RRB Nr. 77/2015
Gemeindeamt, Stellenplan, Nachführung, Änderung
28. Januar 2015Deutsch15 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2015
77. Gemeindeamt (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gegenwärtig umfasst der ordentliche Stellenplan des Gemeindeamtes 55,5 unbefristete und 10,10 befristete im Budget enthaltene Stellen. Seit der Neustrukturierung des Gemeindeamtes im Jahr 2004 wurde dessen Stellenplan nie mehr vollständig überarbeitet. Mit verschiedenen Re- gierungsratsbeschlüssen und Direktionsverfügungen wurden insgesamt 15 kleinere und grössere Anpassungen am Stellenplan des Gemeinde- amtes vorgenommen. Seit 2004 haben sich die Aufgaben des Gemeindeamtes stark verän- dert. Stetig sind einerseits neue langfristige und dauernde Aufgaben hin- zugekommen, die entsprechende personelle Mittel erforderten und er- fordern. Zu denken ist etwa an: – Gemeinde- und Wirksamkeitsberichte – Unterstützung von Gemeindefusionen – Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden – Berichterstattung über die Gemeindeaufsicht – Sekretariat des Fachbeirats in Sachen Finanzausgleich – Begleitung der Umstellung des Rechnungswesens der gemeinderecht- lichen Organisationen auf HRM2 (Information und Beratung von Be- hörden und Verwaltungsmitarbeitenden, Erarbeitung von Mustervor- lagen und Arbeitshilfen), Beaufsichtigung des Übergangs der Rech- nungslegung aller gemeinderechtlichen Organisationen von der alten zur neuen Ordnung, aufsichtsrechtliche Massnahmen bei mangelhaf- ter Umsetzung der neuen kantonalen Vorgaben – Entwicklung und Pflege des Sprachstandsnachweises im Einbürge- rungsverfahren – Aufsicht und Koordination im Melde- und Einwohnerregisterwesen Anderseits erfordern neben den dargestellten neuen Aufgaben aber auch Entwicklungen in den althergebrachten Aufgabenbereichen einen erhöhten und veränderten Personaleinsatz: – Aufgrund der wachsenden Aufgabenlast und des steigenden Kosten- drucks auf die Gemeinden gestaltet sich auch die Gewährleistung der Gemeindeaufsicht immer aufwendiger. Allgemein werden vermehrt Vorgaben des Kantons infrage gestellt und Rechtsmittel gegen indi- viduelle Anordnungen ergriffen.
– Die Zivilstandsvorfälle mit Bezug zum Ausland nehmen zu und be- treffen auch immer fernere Länder. Es sind deshalb mehr ausländische Urkunden zu prüfen und die entsprechenden Prüfungen sind schwie- riger und zeitintensiver. Um sowohl die beschriebenen neuen Aufgaben als auch die Entwick- lungen in den angestammten Aufgabenbereichen bewältigen zu können, mussten in den letzten Jahren vermehrt befristete Stellen ausserhalb des Stellenplanes geschaffen werden. Die Schaffung von befristeten Stellen ausserhalb des Stellenplans stellt auf Dauer aber keine befriedigende Lösung dar. Dadurch werden unbefristete Aufgaben von befristet ange- stellten Mitarbeitenden erfüllt. Werden die befristeten Anstellungsver- hältnisse dann zur Gewährung einer gewissen Kontinuität verlängert, stellt sich rasch einmal eine Kettenarbeitsvertragsproblematik. Die Lösung mit befristeten Anstellungen ist aber auch aus einem weiteren Grund un- zweckmässig. Durch sie werden (teilweise über lange Zeit) unsichere Arbeitsverhältnisse ausgerechnet in jenen Arbeitsbereichen geschaffen, die durch Neuerungen besonders herausgefordert sind. Dies belastet auch den Kanton als Arbeitgeber, weil auf diesen Stellen erfahrungsgemäss eine grössere Fluktuation zu bewältigen ist. Aus diesen Gründen sind insgesamt 5,0 der heute im Gemeindeamt bestehenden befristeten Stellen in den ordentlichen Stellenplan überzu- führen und weitere 0,8 Stellen im Stellenplan des Gemeindeamtes neu zu schaffen. Die verbliebenen 5,1 befristeten Stellen werden aufgeho- ben. Darüber hinaus sind verschiedene im heutigen Stellenplan enthal- tene Funktionen den neuen Gegebenheiten mittels Veränderung der Richtposition anzupassen. Mögliche Veränderungen im Bereich Revi- sionsdienste sind im vorliegenden Beschluss noch nicht berücksichtigt.
2. Anpassungen im Einzelnen
2.1 Abteilung Amtsleitung / Stab In der Abteilung Amtsleitung / Stab bestehen seit mittlerweile knapp zehn Jahren (geschaffen als Projekt MA Gebietsreform / REFA) 1,0 be- fristete Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 19 VVO. Ausgestal- tet als Stabsstelle, wird dadurch die Amtsleitung bei der Betreuung ab- teilungs- und amtsübergreifender Aufgaben und Projekte unterstützt. Bis anhin waren dies insbesondere die Organisation des jährlich statt- findenden Gemeindeforums, die Förderung der interkommunalen Zu- sammenarbeit, die Koordination des Internetauftritts, die Gestaltung und Redaktion des Amtsberichts, die Ausarbeitung anspruchsvoller Präsen- tationen, die Vertretung des Amts im E-Government-Fachrat sowie die Zusammenarbeit des Amts mit Fachleuten im Einwohnerregisterbereich.
Zudem wird in naher Zukunft im Gemeindeamt das Datenmanagement besser zu pflegen und die medienbruchfreie elektronische Geschäftsab- wicklung einzurichten sein. Die Mehrzahl der beschriebenen Aufgaben ist auf Dauer angelegt und die Amtsleitung wird auch künftig bei der Abwicklung von Projekten Unterstützung durch eine Stabsstelle benö- tigen. Inhaltlich haben die Anforderungen an die Stelle darüber hinaus ständig zugenommen. Dies widerspiegelt auch das Ergebnis der durch- geführten vereinfachten Funktionsanalyse und es rechtfertigt sich daher, die bisherigen 1,0 befristeten Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 19 VVO einerseits in den ordentlichen Stellenplan überzuführen, anderseits neu in die Richtposition wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 20 VVO einzureihen. Die entsprechende Höhereinreihung wurde dem Personalamt zur Prüfung unterbreitet und wird von diesem unter- stützt. Ebenfalls stark verändert haben sich in den vergangenen Jahren die Aufgaben der oder des Personalverantwortlichen des Gemeindeamts. Die bestehenden 1,0 Stellen Adjunkt/in LK 18 VVO haben sich von ur- sprünglich mehrheitlich administrativen Aufgaben immer mehr hin zu herausfordernden Dienstleistungsaufgaben für die Linie und die Mitar- beitenden entwickelt. Vermehrt gilt es, schwierige Mitarbeitersituationen zu begleiten und die Führungskräfte zu unterstützen. Ins neue Portfolio der Stelle gehören ebenfalls die Einführung und Pflege eines betrieb- lichen Gesundheitsmanagements einschliesslich eines Anwesenheitsma- nagements. Beschränkte Arbeitsplatzsicherheit, hohe Arbeitsbelastung und politische Exposition des Tätigkeitsbereichs führen neben der all- gemein zu beobachtenden Verringerung der Mitarbeitendenbindung zu höherer Fluktuation und vermehrten Rekrutierungsverfahren. Hinzu kommt, dass die Heterogenität der Berufsbilder im Gemeindeamt fach- lich anspruchsvolleres Wissen und Handeln der oder des Personalverant- wortlichen verlangt. Auch müssen die personellen Mittel im Gemeinde- amt fortwährend den sich ändernden Projektarbeiten angepasst werden. Insgesamt erfordert das erweiterte Aufgabenfeld der oder des Personal- verantwortlichen im Gemeindeamt eine höhere Ausbildung und einen höheren Beschäftigungsgrad. Deshalb und aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten vereinfachten Funktionsanalayse rechtfertigt es sich, die 1,0 Stellen Adjunkt/in LK 18 VVO neu in der Richtposition Adjunkt/in LK 19 VVO einzureihen. Die entsprechende Höhereinreihung wurde dem Personalamt zur Prüfung unterbereitet und wird von diesem unterstützt.
Aufgrund der Erneuerung und Erweiterung der Geschäftskontrolle des Gemeindeamts, der Einführung eines Record-Management-Systems (RMS) sowie der wachsenden Bedeutung von E-Government werden sich auch die Arbeitsinhalte und -abläufe im Sekretariat der Amtsleitung grundlegend verändern. Besonders an die Sekretariatsleitung werden sich höhere fachliche Anforderungen hinsichtlich der Verwaltungsorga- nisation und E-Government gestellt sein. Ebenso wird eine grössere Ver- antwortung für die geordnete Geschäftsabwicklung zu tragen sein. Ge- mäss durchgeführter vereinfachter Funktionsanalyse rechtfertig es sich daher, die 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in LK 15 VVO neu in der Richtposition Verwaltungsassistent/in LK 16 VVO zu führen. Daneben sind im Sekretariat weitere Anpassungen notwendig. Bisher waren dem Sekretariat 1,0 Stellen Verwaltungssekretär/in LK 12 VVO und 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in LK 14 VVO zugeordnet. Gemäss interner Aufgaben- und Prozessteilung werden durch die Mitarbeitenden beider Stellen die gleichen Aufgaben bearbeitet. Es ist daher angebracht, auch beide Stellen in der gleichen Richtposition und der gleichen Lohn- klasse einzureihen. Ein Quervergleich mit gleichartigen Stellen im Ge- meindeamt sowie in anderen Ämtern der Direktion der Justiz und des Innern zeigt, dass die 2,0 Stellen in der Richtposition Verwaltungssekre- tär/in LK 13 VVO zu führen sind. Darüber hinaus ist, aufgrund der zu- sätzlich angefallenen administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, das Se- kretariat um 0,3 Stellen Verwaltungsassistent/in LK 13 VVO zu ergän- zen. Mit den heutigen bestehenden personellen Mitteln ist die Erledi- gung der administrativen Aufgaben auf Dauer nicht mehr möglich. Schliesslich ist die Einreihung der bestehenden 1,0 Stellen Adjunkt/in mbA LK 23 VVO den neuen Begebenheiten anzupassen. Diese umfassten ursprünglich auch Personalführungsaufgaben. Da diese mittlerweile weg- gefallen sind, sind auch die Anforderungen an die Stelle insgesamt ge- sunken und eine Einreihung in der LK 23 erscheint nicht mehr gerecht- fertigt. Ein Vergleich der Funktion ohne Personalführungsaufgaben mit gleichartigen Funktionen innerhalb des Gemeindeamtes und innerhalb weiterer Ämter der Direktion der Justiz und des Innern ergibt, dass sich künftig lediglich eine Einreihung in die Richtposition juristische/r Se- kretär/in mbA LK 21 VVO rechtfertigt. Ebenfalls eine mittlerweile zu hohe Einreihung ergab die Überprüfung der 1,0 Stellen Controller/in mbA LK 21 VVO. Ein Quervergleich der Funktion mit gleichartigen Stellen in anderen Ämtern innerhalb der Direktion der Justiz und des Innern zeigt, dass künftig lediglich eine Einreihung in die Richtposition Controller/in LK 20 VVO gerechtfertigt ist.
Insgesamt ist der Stellenplan der Abteilung Amtsleitung / Stab daher wie folgt anzupassen: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in mbA 23 1,0 Jur. Sekretär/in mbA 21 1,0 Controller/in mbA 21 1,0 Controller/in 20 1,0 Wiss. Mitarbeiter/in (befristet) 19 1,0 Wiss. Mitarbeiter/in (unbefristet) 20 1,0 Adjunkt/in 18 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 1,0 Verwaltungsassistent/in 16 1,0 Verwaltungsassistent/in 14 2,3 Verwaltungsassistent/in 13 1,0 Verwaltungssekretär/in 12
2.2 Abteilung Gemeinderecht Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Kindes- und Erwach- senenschutzrecht hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Zentrale Re- visionsanliegen waren (u. a.) die Verbesserung des Rechtsschutzes, die Einführung von Fachbehörden, die einzelfallangepassten Massnahmen sowie die gesetzliche Verankerung von zentralen Verfahrensgrundsät- zen. Die Änderungen haben zu einer umfangreichen Reorganisation der Behörden, zur Anwendung von neuem materiellem Recht sowie zur Be- wältigung von zahlreichen neuen Schnittstellen geführt. Auch das Verfah- rensrecht hat mit der Revision an Komplexität zugenommen; mitunter sind für die Beantwortung von verfahrensrechtlichen Fragen bis zu vier Erlasse zu konsultieren. Durch diese Änderungen sind auch die Anfor- derungen an die Aufsichtsbehörde gestiegen. Im revidierten kantonalen Recht ist neu nur noch eine einzige Auf- sichtsbehörde über die 13 interkommunal organisierten Kindes- und Er- wachsenenschutzbehörden (KESB) vorgesehen. Dem Gemeindeamt, das bisher lediglich als zweite Aufsichtsinstanz im Vormundschaftswesen auftrat, wurde neu die gesamte Aufsicht (Fachaufsicht) zur Ausübung im Namen der Direktion der Justiz und des Innern übertragen. Als Auf- sichtsbehörde obliegt es dem Gemeindeamt, die Qualität der KESB- Tätigkeit zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Die vielfältigen Auf- gaben der Aufsichtsbehörde werden im Konzept zur kantonalen Aufsicht über die KESB vom 29. Januar 2014 beschrieben. Die Aufsichtsbehörde nimmt insbesondere Visitationen vor, führt halbjährliche Terminkont- rollen durch, organisiert Weiterbildungstage für die KESB-Mitglieder und beantwortet mündliche und schriftliche Anfragen sowie politische Vor- stösse. Daneben nimmt sie Einsitz in Arbeitsgruppen, erstellt Arbeitshil- fen, dokumentiert die Rechtspraxis und bearbeitet Aufsichtsbeschwerden.
Vor dem Hintergrund des Umfangs und der gestiegenen Anforderun- gen an die Aufsichtsbehörde wird die Aufsichtstätigkeit zurzeit von 2,0 befristeten Stellen juristische/r Sekretär/in mbA LK 21 VVO wahrge- nommen. Die bestehenden Stellen sind in den ordentlichen Stellenplan überzuführen und dort ebenfalls in der Richtposition juristische/r Sekre- tär/in mbA LK 21 VVO einzureihen. Der Stellenplan der Abteilung Gemeinderecht ist daher wie folgt an- zupassen: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 2,0 Jur. Sekretär/in mbA (befristet) 21 2,0 Jur. Sekretär/in mbA (unbefristet) 21
2.3 Abteilung Gemeindefinanzen Der neue Finanzausgleich ist regelmässig zu überprüfen und das Er- gebnis der entsprechenden Prüfung mindestens alle vier Jahre in einem Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht darzustellen. Ebenso ist jährlich über die Tätigkeit der kantonalen Aufsichtsorgane zu berichten. Weiter sind Gemeinden, die sich zusammenschliessen wollen, im Vorfeld sowie beim Vollzug einer Fusion in den Bereichen Finanzen und Rechnungs- legung zu unterstützen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Gemeinden bei der buchhalterischen Abwicklung von Ausgliederungen und deren Aufsichtsbehörden bei der entsprechenden Prüfung sehr viel Unterstüt- zung benötigen. Ausgliederungen müssen deshalb immer enger durch die Abteilung Gemeindefinanzen begleitet werden. Für die Finanzaufsicht und den Finanzausgleich haben darüber hinaus finanzstatistische Aus- wertungen eine grössere Bedeutung erlangt, wobei das Gemeindeamt dazu in der Lage sein soll, diese selbst vorzunehmen. Schliesslich gestal- tet sich die Handhabung des Finanzausgleichs angesichts der zahlreichen Rechtsmittel gegen Verfügungen des Gemeindeamtes auch weiterhin aufwendig. Insgesamt ist der Aufgabenbereich der Abteilung Gemeindefinanzen in den letzten zehn Jahren ständig gewachsen und die Bewältigung der Aufgaben stetig anspruchsvoller geworden. Um die sich stellenden Auf- gaben auch künftig in der geforderten Qualität und Quantität bewältigen zu können, ist im Vergleich zu früher mehr und besser ausgebildetes Personal erforderlich. Deshalb sind die heute bestehenden befristeten 2,0 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 20 VVO in unbefristete Stellen umzuwandeln. Dabei sind 1,0 Stellen weiterhin in der Richtposi- tion wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 20 VVO zu belassen, während 1,0 Stellen, den höheren fachlichen Anforderungen Rechnung tragend, in die Richtposition wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA LK 21 VVO überzuführen sind. Für die stellvertretende Abteilungsleitung stehen ge-
genwärtig 0,8 Stellen Adjunkt/in mbA LK 22 VVO zur Verfügung. Die- ses Pensum ist, aufgrund des dargestellten Wachstums des Aufgaben- gebietes, ebenfalls zu erhöhen, nämlich um 0,2 Stellen, auf insgesamt 1,0 Stellen Adjunkt/in mbA LK 22 VVO. Insgesamt stellt sich die Anpassung in der Abteilung Gemeindefinan- zen wie folgt dar: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 0,8 Adjunkt/in mbA 22 1,0 Adjunkt/in mbA 22 1,6 Wiss. Mitarbeiter/in mbA 21 2,6 Wiss. Mitarbeiter/in mbA 21 2,0 Wiss. Mitarbeiter/in (befristet) 20 1,0 Wiss. Mitarbeiter/in (unbefristet) 20
2.4 Abteilung Einbürgerungen Der Stellenplan der Abteilung Einbürgerungen umfasst bisher 10,7 Stel- len. Nachdem die Nachfrage nach dem Schweizerischen Bürgerrecht in den letzten Jahren etwas nachgelassen hat, können von 1,0 Stellen Verwal- tungsassistent/in LK 16 VVO insgesamt 0,7 Stellen aufgehoben werden. Die verbleibenden 0,3 Stellen sind darüber hinaus, da es im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Sachbearbeitung in der Abteilung Ein- bürgerung keine Unterschiede gibt, neu ebenfalls in der Richtposition Verwaltungsassistent/in LK 15 VVO zu führen. Damit bestehen inner- halb der Abteilung Einbürgerungen neu insgesamt 9,0 Stellen Verwal- tungsassistent/in LK 15 VVO. Schliesslich haben eine Überprüfung sowie der Quervergleich mit ähn- lichen Funktionen im Gemeindeamt und in der Direktion der Justiz und des Innern gezeigt, dass die 1,0 Stellen Adjunkt/in mbA LK 21 VVO mittlerweile leicht zu hoch eingereiht sind. Deshalb ist die Einreihung nach unten zu korrigieren und die 1,0 Stellen sind neu in der Richtposi- tion Adjunkt/in LK 20 VVO zu führen. Damit ist der Stellenplan der Abteilung Einbürgerungen zusammen- fassend wie folgt anzupassen: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 16 9,0 Verwaltungsassistent/in 15 8,7 Verwaltungsassistent/in 15 1,0 Adjunkt/in mbA 21 1,0 Adjunkt/in 20
2.5 Abteilung Zivilstandswesen Der Stellenplan der Abteilung Zivilstandswesen führt heute 10,4 Stel- len. Nach der Reorganisation von 2013 gliedert sich die Abteilung Zivil- standswesen noch in zwei statt wie bisher drei Fachteams («Infostar/ Namensänderungen» und «Ausländische Urkunden»). Als Folge davon werden 1,0 Stellen Adjunkt/in LK 18 VVO in 1,0 Stellen Verwaltungs- assistent/in LK 16 VVO umgewandelt.
Eine Überprüfung der bisher in der Richtposition Adjunkt/in mbA LK 21 VVO eingereihten Teamleitungsfunktion «Ausländische Urkun- den» hat zudem gezeigt, dass diese mittlerweile leicht zu hoch eingereiht ist. Dies ist zu korrigieren und die Funktion neu in die Richtposition Adjunkt/in LK 20 VVO einzureihen. Im Weiteren nimmt die Anzahl von Zivilstandsvorfällen mit Auslands- bezug stetig zu. Die entsprechenden Vorfälle sind dabei einerseits zeit- intensiver und komplexer, erfordern anderseits auch den vermehrten Ein- bezug von Personen mit juristischen Fachkenntnissen. Um Zivilstandsvor- fälle auch inskünftig bewältigen zu können, sind daher die bestehenden 0,5 Stellen juristische/r Sekretär/in mbA LK 21 VVO um weitere 0,3 Stel- len auf insgesamt 0,8 Stellen juristische/r Sekretär/in mbA LK 21 VVO zu erhöhen. Zudem sind die 3,9 Stellen Verwaltungsassistent/in LK 16 VVO geringfügig um 0,1 Stellen auf insgesamt 4,0 Stellen Verwaltungs- assistent/in LK 16 VVO zu ergänzen. Schliesslich sind die im Stellenplan des Zivilstandswesens bisher ent- haltenen 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in LK 14 VVO neu ebenfalls in die Richtposition Verwaltungsassistent/in LK 16 VVO einzureihen. Ge- genüber den bereits bestehenden Stellen Verwaltungsassistent/in LK 16 VVO gibt es weder unterschiedliche Anforderungen an die Ausbildung und die erforderlichen Fähigkeiten noch unterschiedliche Aufgaben, die es rechtfertigen würden, dass diese Stelle um zwei Lohnklassen tiefer ein- gereiht ist. Mit Beschluss Nr. 1177/2014 hat der Regierungsrat die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, das Projekt «eUmzugZH» durchzuführen, mit dem die elektronische Umzugsmel- dung ermöglicht werden soll. Diese soll 2015 unter Einbezug von Pilot- gemeinden aufgebaut und ab 2016 schrittweise in den weiteren Zürcher Gemeinden zur Anwendung gebracht werden. Das Gemeindeamt hat dabei die notwendige fachliche Unterstützung zu bieten. Diese Aufgabe erfordert insbesondere Berufserfahrung im Meldewesen, eine Neigung zu technischen Kommunikationsmitteln und zur elektronischen Prozess- abwicklung, Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen gegenüber Ein- wohnerkontrollsystem-Anbietern sowie in kantonalen und eidgenössi- schen Fachgremien. Dies erfordert die Schaffung von insgesamt 0,6 Stel- len wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in LK 18 VVO. Wegen der Nähe des Einwohnermelde- zum Zivilstandswesen wird die entsprechende Stelle in der Abteilung Zivilstandswesen geführt.
Insgesamt stellen sich die Anpassungen im Stellenplan der Abteilung Zivilstandswesen demnach wie folgt dar: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 0,5 Jur. Sekretär/in mbA 21 0,8 Jur. Sekretär/in mbA 21 1,0 Adjunkt/in mbA 21 1,0 Adjunkt/in 20 1,0 Adjunkt/in 18 3,9 Verwaltungsassistent/in 16 6,0 Verwaltungsassistent/in 16 1,0 Verwaltungsassistent/in 14 0,6 Wiss. Mitarbeiter/in 18
2.6 Zusammenfassung Insgesamt erhöht sich der ordentliche Stellenplan des Gemeindeamts durch die beantragten Stellen von heute 55,5 um 5,8 Stellen auf insge- samt 61,3 Stellen. Dabei sind lediglich deren 0,8 Stellen tatsächlich neu, während 5,0 bereits bestehende befristete Stellen in unbefristete Stellen übergeführt werden. Die verbleibenden 5,1 befristeten Stellen werden aufgehoben.
3. Finanzierung Die Aufwendungen für die bestehenden befristeten, neu unbefristet zu führenden 5,0 Stellen sowie für die tatsächlich neuen 0,8 Stellen sind im KEF 2015–2018 eingestellt sowie im Budget 2015 in der Leistungs- gruppe Nr. 2207 Gemeindeamt, enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Gemeindeamtes werden mit Wirkung ab 1. März 2015 folgende, bisher befristete Stellen in unbefristete Stellen umge- wandelt: Anzahl Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 2,0 Juristische/r Sekretär/in mbA 21 5,0
II. Im Stellenplan des Gemeindeamtes werden mit Wirkung ab 1. März 2015 folgende Stellen geschaffen: Anzahl Stellen Richtposition Klasse VVO 0,3 Verwaltungsassistent/in 13 0,2 Adjunkt/in mbA 22 0,3 Juristische/r Sekretär/in mbA 21 0,1 Verwaltungsassistent/in 16 0,6 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18 1,5
III. Im Stellenplan des Gemeindesamtes werden mit Wirkung ab 1. März 2015 folgende Stellen aufgehoben: Anzahl Stellen Richtposition Klasse VVO 0,7 Verwaltungsassistent/in 16
IV. 5,1 befristete Stellen ausserhalb des Stellenplans des Gemeinde- amtes werden im Sinne der Erwägungen mit Wirkung ab 1. März 2015 aufgehoben.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi