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Entscheid

RRB Nr. 769/2022

Amt für Jugend und Berufsberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Notfallteams, Stellenplan

18. Mai 2022Deutsch4 min

Source zh.ch

Amt für Jugend und Berufsberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Notfallteams, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2022

769. Amt für Jugend und Berufsberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Notfallteams (Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Jugendhilfestellen des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) erbringen im Rahmen des präventiven Kindesschutzes Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Familien. Daneben erbringen sie Leistun- gen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) (§§ 15 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 14. März 2011 [LS 852.1]). Mit RRB Nr. 546/2020 nahm der Regierungsrat eine Anpassung der Kin- der- und Jugendhilfeverordnung vom 7. Dezember 2011 (LS 852.11) vor. Die Coronapandemie und die Massnahmen zur Bekämpfung des Co- ronavirus hatten beträchtliche Auswirkungen auf viele Familien im Kan- ton Zürich. Insbesondere vorgängig belastete Familien (durch psychi- sche Erkrankung der Eltern, Armut, Suchterkrankungen usw.) waren besonders betroffen. Das AJB erfasst die Auswirkungen im Kindesschutz regelmässig durch eine Befragung verschiedener mit dem Kindesschutz beauftragter Institutionen (zh.ch/kindesschutzradar). Der starke Anstieg psychischer Belastungen insbesondere bei Jugendlichen zeigte sich in einer überdurchschnittlichen Zunahme von Kindern und Jugendlichen mit Suizidabsichten und anderen akuten psychischen Krisensymptomen, weshalb der Regierungsrat im Juni 2021 ein Massnahmenpaket zur Ver- besserung der angespannten psychiatrischen Versorgungssituation be- schlossen hat (RRB Nr. 598/2021). Solche Belastungen werden häufig erstmals in der Schule von Lehrpersonen, Schulsozialarbeitenden und Mitschülerinnen und Mitschülern oder zu Hause von den Eltern oder anderen Verwandten bemerkt. Der sich daraus ergebende sofortige Hand- lungsbedarf wird heute durch das Notfallsystem der Kinder- und Jugend- psychiatrie aufgefangen.

B. Notfallteams und personelle Mittel Vielen der betroffenen Kinder und Jugendlichen kann niederschwellig und familienbezogen geholfen werden, wenn eine ambulante sozialarbei- terisch-psychologische Unterstützung bereitgestellt wird. Schulleitende von Volks-, Berufs- und Mittelschulen und die dort tätigen Schulsozial-

arbeitenden könnten durch eine geeignete Unterstützung frühzeitig und wirksam von der Fallverantwortung entlastet werden. Auch kann damit der gegenwärtig starken Inanspruchnahme der Kinder- und Jugendpsy- chiatrie begegnet werden. Durch die Jugendhilfestellen im AJB sollen deshalb ergänzend zur psychiatrischen Notfallversorgung befristet Notfallteams der Kinder- und Jugendhilfe im ganzen Kanton zur Verfügung gestellt werden. Die Notfallteams sollen eingesetzt werden, wenn Kinder oder Jugendliche in akuten psychischen Belastungssituationen vor Ort sozialarbeiterische oder psychologische Unterstützung benötigen. Es ist als Reaktion auf die Auswirkungen der Coronapandemie auf vier Jahre zu befristen. Die Wirk- samkeit wird evaluiert. Insgesamt sollen Notfallteams für die vier Versorgerregionen des AJB geschaffen werden, bestehend aus jeweils zwei Fachpersonen, die über eine Ausbildung in Psychologie oder Sozialarbeit verfügen. Die Notfall- teams sollen schnell und jederzeit einsetzbar sein und aufsuchend arbei- ten. Es ist vorgesehen, die Einsätze der Notfallteams zentral zu koordi- nieren. Sie sollen 24 Stunden erreichbar sein. Von 6 bis 22 Uhr werden die Teams direkt einsetzbar sein, von 22 bis 6 Uhr wird ein Pikettdienst bestehen. Für diese Aufgabe sind eine Teamleitung und acht Mitarbei- tende zur Verfügung zu stellen. Der dazu notwendige Stellenbedarf be- läuft sich somit auf 8,0 Stellen Sozialarbeiter/in mbA (Lohnklasse 18 VVO) sowie 1,0 Stelle Abteilungschef/in (Lohnklasse 20 VVO). Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um eine Aufstockung von im Stel- lenplan des AJB bereits bestehenden Funktionen, weshalb es keiner wei- teren Einreihungsüberprüfung bedarf. Sie sind auf vier Jahre zu befris- ten. Nach drei Jahren findet eine Situationsbeurteilung statt.

C. Kosten Für die zusätzlichen personellen Mittel fallen Gesamtkosten, ein- schliesslich Arbeitgeberbeiträgen und Infrastrukturkosten, von jährlich rund 1,5 Mio. Franken an. Der davon zu leistende Gemeindebeitrag von 40% beträgt rund 0,6 Mio. Franken, was zu verbleibenden Kosten für den Kanton von rund 0,9 Mio. Franken pro Jahr führt. Die Personalkosten sind in den Planjahren 2023–2025 des Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2022–2025 nicht enthalten. Sie werden 2023 nach Möglichkeit innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, kompensiert. Die Personalkosten sind in den Planjahren 2024–2026 des KEF 2023–2026 neu einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung (Leis- tungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe) werden mit Wirkung ab 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 8,0 Sozialarbeiter/in mbA 18 1,0 Abteilungschef/in 20

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli