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Entscheid

RRB Nr. 776/2013

Anfrage Andreas Wolf, Dietikon betreffend Förderung von Gebäudesanierungen, Beantwortung

3. Juli 2013Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Andreas Wolf, Dietikon betreffend Förderung von Gebäudesanierungen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 126/2013

Sitzung vom 3. Juli 2013

776. Anfrage (Förderung von Gebäudesanierungen) Kantonsrat Andreas Wolf, Dietikon, hat am 15. April 2013 folgende An- frage eingereicht: In der Erneuerung der sanierungsbedürftigen Gebäude im Kanton Zürich steckt ein riesiges Energiesparpotential. Ein Potential, das momen- tan zu wenig genutzt wird, werden doch jährlich nur 1% der Gebäude saniert. Das Förderprogramm von Bund und Kantonen, das bis 2019 Gebäudesanierungen finanziell unterstützt, scheint bisher nicht die ge- wünschte Wirkung zu zeigen, liegen doch die bisherigen CO2-Einspa- rungen weit unter den erwarteten Werten. Im Vergleich mit anderen Kantonen steht der Kanton Zürich gemäss einem Bericht des Tages- Anzeigers vom 22. Februar 2013 besonders schlecht da. Nur in vier wei- teren Kantonen ist bisher pro Kopf weniger Geld aus dem Gebäudepro- gramm investiert worden. In Kantone wie Schaffhausen oder Graubünden ist rund 60% mehr Geld geflossen. Diese Kantone bewerben Gebäude- sanierungen offensiv und fördern sie mit Zusatzzahlungen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Worin sieht der Regierungsrat die Gründe, dass im Kanton Zürich weniger in Gebäudesanierungen investiert wird als in den meisten anderen Kantonen?

2. Entspricht die Anzahl der im Rahmen des Gebäudeprogramms im Kanton Zürich sanierten Gebäude den Erwartungen?

3. Welche Anreize für Gebäudesanierungen setzt der Regierungsrat zusätzlich zur vom Bund finanzierten Unterstützung?

4. Plant der Regierungsrat zusätzliche Massnahmen, um die energetischen Ziele des Förderprogramms bis 2019 zu erreichen? Wenn ja, welche?

5. Gibt es weitere mögliche Massnahmen, die zwar momentan nicht ge- plant, grundsätzlich aber denkbar wären?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Andreas Wolf, Dietikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anzahl von grossen Bauten ist im Kanton Zürich höher als in anderen Kantonen. Die Planung einer Erneuerung ist aufwendiger und benötigt wegen der höheren Gesamtkosten auch eine längerfristige Finanzierung. Zudem besteht bei einem ausgetrockneten Wohnungs- markt, wie er zurzeit herrscht, einerseits ein geringerer Anreiz und an- derseits eine gewisse Hemmschwelle für grössere Investitionen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem letzten Gebäudeprogramm der Stiftung Kli- marappen wird erwartet, dass der Kanton Zürich mit fortlaufender Pro- grammdauer in der Rangliste nach vorne rücken wird. Beim Programm der Stiftung Klimarappen hat der Kanton auf dem 2. Rang abgeschlossen. Im Weiteren bewirkt das starke Wirtschaftswachstum im Kanton Zü- rich und die damit verbundene Nachfrage nach Wohnflächen, dass sich zunehmend Ersatzneubauten wirtschaftlicher als Sanierungsprogramme erweisen. Gesamtheitliche Erneuerungen mit städtebaulichen Verdich- tungen entsprechen heute den raumplanerischen Zielsetzungen besser. Dies hat zur Folge, dass weniger Subventionen beansprucht werden. Zu Frage 2: Aus heutiger Sicht verläuft das Gebäudeprogramm gemäss den Er- wartungen. Vor Kurzem durchgeführte Untersuchungen des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) an rund 8000 Bauten im Kan- ton zeigen eine energetische Veränderung des Gebäudeparks auf. Ob- wohl die Gesamterneuerungsrate immer noch unter 1% liegt, lässt sich feststellen, dass bei vielen Bauten kleinere energetische Verbesserun- gen auch ohne Förderprogramm vorgenommen wurden. Bei über der Hälfte der Wohnbauten, die vor 1990 erstellt wurden, konnte durch Ein- zelmassnahmen der Energiebedarf bis 2010 um 10% bis 40% verringert werden. Mit dem Ersatz der Heizung, der Wärmedämmung von Einzel- bauteilen und dem Einbau einer thermischen Solaranlage sinkt die Ener- giekennzahl bereits um rund 15 kWh pro m2/Jahr. Für eine umfassende Erneuerung oder eine Modernisierung nach dem Minergie-Standard braucht es dagegen günstige Voraussetzungen. Zudem tragen Ersatzneu- bauten anstelle einer aufwendigen Gebäudeerneuerung stärker zu einer energetischen Verbesserung bei und sie unterstützen zudem auch die energetisch erwünschte Siedlungsverdichtung nach innen.

Zu Frage 3: Das Gebäudeprogramm fördert Erneuerungen an der Gebäudehülle. Der Kanton Zürich schafft zusätzliche Anreize für Gesamterneuerungen, indem er für den Minergie-Standard eine zusätzliche Subvention zum Gebäudeprogramm, den sogenannten Minergie-Bonus, ausrichtet. Da- neben werden Subventionen für Ersatzneubauten im Minergie-P-Stan- dard im Sinne einer Verschrottungsprämie gewährt. Bei den haustech- nischen Einzelmassnahmen werden der Ersatz von Elektroheizungen durch Erdwärmesonden-Wärmepumpen, die Installation von Sonnen- kollektoren, die Abwärmenutzung und die Installation von Geräten zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung subventioniert. Zu Frage 4: Das Gebäudeprogramm ist ein einheitliches Förderprogramm auf Bundesebene und wird die gesetzten energetischen Ziele erreichen. Der Kanton Zürich legt im Förderungsbereich Wert auf Beständigkeit. Eine kantonale Zusatzförderung wird zurzeit nicht erwogen. Zu Frage 5: Zweckmässige Massnahmen werden sofort umgesetzt, wie z. B. im Juni 2013 das Programm «starte! jetzt energetisch modernisieren». Damit sollen die Einwohnerinnen und Einwohner an Veranstaltungen in ihrer Gemeinde mehr über die Möglichkeiten von energetischen Erneuerun- gen erfahren. Im Rahmen dieses Programms werden auch Energiebera- tungen zum Gebäudeenergieausweis gefördert. Zudem wurde es mit einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (LS 700.1) möglich, dass seit dem 1. April 2013 beim nachträglichen An- bringen einer Wärmedämmung der Grenzabstand und die Gebäudehöhe um bis zu 35 cm überschritten werden dürfen. Auch braucht es für Wärme- dämmungen nur noch ein Anzeige- und kein Baubewilligungsverfahren mehr. Das Wohnbauförderungsrecht, nach dem die Erstellungskosten beim Erreichen entsprechender energetischer Vorgaben um einen fes- ten Prozentsatz überschritten werden dürfen, wirkt sich ebenfalls auf den Energiebedarf der unterstützten Bauten aus. So erreichen fast alle Vorhaben, für die eine entsprechende Förderung beantragt wurde, den Minergie-Standard oder vergleichbare Werte.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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