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Entscheid

RRB Nr. 79/2009

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2008, 5. Serie

14. Januar 2009Deutsch17 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2009

79. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2008, 5. Serie) Durch Beschluss des Kantonsrates vom 2. Dezember 1991 kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge von Fr. 8 000 000 bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 400 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2008 sind bis anhin Fr. 4 358 600 bewilligt worden. Somit stehen dem Regierungsrat für 2008 noch Fr. 3 641 400 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2008 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:

1. Kinderbetreuung im Hochschulraum Zürich Bereich Bildung Gesuchstellende Stiftung Kinderbetreuung im Hochschulraum Organisation (kihz): Die Stiftung wurde 2002 von den beiden Zürcher Hochschulen gegründet mit dem Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- ergänzender Tagesbetreuung für Kinder von Angehörigen beider Hochschulen aufzubauen. Ein solches Angebot steigert die Attraktivität des Lehr- und Forschungsplatzes Zürich und dient gleichzeitig der Frauenförderung inner- halb des Hochschulbereichs. Zurzeit betreibt die Stiftung kihz sechs Krippen bzw. Kinder- tagesstätten. Die Stiftung erhielt mit RRB Nr. 628/2003 einen Starthilfebeitrag von Fr. 400 000. Projektrahmen Gegenwärtig umfasst die Warteliste für einen kihz-Krippenplatz 350 Kinder. Aufgrund die- ser Nachfrage ist der Bedarf für einen weiteren Ausbau an Krippenplätzen unbestritten. Vor Kurzem hat die Stiftung im Irchel eine Kinder- tagesstätte («Tierspital») eröffnet, geplant sind die Erweiterung des Tageskindergartens Plattenstrasse und eine neue Kindertagesstätte für die Pädagogische Hochschule.

Zudem muss die Stiftung in allen ihren Ein- richtungen Anpassungen vornehmen: Das neue Volksschulgesetz schreibt ab August 2008 ein Kindergarten-Obligatorium vor. Dadurch ha- ben die Kindertagesstätten nicht wie bis anhin Kinder im Alter von 0 bis 6, sondern Kinder von 0 bis 4½ Jahren zu betreuen. Dadurch wer- den altersgerechte Anpassungen der Innenräu- me (vor allem für die Betreuung von mehr Säuglingen), bei den Spielplätzen und den Spielgeräten notwendig. Spielgeräte für diese Alterskategorie sind jedoch wesentlich teurer als Spielgeräte, wie sie üblicherweise auf den Spiel- und Schulplätzen vorhanden sind. Bemerkung In der Regel werden aus dem Lotteriefonds keine Beiträge an Krippen und ähnliche Insti- tutionen geleistet, da Aufbau und Unterhalt entsprechender Infrastruktur in den Aufgaben- bereich der Gemeinden fällt. Die Stiftung kihz erbringt ihre Leistung jedoch zu einem Teil zu- gunsten der kantonalen Institutionen Univer- sität und PHZH und kann nur bedingt Leis- tungen der Stadt Zürich erwarten. Zudem hat der Regierungsrat der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zuerkannt und sie zu einem Legislaturziel 2007–2011 ge- macht. Projektinhalt Die Stiftung wünscht Teilbeiträge an vier Pro- jekte. Der Planungsstand dieser Vorhaben ist unterschiedlich weit fortgeschritten. – Projekt «Tierspital» (Kosten: Fr. 675 000, gewünschter Beitrag: Fr. 170 000): Die Kin- dertagesstätte für rund 30 Kinder wurde bereits eröffnet. Der Kanton hat den eigent- lichen Umbau im Betrag von Fr. 355 000 finanziert. Der Aussenraum muss jedoch für Säuglinge und Kleinkinder besonders ge- staltet werden. Diese kleinkindergerechte Infrastruktur kostet Fr. 255 000. Die ent- sprechenden Detailunterlagen liegen vor.

– Projekt «Erweiterung kihz Platten» (Kosten: Fr. 130 000, gewünschter Beitrag: Fr. 50 000): Dieser Kleinkindergarten wurde 2006 von der Stiftung übernommen. Er bietet gegen- wärtig nur Platz für zwölf Kinder, was be- triebswirtschaftlich problematisch ist. 2009 besteht die Möglichkeit, den Kindergarten um zusätzliche Räume zu erweitern. Diese müssen renoviert und für die Kinderbe- treuung neu ausgestattet werden. – Projekt «Kleinkindergerechte Innen- und Aussenräume» (Kosten: Fr. 200 000, ge- wünschter Beitrag: Fr. 110 000): Die Innen- räume der anderen bestehenden kihz-Ein- richtungen müssen für Säuglinge sicherer gemacht werden. Parallel dazu ist eine An- passung bei den Spielplätzen bzw. Spielge- räten notwendig. – Projekt «Kindertagesstätte Sihlpost» (Kos- ten: Fr. 120 000, gewünschter Beitrag Fr. 70 000): Die PHZH plant eine Kinder- tagesstätte an ihrem neuen Standort Sihl- post. Vorgesehen ist eine Krippe mit 24 Betreuungsplätzen (für etwa 40 Kinder in Teilzeit). Die Krippe befindet sich im 7. Stock des Gebäudekomplexes. Ein Garten als Aussenraum steht somit nicht zur Verfü- gung, jedoch eine grosse Terrasse. Sie muss entsprechend gestaltet werden (Spielgeräte, Sonnensegel). Zudem hat die Stiftung die kindergerechte Ausstattung der Krippe sel- ber zu finanzieren. Kosten Fr. 1 125 000 Gewünschter Betrag Fr. 400 000 Übrige Finanzierung Der Kanton unterstützte das Teilprojekt «Tier- spital» mit einem Beitrag von Fr. 355 000. Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 130 000. Zudem sind Drittmittel von Fr. 120 000 zuge- sichert. Stellungnahmen Die Bildungsdirektion und die Fachstelle für Gleichstellung der Direktion der Justiz und des Innern wünschen eine Beitragsleistung von Fr. 400 000, ebenso das Personalamt der

Finanzdirektion. Die Baudirektion empfiehlt, das Gesuch abzulehnen, da einerseits der Aus- bau der Kindertagesstätte «Tierspital» mit or- dentlichen Mitteln hätte erfolgen können und die anderen Projekte wegen fehlender Grund- lagen nicht zu beurteilen wären. Bemerkung Die Stiftung kihz legt dar, dass beim Teil- projekt 1 das ursprüngliche Umbau- bzw. Sanierungsvorhaben auf eine «Pinsel-Reno- vation» (ohne Gelder für die Gestaltung des Aussenraumes) zusammengestrichen wurde. Nur indem die Stiftung ihr Einverständnis mit dieser «Pinsel-Renovation» erklärte, war es ihr möglich, vom Kanton eine Kreditzusage zu erhalten und dadurch die Eröffnung der drin- gend benötigten Kindertagesstätte im Herbst 2008 terminlich sicherzustellen. Die Stiftung hat sich erst nach der Kreditbewilligung mit der endgültigen Gestaltung des Aussenraumes beschäftigt und dabei festgestellt, dass die Be- dürfnisse der Kinder zwischen 0 und 4½ Jah- ren besonders berücksichtigt werden müssen. Die Teilbeiträge für die drei anderen Projekte können als Rahmenkredit gewährt und nach Erfüllung der Auflagen abgerufen werden. Würdigung Der Bedarf an einer Anpassung der Infra- struktur in den kihz-Einrichtungen ist ausge- wiesen. Die entsprechenden Anpassungen müssen erfolgen. Damit hilft der Kanton der Stiftung kihz bei der Erfüllung ihrer Aufgabe. Da Frauen im Mittel- und Oberbau der Hochschulen unter- vertreten sind, leistet der Kanton gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Verein- barkeit von Familie und Beruf. Bewilligter Betrag Fr. 400 000 Auflagen Die Gewährung ist an folgende Auflagen ge- bunden: – Der Betrag von Fr. 400 000 bildet ein Kos- tendach. – Der Beitrag für das Teilprojekt «Tierspital» kann sofort ausbezahlt werden.

– Vor einer Auszahlung der anderen Teilbei- träge ist der Baudirektion ein entsprechen- der Detailbeschrieb des Projektes mit Kos- tenvoranschlag vorzulegen. Die Baudirek- tion hat der Detailplanung und -budgetie- rung zuzustimmen.

2. Unterhaltsarbeiten der Zürcher Objekte im Schweizerischen Freilichtmuseum Ballenberg Bereich Kultur Gesuchstellende Stiftung Freilichtmuseum Ballenberg: Die Stif- Organisation tung betreibt das Freilichtmuseum Ballenberg bei Brienz, in dem sich über 100 originalge- treue, jahrhundertealte Häuser aus allen Lan- desteilen der Schweiz befinden. Projektrahmen Acht dieser Museumsobjekte stammen aus dem Kanton Zürich. Um deren Bausubstanz zu erhalten, müssen laufend verschiedene Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden. Die Stiftung hat vom Kanton dafür seit 1993 mehrere Beiträge aus dem Lotteriefonds in der Höhe von insgesamt Fr. 510 000 erhalten. Projektinhalt Für die Jahre 2009 bis 2013 beantragt die Stif- tung wiederum einen Beitrag an die vorzuneh- menden Unterhaltsarbeiten. Folgende Vorha- ben stehen an: – am Kornspeicher von Lindau/Tagelswangen: Fassaden- und Dachsanierung, – am Weinbauernhaus von Richterswil: Innen- ausbau und Dachsanierung, – an der Säge von Rafz: Instandsetzung der mechanischen Einrichtungen und – im Bauernhaus von Wila: Sanierung der Böden. Gesamtkosten Fr. 165 000 Gewünschter Betrag Fr. 165 000 Stellungnahme Die Baudirektion befürwortet einen Beitrag von Fr. 165 000. Würdigung Das Freilichtmuseum Ballenberg macht den früheren Wohn- und Arbeitsalltag der ländli- chen, einfachen Bevölkerung erlebbar. Ins- besondere für Schulklassen bietet sich so die

Möglichkeit, sich anschaulich mit verschie- denen Themen (Landwirtschaft, Handwerk, Hygieneverhältnisse) auseinanderzusetzen. Bewilligter Betrag Fr. 165 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass zum Ende der Unterhalts- periode wie bisher eine Kostenübersicht über die ausgeführten Sanierungen erstellt wird.

3. Erneuerung des Empfangsbereiches der Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Zürcher Fachstelle für Alkoholprob- Organisation leme: Der Verein führt eine Fachstelle mit dem Ziel, risikoreichen und missbräuchlichen Alko- holkonsum und andere Suchmittelprobleme zu vermindern. Zwischen dem Kanton und der Fachstelle besteht ein Leistungsvertrag (Alko- holzehntel), der den laufenden Betrieb, nicht aber die Erneuerung bzw. Anpassung der Infrastruktur berücksichtigt. Projektrahmen Die Fachstelle ist seit 1984 auf vier und seit 2007 auf fünf Stockwerken an der Josefstrasse 91 in Zürich untergebracht. Die Räumlichkeiten werden jährlich von rund 12 000 Personen für Einzel- und Paarberatungen, Gruppenthera- pieveranstaltungen, Fortbildungsseminare und andere Anlässe besucht. In den letzen Jahren konnten auf vier Stockwerken die notwendigen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten durch- geführt werden. Die letzten grösseren Mängel müssen nun noch im Empfangsbereich (drittes Obergeschoss) behoben werden. Projektinhalt Der Warteraum im dritten Obergeschoss wird von den übrigen Räumlichkeiten mit einer Glastüre abgetrennt, damit er auch über die Mittagszeit und zu Randzeiten für Klientin- nen und Klienten zugänglich sein kann. Der Empfangsbereich wird freundlicher und offe- ner gestaltet. Neu soll eine Nische eingerichtet werden, in der die Medikamentenabgabe (An- tabus) sowie Atemlufttests unauffälliger erfol- gen können. In den Beratungsräumen wird die

Schallisolation verbessert. Geplant sind aus- serdem eine Vergrösserung des Material- und Kopierraumes sowie eine Klimatisierung des Serverraumes. Zudem sollen sämtliche Boden- beläge, Türen, Beleuchtungen, Wände sowie die Einrichtung bezüglich Materialien, Farben und Stil den bereits umgebauten Stockwerken angepasst werden. Gesamtkosten Fr. 350 400 Gewünschter Betrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Fachstelle übernimmt Fr. 70 000. Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Fr. 70 000, die verblei- benden Restkosten sind mit Beiträgen Dritter zu decken. Stellungnahme Die Sicherheitsdirektion und die Baudirek- tion befürworten eine Beitragsleistung von Fr. 50 000. Würdigung Das Vorhaben ist ausgewiesen und sinnvoll. Die Dienstleistungen der Fachstelle sind wert- voll und entlasten die öffentliche Hand wir- kungsvoll. Bewilligter Betrag Fr. 50 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass die Fachstelle dem Kan- ton schriftlich bestätigt, dass bei der nächsten Sanierung des Nasszellenbereiches eine be- hindertengerechte Toilette eingebaut wird. Die Stiftung hat dem Lotteriefonds bereits mitgeteilt, sie wünsche eine entsprechende Toilette und werde bei der Stadt Zürich (Be- sitzerin der Liegenschaft) vorstellig.

4. Projekt «Schulen nach Bern» Bereich Bildung Gesuchstellende Verein Schulen nach Bern: Der Verein be- Organisation zweckt, bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (einschliesslich Brücken- angebote) das Interesse für die direkte Demo- kratie zu wecken und zu festigen. Der Verein wurde im April 2008 gegründet. Projektrahmen Für Jugendliche der Sekundarstufe I (ein- schliesslich Brückenangebote) werden in der Bundeshauptstadt Bern Projektwochen zum

Thema politische Bildung durchgeführt. In den Projektwochen sollen die Jugendlichen das politische System der Schweiz am Ort des Ge- schehens näher kennenlernen. Projektinhalt Im Rahmen der Entwicklungsphase wird zu- nächst ein Lehrmittel in deutscher und in fran- zösischer Sprache erstellt. Im Mai 2009 soll dann erstmals eine Pilotwoche mit fünf Schul- klassen (mit rund 100 Jugendlichen) stattfin- den. Ab 2010 ist der Normalbetrieb mit jähr- lich sechs bis acht Projektwochen mit je rund 100 Jugendlichen vorgesehen. Gesamtkosten Die Kosten für die Entwicklungsphase belau- fen sich auf Fr. 541 000. Im späteren Normal- betrieb wird – nach Abzug eines Kostenbei- trages von höchstens Fr. 200 pro Person – mit Restkosten von Fr. 327 pro Person und Pro- jektwoche gerechnet. Finanzierung Zur Finanzierung des Projektes ersucht der Verein die Kantone um einen Starthilfebei- trag von insgesamt Fr 1 000 000. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Fr. 270 000 an die Projektkosten der Entwicklungsphase sowie Fr. 730 000 an das Vereinskapital. Der daraus erwirtschaftete Ertrag soll zur Deckung der Kosten ab 2010 eingesetzt werden. Der Kanton Bern als Standortkanton hat bereits Fr. 300 000 unter der Bedingung zugesichert, dass sich mindestens 15 Kantone an der Projektfinan- zierung beteiligen. Die restlichen Fr. 700 000 sollen nach Massgabe der Bevölkerungszahlen auf die übrigen Kantone aufgeteilt werden. Da- bei entfallen auf den Kanton Zürich Fr. 137 230. Stellungnahme Die Bildungsdirektion erachtet das Projekt als unterstützenswerten Versuch, die politische Bildung junger Menschen zu stärken, und spricht sich dafür aus, den gewünschten Betrag von Fr. 137 230 zu gewähren. Würdigung Die Projektwochen sind geeignet, politische Bildung anschaulich zu vermitteln. Bewilligter Betrag Fr. 138 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden:

– Es müssen sich mindestens 15 Kantone an der Finanzierung dieses Projektes beteiligen. – Der aus dem Kanton stammende Anteil teilnehmender Klassen muss etwa dem Ver- hältnis der Finanzierung entsprechen.

5. Ausstellung zum 100. Geburtstag von Theo Pinkus Bereich Kultur Gesuchstellende Stiftung Studienbibliothek: Die Stiftung wurde Organisation von Theo und Amalie Pinkus mit dem Zweck gegründet, eine Studienbibliothek zur Geschich- te der Arbeiterbewegung aufzubauen und zu betreiben. Projektrahmen Seit 2000 lagern die meisten Bücher und Archivalien dieser Studienbibliothek in der Zentralbibliothek Zürich. Um diesen Bestand einer breiten Öffentlichkeit besser bekannt zu machen, sind zum 100. Geburtstag von Theo Pinkus (21. August 2009) eine Ausstellung mit Rahmenveranstaltung sowie ein Dokumen- tarfilm geplant. Die Stiftung ersucht den Kan- ton um einen Beitrag an die Ausstellung. Projektinhalt Die Ausstellung im Lesesaal der Zentralbiblio- thek setzt sich einerseits anhand von Ton- und Bilddokumenten mit dem Leben und Wirken von Pinkus auseinander. Anderseits präsen- tiert sie ausgewählte Dokumente aus dem Be- stand der Bibliothek. Gesamtkosten Fr. 187 360 Gewünschter Betrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Fr. 10 000. Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 15 000. Verschiedene Stiftungen wurden um Fr. 40 000 angefragt. Das Bundesamt für Kultur sowie weitere Spender übernehmen Fr. 22 360. Stellungnahme Die Bildungsdirektion empfiehlt einen Beitrag von Fr. 100 000. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Inneren emp- fiehlt eine Beitragsleistung von Fr. 50 000. Sie begründet ihren Kürzungsvorschlag mit dem Argument, dass die Eigenleistung der Stiftung in Anbetracht des Vermögens zu gering sei.

Zudem sei der gewünschte Beitrag im Ver- hältnis zum Beitrag der Stadt Zürich von Fr. 10 000 unangemessen hoch. Würdigung Angesichts der grossen Bedeutung der Stu- dienbibliothek ist ein Beitrag gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 50 000

6. Internetplattform SIKART FUTURE Bereich Bildung Gesuchstellende Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft Organisation (SIK): Das SIK ist ein nationales Forschungs- und Dokumentationszentrum zur Kunst in der Schweiz. Es wurde 1951 gegründet und hat sei- nen Sitz in Zürich. Der Regierungsrat hat ihm mit Beschluss Nr. 1493/2007 für die Jahre 2008 bis 2011 eine jährliche Subvention von höchs- tens Fr. 1 050 000 zugesprochen. Mit diesen Subventionen kann der laufende Betrieb des SIK, nicht aber das hier vorgelegte Projekt, finanziert werden. Projektrahmen Das SIK betreibt unter dem Namen SIKART eine Internetdatenbank zur Kunst in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, die Informationen und Werkabbildungen zu über 16 000 Kunstschaffenden enthält. SIKART rich- tet sich an ein breites Publikum (Fachleute und Laien) und erfreut sich einer grossen Nachfrage (täglich rund 800 Besucherinnen und Besucher). Mit RRB Nr. 2813/1995 wurde dieses Projekt mit Fr. 300 000 unterstützt. Projektinhalt Als Weiterentwicklung dieser bestehenden Datenbank soll zwischen 2009 und 2011 das Projekt SIKART FUTURE verwirklicht wer- den. Das Ziel dieses neuen Vorhabens besteht darin, das bestehende biografische Lexikon weiter auszubauen, vermehrt über den Kunst- betrieb (Sammlungen, Ausstellungen, Kritik usw.) zu informieren, mit Kunstschaffenden, Galerien und Fotografinnen und Fotografen enger zusammenzuarbeiten sowie ab 2012 zu erreichen, die Finanzierung des Betriebs der Internetplattform durch Einnahmen (Gebüh- ren, Verkauf von Abbildungen, Texten und

Dienstleistungen, Werbung und Sponsoring) sicherzustellen. Der Zugang zum Lexikon von SIKART FUTURE wird für nicht professio- nelle Benutzerinnen und Benutzer kostenlos sein. Gesamtkosten 2009 bis 2011 Fr. 1 683 701 Gewünschter Betrag Fr. 300 000 Übrige Finanzierung Der Bund beteiligt sich mit Fr. 450 000. Ver- schiedene Stiftungen und Sponsoren haben einen Beitrag von Fr. 260 000 zugesagt. Als Einnahmen werden Fr. 310 000 veranschlagt. Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauf- tragten hat zunächst die Empfehlung abgege- ben, dass die Kantone (ohne Zürich) das Vor- haben mit insgesamt Fr. 300 000 unterstützen sollten. Auf Antrag des Kantons bzw. zwecks Entlastung des Kantons erhöhte die Konferenz den Beitrag auf Fr. 360 000. Stellungnahme Die Bildungsdirektion befürwortet einen Bei- trag von Fr. 300 000. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern spricht sich aufgrund der um Fr. 60 000 höheren Un- terstützung der übrigen Kantone für eine Kür- zung des nachgesuchten Betrages auf Fr. 240 000 aus. Würdigung Das Ausbauvorhaben ist ausgewiesen und sinn- voll. Insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten werden von SIKART FUTURE einen grossen Nutzen ziehen können. Bewilligter Betrag Fr. 240 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgen- den Auflagen verbunden: – Ein weiterer Beitrag zugunsten von SIKART FUTURE ist ausgeschlossen. – Der Beitrag wird in zwei Tranchen ausbe- zahlt: Fr. 170 000 können sofort ausbezahlt werden. Die Auszahlung der restlichen Fr. 70 000 wird von der Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern ausge- löst.

– Sollte die Nutzung von SIKART FUTURE kostenpflichtig werden, müssen alle Direk- tionen des Kantons (ohne Schulen und Uni- versitäten) das Programm weiterhin gebüh- renfrei nutzen können.

7. Publikation «Dialog der Religionen» Bereich Integration Gesuchstellende Margret Bürgisser: Die Soziologin hat zahl- Organisation reiche Publikationen zu unterschiedlichen ge- sellschaftlichen Themen verfasst (Wandel der Lehrerrolle, Aktivität im Alter, familiäre Rol- lenteilung usw.). Projektrahmen In der gesamten Schweiz wurden in den letz- ten Jahren im Bereich «interreligöser Dialog» zahlreiche Projekte gestartet. Diese Vorhaben werden in der Publikation «Dialog der Reli- gionen» vorgestellt. Projektinhalt In erster Linie sollen Personen, die im inter- religiösen Dialog tätig sind, zu Wort kommen und ihre Erfahrungen aus der Durchführung solcher Vorhaben schildern. Dadurch soll wei- teren Personen, die sich ebenfalls in irgendei- ner Form am interreligiösen Dialog beteiligen wollen, eine Hilfestellung geboten werden. Die 253 Seiten starke, illustrierte Publikation erscheint 2009 im Berner h.e.p.-Verlag in einer Auflage von 2000 Stück. Der voraussichtliche Verkaufspreis beträgt Fr. 36. Gesamtkosten Fr. 189 000 Gewünschter Betrag Fr. 10 000 Übrige Finanzierung Die Kantone Bern, Aargau, Basel-Stadt und Zug haben insgesamt Fr. 21 000 zugesagt. Die Eigenleistung der Gesuchstellerin beträgt Fr. 15 000. Von verschiedenen Stiftungen und Sponsoren werden Fr. 127000 erwartet. Die Ein- nahmen aus dem Verkauf sind mit Fr. 12 000 veranschlagt. Der verbleibende Restbetrag ist mit Beiträgen Dritter zu decken. Stellungnahme Die Kantonale Beauftragte für Integrations- fragen der Direktion der Justiz und des Innern befürwortet einen Beitrag von Fr. 6000. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern empfiehlt einen Beitrag von Fr. 5000.

Würdigung Die Publikation kann den im Bereich «inter- religiöser Dialog» tätigen Personen Hilfe bzw. Anregung bieten. Bewilligter Betrag Fr. 5000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Aufla- ge gebunden, dass dem Kanton gratis fünf Be- legexemplare zugestellt werden.

8. 21. Ostschweizer Tambouren-, Pfeifer- und Clairon-Wettspiele in Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Tambourenverein der Stadt Winterthur: Der Organisation Verein bezweckt die Verbreitung, Förderung und Pflege des Trommelspiels. 2009 feiert er das 125. Jahr seines Bestehens. Projektrahmen Alle vier Jahre übernimmt ein Musikverein die Organisation und Finanzierung der Ost- schweizer Tambouren-, Pfeifer- und Clairon- Wettspiele. Zur Feier seines 125-Jahr-Jubi- läums möchte der Tambourenverein der Stadt Winterthur die 21. Auflage dieser Wettspiele veranstalten. Projektinhalt Die Spiele finden vom 15. bis 17. Mai 2009 in Winterthur statt. Rund 1000 Jugendliche und Erwachsene aus 50 Vereinen aus der ganzen Schweiz nehmen daran teil. Insgesamt werden rund 6000 bis 10 000 Besucherinnen und Besu- cher erwartet. Gesamtkosten Fr. 403 300 Übrige Finanzierung Die Stadt Winterthur hat einen A-fonds- perdu-Beitrag von Fr. 40 000 und eine Defizit- garantie von Fr. 20 000 gewährt. Aus dem Fest- betrieb werden Einnahmen von Fr. 154 500 er- wartet. Der verbleibende Restbetrag ist mit Beiträgen Dritter zu decken. Stellungnahme Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern befürwortet einen Beitrag von Fr. 40 000 (ja hälftig als A-fonds-perdu-Beitrag und als Defizitbeitrag) Würdigung Der geplante musikalische Anlass ist eng mit der schweizerischen Musiktradition verbun- den und wird Wettspielerinnen und Wettspie- lern aller Altersklassen die Möglichkeit der Begegnung und des Austauschs bieten.

Bewilligter Betrag Fr. 40 000 Auflage Der Beitrag von Fr. 40 000 wird je hälftig als A- fonds-perdu-Beitrag und als Defizitgarantie gewährt.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 4980 3650 4980): Fr.

1. Stiftung Kinderbetreuung im Hochschulraum (kihz) Investitionsbeitrag 400 000

2. Stiftung Freilichtmuseum Ballenberg Investitionsbeitrag 165 000

3. Verein Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme Investitionsbeitrag 50 000

4. Verein Schulen nach Bern Starthilfebeitrag 138 000

5. Stiftung Studienbibliothek Ausstellungsbeitrag 50 000

6. Das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft (SIK) Investitionsbeitrag 240 000

7. Margret Bürgisser Publikationsbeitrag 5 000

8. Tambourenverein der Stadt Winterthur Jubiläumsbeitrag, à fonds perdu 20 000 Jubiläumsbeitrag, Defizitgarantie 20 000 Total 1 088 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi