mit je Fr. 250 000 unterstützte Umbau des Museums hat nicht nur inhaltliche, sondern auch Erneuerungen im Bereich der Infrastruktur hervorgebracht. Aufgrund einer geänderten Raumaufteilung kann der Betrieb effizienter und zum

grossen Teil barrierefrei betrieben werden. Im ersten Betriebsjahr nach dem Umbau von 2017 hat sich gezeigt, dass die Einnahmen wie erwünscht erhöht werden konnten. Zugleich ist aber auch der Personalaufwand stär- ker angestiegen als erwartet. Das Mühlerama weist einen für Museen hohen Eigenerwirtschaftungsgrad auf, der zurzeit 76% beträgt. Von der Stadt Zürich erhält das Museum jährlich einen Betriebsbeitrag von Fr. 113 687. Die Mühle Tiefenbrunnen AG erlässt den Mietzins und unter- stützt das Museum über einen Kulturbeitrag mit rund Fr. 70 000. Son- derausstellungen werden mithilfe von Stiftungen finanziert, der Rest wird wenn möglich mithilfe von Spenden und Sponsoring abgedeckt. Trotz aller Bemühungen, mit erhöhter Eigenerwirtschaftung die Jahresrech- nung auszugleichen, schliesst das Museum immer wieder mit einem Ver- lust ab. 2018 betrug der Verlust Fr. 69 910. Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass das vielfältige Leistungs- angebot des Mühleramas erhalten bleibt. Es rechtfertigt sich deshalb, dem Museum weiterhin Subventionen auszurichten. Aufgrund des grösseren Angebots und dem gestiegenen Personalaufwand, der über die Hälfte der Kosten verursacht, soll die jährliche Subvention ab 1. Januar 2020 von Fr. 32 500 auf Fr. 50 000 erhöht werden. Über die jährliche Ausrichtung der Subvention von höchstens Fr. 50 000 entscheidet gemäss § 39 lit. b der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) die Bildungsdirektion. Die Mittel gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bil- dungsverwaltung; sie sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan 2019–2022 eingestellt. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes von 1. April 1990 (LS 132.2) ist die Beitragsberechtigung Privater auf längstens acht Jahre befristet. Die Stiftung Mühlerama ist ab 1. Januar 2021 für vier Jahre bis 31. Dezem- ber 2024 als beitragsberechtigt anzuerkennen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Mühlerama wird mit Wirkung ab 1. Januar 2021 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2024. Vor Ablauf der Beitragsberechtigung, spätestens jedoch bis 31. März 2024, ist der Bil- dungsdirektion ein begründetes Gesuch um Verlängerung einzureichen.

III. Die Ausrichtung des Staatsbeitrages ist an die Bedingung geknüpft, dass Jahresrechnung und Jahresbericht der Bildungsdirektion vorgelegt werden.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Stiftung Mühlerama, Seefeldstrasse 231, 8008 Zü- rich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli