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Entscheid

RRB Nr. 787/2016

Volksschule, Mühlerama, Beitragsberechtigung, Erneuerung

24. August 2016Deutsch4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2016

787. Volksschule, Mühlerama (Beitragsberechtigung)

Erwägungen

Der Kanton richtet der Stiftung Mühlerama seit 1991 Subventionen aus (vgl. RRB Nr. 2021/2008). Seit 2009 beträgt die jährliche Subvention Fr. 32 500. Der Staatsbeitrag wird gestützt auf § 14 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) ausgerichtet, wonach der Kanton an allgemein zugängliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, insbe- sondere im Bereich der Sekundarstufe II und der Erwachsenenbildung, Subventionen ausrichten kann. Das Museum Mühlerama konnte die Besucherzahlen in den letzten zehn Jahren stetig auf 14 000–19 000 Eintritte pro Jahr steigern. Schul- klassen sind nach wie vor eine der Hauptzielgruppen. Jährlich besuchen zwischen 140 und 220 Klassen eine Führung oder einen Workshop und setzen sich mit der Produktion von Mehl, Brot und mit Ernährung all- gemein auseinander. Schulgruppen profitieren von einem verringerten Eintrittsreis von Fr. 6 pro Kind und einem Gratiseintritt für die erwach- sene Begleitperson. Besondere Attraktionen sind die Sonderausstellungen, wie z. B. «Gift» (2012), wo es um Giftmord, Lebensmittelskandale oder das Haltbar- machen von Lebensmitteln ging, «die Wurst» (2013) oder «Stadtgemüse» (2014 bis März 2015), einer Ausstellung zum Gärtnern in der Stadt. Zur- zeit ist die Ausstellung «Mit 80 Mehlsäcken um die Welt» zu sehen, in der es um die globale Produktion von Weizenmehl geht. 2015, als keine Sonderausstellung stattfand, haben neun Kindergarten- klassen, 39 Primarschulklassen sowie drei Sekundarschulklassen aus dem Kanton Zürich das Museum Mühlerama anlässlich eines Workshops besucht. Die meisten Besucherinnen und Besucher kommen aus dem Grossraum Zürich, den Seeufergemeinden sowie vereinzelt von Uster und Winterthur. Das Mühlerama plant für 2017 eine umfassende Neugestaltung des Museums. Neu soll die Mühle wieder verstärkt ins Zentrum gestellt und durch zahlreiche interaktive Erlebnisstationen ergänzt werden (z. B. eigenhändig Getreide mahlen und Brot backen, Müllerschule, Maschinen- modell zum Ausprobieren). Ziel der Neuausrichtung sind höhere Besu- cherzahlen und Mehreinnahmen, um das strukturelle Defizit zu beheben und die Lohnsituation der Angestellten zu verbessern. Für dieses Pro- jekt haben sowohl die Stadt als auch der Kanton (Lotteriefonds) Ende letzten Jahres je Fr. 250 000 bewilligt.

Das Mühlerama weist in den letzten Jahren einen für Museen hohen Eigenerwirtschaftungsgrad von 35–45% auf. Von der Stadt Zürich erhält das Museum jährlich eine Subvention von Fr. 113 687. Die Gesellschaft Mühle Tiefenbrunnen erlässt den Mietzins und unterstützt das Museum über einen Kulturbeitrag mit rund Fr. 70 000. Sonderausstellungen wer- den mit Hilfe von Stiftungen finanziert, der Rest wird wenn möglich mit Hilfe von Spenden oder Sponsoring abgedeckt. Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass das vielfältige Leistungs- angebot des Mühleramas erhalten bleibt. Es rechtfertigt sich deshalb, dem Museum weiterhin Subventionen auszurichten und den jährlichen Beitrag von Fr. 32 500 beizubehalten. Gemäss § 4 des Staatsbeitrags- gesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) ist die Beitragsberechtigung Pri- vater auf längstens acht Jahre befristet. Die Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Mühlerama wird mit Wir- kung ab Januar 2017 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2020. Vor Ablauf der Beitragsberechtigung, spätestens jedoch bis 31. März 2020, ist der Bildungsdirektion ein begründetes Gesuch um Verlängerung einzurei- chen.

III. Die Ausrichtung des Staatsbeitrages ist an die Bedingung ge- knüpft, dass Jahresrechnung und Jahresbericht der Bildungsdirektion vorgelegt werden.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Stiftung Mühlerama, Seefeldstrasse 231, 8008 Zü- rich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi