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Entscheid

RRB Nr. 765/2017

Geamtmelioration Flaacherfeld, Projekterweiterung, Genehmigung, Zusatzbeitrag

30. August 2017Deutsch7 min

Source zh.ch

Geamtmelioration Flaacherfeld, Projekterweiterung, Genehmigung, Zusatzbeitrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. August 2017

765. Gesamtmelioration Flaacherfeld

Erwägungen

(Projekterweiterung, Zusatzbeitrag) Mit RRB Nr. 940/2009 wurde das Projekt Gesamtmelioration Flaacher- feld genehmigt und folgende Staatsbeiträge zugesichert: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Technische Vorarbeiten 195 000 100% 195 000 Umlegungsarbeiten 675 000 50% 337 500 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 6 180 000 41% 2 533 800 Insgesamt 7 050 000 3 066 300 Mit RRB Nr. 828/2013 wurde eine Projekterweiterung sowie eine Kos- tenerhöhung für die landwirtschaftliche Entwässerung und den Wege- bau genehmigt. Die Staatsbeiträge für die technischen Vorarbeiten wur- den um Fr. 40 000 und für die baulichen Massnahmen um Fr. 1 291 500 erhöht. Damit wurden insgesamt folgende Staatsbeiträge zugesichert: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Technische Vorarbeiten 235 000 100% 235 000 Umlegungsarbeiten 675 000 50% 337 500 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 9 330 000 41% 3 825 300 Insgesamt 10 240 000 4 397 800 Diese Beträge beruhten auf der Kostenschätzung, die für die Grün- dungsversammlung erstellt wurde, und einer Zwischenabrechnung nach der Detailprojektierung. Infolge der mit RRB Nr. 828/2013 genehmigten Projekterweiterungen verlangte das Bundesamt für Landwirtschaft im August 2014 eine Überarbeitung des Generellen Projektes. Im Rahmen der Überarbeitung des Generellen Projektes sind zwei zusätzliche Projekterweiterungen beschlossen worden: a) Einzelne Wege, deren Zustand bei Projektbeginn für in Ordnung befunden wurde, waren nun auch als sanierungsbedürftig einzustufen. Daher wurde die Sanierung weiterer Wege (Wegebau Los 5) im Umfang von Fr. 540 000 notwendig. b) Auf den bereits zwischen 1942 und 1954 drainierten Flächen waren immer grösser werdende Vernässungserscheinungen zu beobachten, wes- halb eine zusätzliche Entwässerungsetappe zur Erneuerung und Ergän- zung bestehender Saugerleitungen mit Gesamtkosten von Fr. 1 000 000 ausgeführt werden muss.

Weiter ergeben sich folgende Mehrkosten: a) Nachdem ein grösserer Teil der Wegebauarbeiten ausgeführt war, zeigte sich, dass die veranschlagten Kosten nicht ausreichen werden (Wegebaulose 1–4). Vor allem wegen des schlechten Baugrunds und des schlechten Zustands der bestehenden Wege entstehen bei diesen Wege- baulosen Mehrkosten von Fr. 1 970 000. b) Neue geologische Gutachten und Pumpversuche Anfang 2010 ha- ben ergeben, dass die mit dem ursprünglichen Generellen Projekt geneh- migte Bewässerungsanlage nicht in der vorgesehenen Form umgesetzt werden konnte. Es zeigte sich, dass eine Bewässerung mit Grundwasser- pumpwerk den Anforderungen für eine umfassende Bewässerung des Flaacherfeldes nicht zu genügen vermag. Daher musste das Bewässe- rungsprojekt hinsichtlich technischer, hydrogeologischer und chemischer (Nitratproblematik) Randbedingungen vollständig überarbeitet werden. Es muss eine neue Wasserfassung im Rhein installiert werden. Bei der Ausarbeitung des Bauprojektes hat sich gezeigt, dass der vorgesehene Kostenrahmen nicht ausreicht. Insgesamt ergeben sich für die Bewässe- rungsanlage Mehrkosten von Fr. 890 000. In Anwendung der Beitragssätze gemäss RRB Nr. 940/2009 ergeben sich für die Kosten der Projekterweiterungen und die Mehrkosten zu- sammenfassend folgende Staatsbeiträge: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Projekterweiterungen 1 540 000 41% 631 400 Mehrkosten 2 860 000 41% 1 172 600 Insgesamt 4 400 000 1 804 000 Die Projekterweiterungen und die Mehrkosten sind im Sinne von § 86 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) zu genehmi- gen, und es ist eine Subvention zuzusichern. Das überarbeitete Generelle Projekt vom 20. August 2014 genügt den Voraussetzungen zur Durchfüh- rung von Wegverbesserungen, Ent- und Bewässerungen und kann geneh- migt werden. Die Gesamtmelioration Flaacherfeld ist eine Verbundaufgabe, deren Finanzierung durch Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinde erfolgt; die beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben die Restkosten zu tragen. Der Bund sicherte mittels Grundsatz- verfügung vom 27. August 2009 einen Beitrag von 34% an die Kosten der Melioration und – aufgrund der Berücksichtigung der naturschützerischen Belange – einen zusätzlichen Beitrag von 3% für ökologische Leistungen zu. Mit RRB Nr. 940/2009 wurde an die Umlegungsarbeiten von Fr. 675000 eine Subvention von 50% zugesichert. Die Gemeinde ist gemäss § 98 LG verpflichtet, mindestens 15% an die Kosten der Landumlegung zu leisten. Damit belaufen sich die von der öffentlichen Hand zugesicherten Bei-

träge an die Umlegungsarbeiten der Gesamtmelioration Flaacherfeld auf 102%. Staatsbeiträge, welche die beitragsberechtigten Aufwendungen eines Vorhabens übersteigen, sind unzulässig und müssen herabgesetzt werden (§ 11 Abs. 2 Staatsbeitragsgesetz vom 1. April 1990). Der (obliga- torische) Beitragssatz der Gemeinde beträgt mindestens 15%. Der Kan- ton kann an die Kosten von Landumlegungen Beiträge von 50% aus- richten (§ 97 Abs. 1 lit. a LG). Unter diesen Umständen drängt sich auf, den Beitragssatz des Kantons von 50% um 2% auf 48% zu senken. Dies ergibt eine Kürzung des für die Umlegungsarbeiten zugesicherten Bei- trages von Fr. 337 500 um Fr. 13 500 auf Fr. 324 000. Der Beitrag für die baulichen Massnahmen und die Vermarkung ist davon nicht betroffen. Damit belaufen sich die beitragsberechtigten Kosten für die Gesamt- melioration Flaacherfeld auf Fr. 14 640 000. Die zuzusichernde Subven- tion beträgt insgesamt Fr. 6 188 300 (Fr. 4 397 800 plus Fr. 1 804 000 minus Fr. 13500). Der genannte Staatsbeitrag wird zulasten des Buchungskreises 8820, Abteilung Landwirtschaft, Konto 5660 9 00000, Eigene Investitions- beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck, übrige, Objekt- kredit Nr. 88G-200-08-006, verbucht. Die erforderlichen Investitionsbeiträge sind im Budget 2017 mit Fr. 1 350 000 eingestellt. Die Betreffnisse für die folgenden Jahre sind im KEF 2017–2020 enthalten. Die Gemeinde Flaach wird eingeladen, sich an den Mehrkosten mit den vom Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Beiträgen zu beteiligen. Es ergeben sich folgende zusätzliche Kapitalfolgekosten: Kapitalfolgekosten Kostenanteil Nutzungsdauer Abschreibung Kalk. Zinsen Total in Franken in Jahren in Franken in Franken in Franken Staatsbeitrag für Kosten- 1 790 500 30 59 683 13 429 73 112 erhöhung und Projekt- erweiterung Die Kapitalfolgekosten für den Zusatzbeitrag von Fr. 1 790 500 betra- gen jährlich Fr. 73 112. Sie setzen sich aus den Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen zusammen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das überarbeitete Generelle Projekt der Gesamtmelioration Flaa- cherfeld gemäss Plan vom 20. August 2014 wird genehmigt.

II. Die Projekterweiterungen für die zusätzlichen Wegsanierungen (We- gebauetappe 5) und die landwirtschaftlichen Entwässerungen sowie die Kostenerhöhung für die Bewässerung und Wegebauetappen 1–4 werden genehmigt.

III. Der mit RRB Nr. 940/2009 zugesicherte Beitrag für die Umlegungs- arbeiten der Gesamtmelioration Flaacherfeld wird von Fr. 337 500 um Fr. 13 500 auf Fr. 324 000 gekürzt.

IV. Der Meliorationsgenossenschaft Flaacherfeld wird zur Staatsbei- tragszusicherung gemäss RRB Nrn. 940/2009 und 828/2013 an die Mehr- kosten bei den baulichen Massnahmen (Projekterweiterung und Kos- tenerhöhung) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, eine zusätzliche Subvention von 41%, höchstens Fr. 1 804 000, an die auf Fr. 4 400 000 veranschlagten bei- tragsberechtigten Kosten zugesichert. Unter Berücksichtigung der Beitragsreduktion gemäss Dispositiv III beträgt die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme damit Fr. 6 188 300.

V. Dieser Betrag wird nach Massgaben des Zürcher Baukostenindexes der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. Juni 2009)

VI. Die Baudirektion wird beauftragt, beim Bundesamt für Landwirt- schaft, Abteilung Strukturverbesserungen, um Zuerkennung eines ent- sprechenden Bundesbeitrages nachzusuchen.

VII. Die Ausrichtung der Subvention erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen gemäss RRB Nr. 940/2009.

VIII. Für die Ausführung der Arbeiten und die Einsendung der Ab- rechnung wird Frist bis 31. Dezember 2018 gewährt.

IX. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

X. Mitteilung an die Meliorationsgenossenschaft Flaacherfeld (Präsi- dent: Ernst Bachmann, Wydhof, 8416 Flaach [E]), den Gemeinderat Flaach, 8416 Flaach, den Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, das Grund- buchamt Andelfingen, 8450 Andelfingen, das Ingenieur- und Vermessungs- büro Walter Leisinger AG, Strehlgasse 21, 8472 Seuzach, das Bundesamt für Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Postfach, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi