RRB Nr. 777/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Forstrevier Stammertal, Statuten, Genehmigung
26. Mai 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Forstrevier Stammertal, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Mai 2010
777. Gemeindewesen (Zweckverband Forstrevier Stammertal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen sind übereingekommen, sich für die Führung eines gemein- samen Forstreviers und Forstbetriebs zu einem Zweckverband zusam- menzuschliessen. Am 2. Januar 2010 haben die Stimmberechtigten der drei Verbands- gemeinden den Zweckverbandsstatuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Statuten enthalten die notwendigen Bestimmungen über Bestand, Zweck, Rechtsform, Rechtspersönlichkeit, Organisation, Haushalt, Auf- lösung und Liquidation des Verbands. Die Bestimmungen geben zu kei- nen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Forstrevier Stammertal werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Forstrevierverband Stammertal, c/o Gemeinde- verwaltung, Hauptstrasse 46, 8477 Oberstammheim, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Oberstammheim, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 46, 8477 Oberstammheim, Unterstammheim, Gemeinde- haus, 8476 Unterstammheim, und Waltalingen, Gemeindeverwaltung,
Mülibachstrasse 26, 8468 Waltalingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi