RRB Nr. 783/2021
Muslimische Seelsorge, Verein QuaMS, zusätzliche Ausgabe
7. Juli 2021Deutsch9 min
Source zh.ch
Muslimische Seelsorge, Verein QuaMS, zusätzliche Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021
783. Muslimische Seelsorge (Verein QuaMS; zusätzliche Ausgabe)
Erwägungen
1. Rechtlicher Rahmen Kanton und Gemeinden fördern das Zusammenleben der verschiede- nen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz so- wie ihre Beteiligung am öffentlichen Leben (Art. 114 Abs. 1 Kantonsver- fassung [KV, LS 101]). Niemand darf dabei wegen seiner religiösen Über- zeugung diskriminiert werden (Art. 11 Abs. 2 KV). Die religionsdemoskopische Zusammensetzung der Bevölkerung ist im Wandel. Die beiden grossen christlichen kirchlichen Körperschaften verlieren Mitglieder, während anderskonfessionelle und kleinere Ge- meinschaften wachsen. Der Regierungsrat hat vor diesem verfassungs- rechtlichen und gesellschaftlichen Hintergrund mit einer Orientierung und sieben Leitsätzen zum Verhältnis zwischen Staat und Religion 2017 reagiert. In Leitsatz sieben formuliert er die Notwendigkeit klarer Hand- lungsgrundlagen zum Umgang mit nichtanerkannten Religionsgemein- schaften. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 legte der Regie- rungsrat zudem als Legislaturziel 3 fest, dass alle Menschen an der Zivil- gesellschaft partizipieren können, und als Legislaturziel 5, dass alle Be- völkerungsgruppen in eine vielfältiger werdende Gesellschaft eingebun- den sind. Als Massnahmen zur Zielerreichung sollen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften geprüft (RRZ 3a) und der Diskriminierung entgegengewirkt (RRZ 5b) werden.
2. Ausgangslage Bereits 2014 wurde mit Mitteln des Lotteriefonds ein Pilotprojekt ge- startet, mit dem eine muslimische Notfallseelsorge aufgebaut werden sollte. Das Projekt musste jedoch Ende 2016 eigestellt werden. Im Bericht der Direktion der Justiz und des Innern vom 6. Januar 2017 zuhanden des Lotteriefonds wurden im Pilotprojekt vor allem drei Schwachstellen aus- gemacht: die Auswahl der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer, die Weiterbildung und Betreuung der Seelsorgerinnen und Seelsorger nach der Ausbildung sowie die Kooperation mit anderen Institutionen.
2017 startete die Direktion der Justiz und des Innern als die für Reli- gionsfragen zuständige Direktion (Anhang 1 Ziff. 16 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.11]) gemeinsam mit der Vereinigung der Islamischen Organisatio- nen in Zürich (VIOZ) das Projekt «Qualitätssicherung der Muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich» (QuaMS). Kernelemente des Projekts waren der Aufbau einer professionellen Ge- schäftsstelle, die Einsätze von Seelsorgerinnen und Seelsorgern koordi- niert und deren Qualität sicherstellt, sowie die Durchführung von Weiter- bildungslehrgängen. Die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Körperschaft unterstützten das Projekt von Beginn an und nahmen Einsitz in eine Begleitgruppe. Auf die Auswahl der Teilnehmenden wurde nunmehr beim Projekt QuaMS besonders geachtet. Alle Seelsorgerinnen und Seelsorger, die im Rahmen von QuaMS geschult wurden und seither Einsätze in öffentli- chen Institutionen leisten können, durchliefen eine aufwendige Sicher- heitsüberprüfung. Damit wird sichergestellt, dass die angehenden Seel- sorgerinnen und Seelsorger hinter den Werten unserer Verfassung ste- hen. Die Radikalisierungsprävention bildet zudem einen wichtigen Teil- aspekt der Arbeit von QuaMS. Das Bundesamt für Polizei hat das Projekt im Rahmen seines nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Be- kämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in seiner Aufbauphase unterstützt (Verfügung vom 11. Februar 2020 zur Gewäh- rung einer Finanzhilfe von Fr. 330 000). Die 2017 begonnene Aufbau- und Projektphase des Vereins wird seit 2017 mit Projektmitteln der Direktion der Justiz und des Innern unter- stützt. Ende 2021 wird die Aufbau- und Projektphase zwar wie geplant abgeschlossen und der Verein in die bestehenden Organisationsstruktu- ren übergeführt werden können. Er wird dann aber noch nicht – wie bei Projektbeginn 2017 angenommen – in der Lage sein, sowohl selbstständig eine qualitativ gesicherte muslimische Seelsorge im Kanton Zürich zu gewährleisten als auch die Qualitätssicherung der Muslimischen Seel- sorge in öffentlichen Institutionen ab 2022 selbstständig zu finanzieren. Dazu wird vielmehr voraussichtlich bis 2024 weiterhin die organisatori- sche Begleitung und finanzielle Unterstützung durch den Kanton erfor- derlich sein. Ziel ist es, durch die staatliche Unterstützung bis zur voll- ständigen Übertragung an QuaMS 2024 eine qualitativ gesicherte mus- limische Seelsorge im Kanton Zürich aufrechtzuerhalten. Mit der Ver- längerung um drei Jahre überschreitet die finanzielle Unterstützung durch den Kanton allerdings ab 2022 die Grenze der Ausgabenkompetenz der Direktionen für neue oder gebundene einmalige Ausgaben gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2).
3. Entwicklung und Stand In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft wurden bisher zwei Weiterbildungslehrgänge durchgeführt. Die Teilnehmenden konnten in den Pool der ehrenamtlich zur Verfügung stehenden muslimischen Seelsorgenden integriert werden. Zudem wurde die muslimische Asylseelsorge in den Zürcher Bundesasylzentren in das Angebot von QuaMS aufgenommen. Unterdessen steht die Muslimische Seelsorge im Kanton Zürich den öffentlichen Institutionen mit einem Team von 17 Seelsorgenden an 365 Tagen während 24 Stunden zur Ver- fügung. Die Zahl der Seelsorge-Einsätze in verschiedenen Zürcher In- stitutionen wächst seit der Vereinsgründung stetig. 2020 wurden trotz zahlreicher coronabedingter Einschränkungen insgesamt 216 solcher Ein- sätze geleistet (2019: 143). Seit der Coronakrise bietet der Verein eine Internet- und Telefonseelsorge an. 2020 wurden erstmals 25 Seelsorge- konversationen über E-Mail und 80 Seelsorgegespräche über Telefon ge- führt. Im Rahmen der Asylseelsorge fanden 2020 gesamthaft 1202 Seel- sorgegespräche statt (2019: 1336). Die genauen Zahlen und auch eine Auswertung der Fallberichte und der Einsatzorte werden im öffentlich verfügbaren Jahresbericht des Vereins dargestellt. Hinweise auf News- Portalen auf das Angebot der muslimischen Seelsorge erhöhen den Be- kanntheitsgrad des Angebots. Zu sämtlichen in den letzten Jahren ent- wickelten Prozessen wurden schriftliche Standardisierungen erstellt. Dazu gehören u. a. ein ausführliches Freiwilligenkonzept, ein Bildungs- konzept, Standard-Einsatzabläufe oder auch Ethikrichtlinien und ver- schiedene Merkblätter. Den Seelsorgenden stehen ausserdem Weiterbil- dungs- und Supervisionsangebote zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit den beiden grossen anerkannten Religionsgemeinschaften wird lau- fend verstärkt. Dies erfolgt nicht nur in strategischer, sondern auch in ope- rativer Hinsicht in den zahlreichen öffentlichen Institutionen mit den christlichen Seelsorgenden vor Ort. Der Verein QuaMS ist unterdessen Teil der alltäglichen interreligiösen Zusammenarbeit.
4. Bezug zu «Care Kanton Zürich» Gestützt auf Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (SR 520.1) sowie das kan- tonale Bevölkerungsschutzgesetz vom 4. Februar 2008 (LS 520) und das Zivilschutzgesetz vom 19. März 2007 (LS 522) hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 17. April 2019 die Sicherheitsdirektion beauftragt, das Konzept «Care Kanton Zürich» vom 31. Januar 2019 umzusetzen (RRB Nr. 400/2019). Damit übernimmt der Kanton Zürich im Bereich der Not- fallseelsorge mehr Verantwortung. In diesem Bereich war bisher allein die «Notfallseelsorge Kanton Zürich» tätig, die von den Kirchen getra-
gen wird. Entsprechend hat der Regierungsrat im genannten Beschluss die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Körperschaft eingeladen, die «Notfallseelsorge Kanton Zürich» in die neue Organisation Care Kanton Zürich zu integrieren. Während die bei- den grossen kirchlichen Körperschaften auf der Grundlage eines sechs- jährigen Rahmenkredits von gesamthaft 300 Mio. Franken staatliche Bei- träge erhalten, können die muslimischen Gemeinschaften bisher nur pro- jektbezogen unterstützt werden. Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Sicherheitsdirektion beauf- tragt, analog zur «Notfallseelsorge Kanton Zürich» Möglichkeiten zu eva- luieren, wie die muslimische Seelsorge im Bereich Notfallseelsorge neben anderen Seelsorgeangeboten gleichermassen in die Careorganisation Zürich integriert werden kann. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Qualität der muslimischen Seelsorge bis dann sicherzustellen.
5. Finanzierung 2020 und 2021 lag das Vereinsbudget von QuaMS insgesamt bei einem Aufwand von rund Fr. 410 000, wovon der Hauptteil Personalkosten sind. Beim Verein angestellt sind eine Geschäftsführung im Umfang von 60, eine Assistenz im Umfang von 80, ein Sekretariat im Umfang von 30 sowie Stel- len im Bereich der Asylseelsorge im Umfang von 70 Stellenprozenten. Da es sich nicht um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit handelt, bedingt eine grössere Nachfrage auch mehr Personalaufwand. Ein Auf- wandstopp würde daher die bisher erarbeitete Qualität der Seelsorge- leistungen gefährden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat Anfang 2021 beschlossen, die muslimische Seelsorge in den Zürcher Bun- desasylzentren ab März 2021 finanziell zu übernehmen (laufendes Jahr 2021: rund Fr. 90 000) und die Finanzierung in den Folgejahren zu prü- fen. Dies führt dazu, dass trotz steigendem Bedarf nach muslimischer Seelsorge der durchschnittlich zu leistende Unterstützungsbeitrag des Kantons im Vergleich zur Periode 2017 bis 2021 um rund Fr. 50 000 von Fr. 200 000 auf Fr. 150 000 sinken kann. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die kommenden Jahre die folgende Budgetplanung: Aufwand 2022–2024 (Beträge in Franken) Jahr 2022 2023 2024 Personal (Angestellte) 275 000 275 000 275 000 Freiwillige (Weiterbildung, Supervision, Einsätze) 75 000 75 000 75 000 Andere Aufwände 25 000 25 000 25 000 Betriebskosten 40 000 40 000 40 000 Gesamt 415 000 415 000 415 000
Die Direktion der Justiz und des Innern unterstützte QuaMS 2017 bis 2021 mit durchschnittlich rund Fr. 200 000 pro Jahr. Daneben erhält der Verein auch von der Römisch-katholischen Körperschaft (seit 2018) und der Evangelisch-reformierten Landeskirche (seit 2020) jährliche Bei- träge von je Fr. 25 000. QuaMS hat die beiden kirchlichen Körperschaften Anfang 2021 ersucht, die jährliche Unterstützung ab 2022 auf je Fr. 75 000 zu erhöhen. Trotz den erhöhten Beiträgen der kirchlichen Körperschaften fehlen bis 2024 jährlich rund Fr. 150 000. Dieser Betrag soll 2022–2024 vom Kan- ton übernommen werden. Geplant ist zudem, die Seelsorgeleistungen in den öffentlichen Institutionen vermehrt auch durch deren Beteiligung an den Kosten zu finanzieren. Die einnahmeseitige Budgetplanung von QuaMS gestaltet sich auf die- sen Grundlagen für die Jahre 2022–2024 wie folgt (zugesicherte Beträge fett, beantragte Beträge kursiv): Ertrag 2022–2024 (Beträge in Franken) Geldgeber 2022 2023 2024 Kanton Zürich 150 000 150 000 150 000 Evangelisch-reformierte Landeskirche 75 000 75 000 75 000 Römisch-katholische Körperschaft 75 000 75 000 75 000 VIOZ 25 000 25 000 25 000 SEM (Asylseelsorge) 90 000* 90 000* 90 000* Gesamt 415 000 415 000 415 000 * Der genaue Beitrag des SEM kann noch nicht definitiv bestimmt werden.
Für die Sicherung der muslimischen Seelsorge in staatlichen Institutio- nen sind für 2022 bis 2024 zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 1. September 2019 von ins- gesamt Fr. 983 900 zusätzliche Ausgaben von insgesamt Fr. 450 000 zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, zu bewilligen. Um das Angebot der muslimischen Seelsorge langfristig zu sichern, ist durch die beteiligten Akteure für die Zeit über 2024 hinaus ein Fi- nanzierungsplan zu erarbeiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sicherung der muslimischen Seelsorge in staatlichen Institu- tionen wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 1. September 2019 eine zusätzliche Aus- gabe von Fr. 450 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung ste- hende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 433 900.
II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, analog zur «Notfallseel- sorge Kanton Zürich» Möglichkeiten zu evaluieren, wie die muslimische Seelsorge im Bereich Notfallseelsorge neben anderen Seelsorgeangebo- ten gleichermassen in die Careorganisation Zürich integriert werden kann.
III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli