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Entscheid

RRB Nr. 793/2016

Strassen, 23 Lichtsignalanlagen entlang der Glattalbahn, Unterhalts- und Serviceleistungen, Vergabe

24. August 2016Deutsch5 min

Source zh.ch

Strassen, 23 Lichtsignalanlagen entlang der Glattalbahn, Unterhalts- und Serviceleistungen, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2016

793. Lichtsignalanlagen entlang der Glattalbahn (Wallisellen/ Opfikon/Rümlang/Dübendorf/Kloten, Abschluss Servicevertrag mit der Siemens Schweiz AG, Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Beim Bau der Glattalbahn in den Jahren 2006 bis 2010 wurden 34 Licht- signalanlagen (LSA) für die Regelung des Strassenverkehrs und die si- chere Überquerung der Glattalbahn über die Kreuzungen errichtet. Von den insgesamt 34 LSA wurden 26 Anlagen durch die Siemens Schweiz AG und acht durch die VR AG geliefert. Bei zwei LSA der Siemens Schweiz AG konnte infolge Hardware-Anpassungen je ein Servicever- trag abgeschlossen werden. Eine LSA ist noch bis 2018 unter Garantie. Für die restlichen 23 LSA der Siemens Schweiz AG besteht zurzeit kein Servicevertrag. Es handelt sich um folgende Standorte: – LSA 4 – Übergang Brüelbachweg, Wallisellen; – LSA 38 – Querung Brigi- und Hertistrasse, Wallisellen; – LSA 78 – West-/Hertistrasse – Fussgänger Melchrüti, Wallisellen; – LSA 120 – Haltestelle Belair, Bahnhof Zentrum Glatt, Wallisellen; – LSA 122 – Flughof-/Rohrstrasse, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 179 – Überfahrt Novotel, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 187 – Europa-/Flughofstrasse, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 231 – Hagenholz-/Orionstrasse, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 234 – West-/Langwiesenstrasse, Wallisellen; – LSA 236 – Neugut-/Seidenstrasse, Wallisellen; – LSA 238 – Thurgauer-/Wright-Strasse / U-Turn / FG Alpenstrasse, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 239 – Thurgauerstrasse / U-Turn / FG Chavez-Allee, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 240 – Thurgauer-/Stelzenstrasse, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 242 – Europa-/Stations-/Feldeggstrasse, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 243 – Bäuler-/Bäulerwisenstrasse, Rümlang; – LSA 244 – Flughofstrasse / Haltestelle Unterriet, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 245 – Flughof-/Riethofstrasse, Opfikon-Glattbrugg; – LSA 246 – Querung Chriesbach, Dübendorf; – LSA 247 – Übergang Betriebsgebäude T36, Kloten; – LSA 248 – Flughofstrasse / Tor 101, Kloten; – LSA 252 – Querung Ueberlandstrasse / Haltestelle Giessen, Dübendorf; – LSA 253 – Ring-/Gärtner-/Industriestrasse, Dübendorf; – LSA 254 – Querung Ringstrasse, Dübendorf.

Die eingesetzten Komponenten können ausschliesslich durch die Sie- mens Schweiz AG geliefert, angepasst und programmiert werden. Der Servicevertrag ist somit gemäss § 10 Abs. 1 lit. c und f der Submissions- verordnung (SVO; LS 720.11) im freihändigen Verfahren an die Siemens Schweiz AG zu vergeben.

B. Rahmenvertrag für Serviceleistungen An den 23 erwähnten LSA sind 2014 Kosten von Fr. 179 000 und 2015 von Fr. 191 000 für die Wartung und die Störungsbehebung angefallen. Jährlich fallen zusätzlich Kosten für den präventiven Austausch von aktiven Komponenten (Leuchtmittel, Akustik und Barrieren) im Be- trag von rund Fr. 70 000 an. Da die LSA einem Alterungsprozess unterworfen sind und damit mit steigenden Wartungs- und Störungsbehebungskosten gerechnet werden muss, erscheint es zweckmässig, mit der Siemens Schweiz AG einen Ser- vicevertrag abzuschliessen. Im angebotenen Servicevertrag der Siemens Schweiz AG vom 14. Au- gust 2015 über Fr. 235 748.30 pro Jahr (einschliesslich MWSt) sind alle beschriebenen Arbeiten und Komponenten enthalten. Zusätzlich wird die Baudirektion bei Abschluss des Servicevertrags durch die Siemens Schweiz AG für diese LSA vorrangig behandelt. Mit Abschluss des Servicevertrags können die anfallenden Kosten opti- miert und aufgrund des Einheitspreises besser kalkuliert und budgetiert werden. Die Baudirektion rechnet im Produkt-Lebenszyklus-Management der 23 LSA mit einer Mindestbetriebsdauer bis 2025. Anschliessend sind die LSA zu sanieren. Die eingesetzten Komponenten können ausschliess- lich durch die Siemens Schweiz AG geliefert, angepasst und program- miert werden, weshalb nur die Siemens Schweiz AG während der ganzen Betriebsdauer die Unterhalts- und Entstörungsarbeiten an den LSA durchführen kann. Aus diesem Grund und um die geforderte Verfüg- barkeit der LSA sicherzustellen, ist eine Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren erforderlich. Der Servicevertrag ist dementsprechend auf zehn Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre abzuschliessen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 18-monatigen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Die Teuerung ist im Servicevertrag gemäss Verband Schweizer Elek- tro-Installationsfirmen (VSEI) mit einem Anteil von 25% Material und einem Anteil von 75% Arbeit festgelegt.

Mit Beschluss Nr. 1169/2013 bewilligte der Regierungsrat eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 16 000 000 für betriebliche Unterhaltskosten an Staatsstrassen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Davon entfallen Fr. 3 748 000 auf den technischen Dienst, worunter auch der Unterhalt von LSA fällt. Die jährlichen Kosten für den Servicevertrag betreffend Unterhalt der 23 LSA entlang der Glattalbahn von Fr. 235 748.30 sind darin enthalten und gehen zulasten des Kontos 8400.31410 80010, Staatsstrassen Betrieblicher Unterhalt. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten. Die wiederkehren- den Kosten werden bis 2027 in den jeweiligen KEF einzustellen sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Unterhalts- und Serviceleistungen für die 23 LSA entlang der Glattalbahn werden gemäss Angebot vom 14. August 2015 zu Fr. 235 748.30 einschliesslich MWSt pro Jahr an die Siemens Schweiz AG, Freilager- strasse 40, 8047 Zürich, vergeben.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Verbands Schweizer Elek- tro-Installationsfirmen mit einem Anteil von 25% Material und einem Anteil von 75% Arbeit der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 14. August 2015).

III. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi