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Entscheid

RRB Nr. 763/2022

Grundlagenpapier Kantonale Integrationsprogramme KIP 3 2024–2027, Schreiben an die KdK

18. Mai 2022Deutsch6 min

Source zh.ch

Grundlagenpapier Kantonale Integrationsprogramme KIP 3 2024–2027, Schreiben an die KdK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2022

763. Grundlagenpapier «Spezifische Integrationsförderung,

Erwägungen

Kantonale Integrationsprogramme KIP 3: 2024–2027 (Stellungnahme) Mit Schreiben vom 14. April 2022 bittet die Konferenz der Kantonsre- gierungen (KdK) den Regierungsrat, dem Generalsekretariat der KdK bis am 20. Mai 2022 mitzuteilen, ob er mit dem Grundlagenpapier für die Kantonalen Integrationsprogramme 2024–2027 (KIP 3) einverstanden sei. Die KIP bilden die Grundlage für den Abschluss der Programmver- einbarungen, mit denen Bund und Kantone seit 2014 die Zusammen- arbeit im Bereich der spezifischen Integrationsförderung regeln. Sie dauern üblicherweise vier Jahre. Gegenwärtig läuft die Umsetzung einer zweijährigen Übergangsphase 2022–2023 (KIP 2bis), die dazu dienen soll, die Erfahrungen mit der Einführung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) auszuwerten, bevor die neue KIP-Phase (KIP 3) startet. Das Grundlagenpapier «Spezifische Integrationsförderung, Kantonale Integrationsprogramme KIP 3: 2024–2027» steckt den strategischen Rah- men ab, in dem die Kantone ihre für das KIP 3 bzw. für 2024–2027 ge- planten Massnahmen zur spezifischen Integrationsförderung umsetzen sollen. Es wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) und der KdK in enger Abstimmung mit der Begleitgruppe KIP/IAS, in der unter an- derem auch der Kanton Zürich vertreten ist, erarbeitet und im Novem- ber 2021 im Rahmen eines Hearings mit Vertreterinnen und Vertretern aller Kantone und unter Einbezug kommunaler Vertreterinnen und Ver- treter breit diskutiert. Die Rückmeldungen aus dem Hearing wurden in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Das Grundlagenpapier für die KIP 3 baut auf den Erfahrungen der vergangenen zwei KIP-Phasen auf. Der Fokus liegt auf der Konsolidie- rung und gezielten Weiterentwicklung des Bestehenden; insbesondere wurde auf die Aufnahme neuer Förderbereiche verzichtet. Neu werden die seit 2019 geltenden Vorgaben des Ausländer- und Integrationsgeset- zes vom 16. Dezember 2005 (AIG, SR 142.2) im KIP-Grundlagenpapier verankert. Ebenfalls neu ist, dass der Bund in allen Förderbereichen für alle Kantone verbindliche strategische Programmziele vorgibt und die Kantone sich auf die Formulierung geeigneter Massnahmen zu ihrer Um- setzung konzentrieren können. Bei den Zielgruppen soll (noch) stärker auf Personen mit spezifischem Integrationsbedarf fokussiert werden, d. h. auf Personen im Familiennachzug, Personen mit Ausbildungs- und

Arbeitsmarktpotenzial sowie Personen, die von Armut betroffen oder bedroht sind. Weiter strebt das Grundlagenpapier eine Stärkung der kon- zeptionellen und koordinierenden Aufgaben der kantonalen Integrations- fachstellen an, indem eine neue Kategorie von strategischen Programm- zielen geschaffen wird, die u. a. Massnahmen zur Vertiefung der Zusam- menarbeit mit den Regelstrukturen, zur strategisch-konzeptionellen Wei- terentwicklung der Förderbereiche sowie der Qualitätsentwicklung und -sicherung umfasst. Beim Reporting strebt der Bund gemäss Grundlagenpapier eine ad- ministrative Vereinfachung und «Entschlackung» an, indem die KIP-Ein- gabe und die (jährlichen) Berichterstattungen für das KIP 3 künftig über ein digitalisiertes Eingabe- und Reportingsystem erfolgen sollen. Das Monitoring zur Wirkungsprüfung der IAS wird weitergeführt und kon- solidiert. Schliesslich wird der Verteilschlüssel für das Kostendach des Bundes für finanzielle Beiträge aus dem Integrationsförderkredit nach Art. 58 Abs. 3 AIG gemäss Entscheid der KdK-Plenarversammlung vom 25. März 2022 angepasst, wobei neben den bisherigen Indikatoren «Ständige Wohnbevölkerung» und «Eingewanderte ständige ausländische Wohn- bevölkerung» neu auch der Indikator «Ständige ausländische Wohnbe- völkerung» in die Berechnungen einfliesst. Die Höhe der Integrations- pauschale, die den Kantonen pro Asylentscheid gewährt wird, bleibt un- verändert.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, 3003 Bern (Zu- stellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Grund- lagenpapier Kantonale Integrationsprogramme KIP 3 2024–2027 und äus- sern uns wie folgt: Der Kanton Zürich war durch die Kantonale Integrationsdelegierte, die Mitglied der Begleitgruppe KIP/IAS ist, eng in die Erarbeitung des Grundlagepapiers eingebunden, und konnte seine Haltung grösstenteils einbringen, weshalb wir diesem grundsätzlich zustimmen. Begrüsst wird insbesondere, dass Bund und Kantone mit dem Grund- lagenpapier auf Bewährtem aufbauen. Das zeigt einerseits, dass die in den Kantonen bisher geleistete Arbeit anerkannt wird, und anderseits ergibt sich daraus ein Verständnis dafür, dass Massnahmen im Bereich der spezifischen Integrationsförderung Zeit brauchen, bis sie nachhaltig in den kantonalen Strukturen verankert werden können.

Neu ist bei den Programmzielen die Kategorie «Verankerung in den Regelstrukturen, Innovation, Qualität» vorgesehen, die es erlaubt, der konzeptionellen und koordinierenden Arbeit die erforderliche Aufmerk- samkeit beizumessen. Wir unterstützen diese Neuerung, weil sie es er- möglicht, in dieser Kategorie künftig systemunabhängige bzw. Zielgrup- pen übergreifende Massnahmen zu formulieren und diese sowohl aus Mitteln des Integrationsförderkredits für die allgemeine Migrationsbe- völkerung als auch aus Mitteln der Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge zu finanzieren. Das Grundlagenpapier trägt damit der Tatsache Rechnung, dass zahlreiche Angebote der spe- zifischen Integrationsförderung sowohl Migrantinnen und Migranten ohne Fluchthintergrund als auch Geflüchtete aufnehmen. Das erlaubt es, den grossen Unterschied in den vorhandenen Mitteln zwischen dem Fördersystem für die allgemeine Migrationsbevölkerung und dem För- dersystem für Geflüchtete zumindest auf der Ebene der Koordination und Qualitätssicherung auszugleichen. Die im Grundlagenpapier dargelegte Absicht, das Reporting zu den KIP zu vereinfachen und die Eingabe des KIP 3 sowie die künftige KIP- Berichterstattung über ein digitalisiertes System zu ermöglichen, ist ein zielführender Beitrag zur Verringerung des administrativen Aufwands. Der Vorschlag, strategische Programmziele zu formulieren, die für alle Kantone gelten, verbessert die Vergleichbarkeit der Programme, wo- bei wir davon ausgehen, dass den Kantonen der nötige individuelle Hand- lungsspielraum zur Priorisierung und Ausgestaltung der Massnahmen zur Zielerreichung verbleibt. Die partizipative Erarbeitung der Programm- ziele hat allerdings zu teilweise umständlichen und überladenen Formulie- rungen geführt, die deren Interpretation erschweren. Wir schlagen daher vor, die Zielformulierungen bei der Schlussredaktion des Papiers zu vereinfachen. Die Formulierung «stellt sicher», die gemäss «Rundschrei- ben Kantonale Integrationsprogramme KIP 2024–2027 einschliesslich Integrationsagenda Schweiz» des SEM (Entwurf vom 28. April 2022) immer auch die Finanzierung der entsprechenden Massnahmen erfasst, sollte zudem überprüft und nur dort verwendet werden, wo eine Finan- zierung aus KIP-Mitteln auch tatsächlich möglich ist. Dies ist beim Pro- grammziel 1.5 «Umsetzung der (Erst-)Information und Beratung» im Bereich Allgemeine Integrationsförderung fraglich und beim Programm- ziel 4.5 «Frühe Sprachbildung von VA/FL» ausgeschlossen, weil die Fi- nanzierung von Massnahmen zur frühkindlichen Sprachbildung vor dem Kindergarten mit KIP-Mitteln gemäss dem erwähnten Rundschreiben nur in begründeten Ausnahmefällen und längstens bis Ende 2025 erlaubt ist.

Der verstärkte Fokus auf Personen mit spezifischem Integrationsbe- darf ist sinnvoll. Die entsprechenden Ausführungen im Grundlagenpapier sind daher im Grundsatz zu begrüssen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Erreichbarkeit von Personen aus dem Familiennachzug sowie von armutsgefährdeten Personen («Working Poor») erfahrungsgemäss schwie- rig und kostenintensiv ist, da diese Personen in der Regel von keinem Sys- tem besonders erfasst werden und statistisch nur schwer greifbar sind. Wir bedauern, dass für das KIP 3 keine Erhöhung der Mittel des In- tegrationsförderkredits vorgesehen ist. Umso mehr begrüssen wir die im erwähnten Schreiben der KdK ausgedrückte Bereitschaft der Plenarver- sammlung, das Anliegen der Konferenz der Integrationsdelegierten im Verlaufe der 3. KIP-Programmperiode wieder aufzugreifen und vertieft zu prüfen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli