RRB Nr. 795/2020
Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms, zusätzliche gebundene Ausgaben
26. August 2020Deutsch5 min
Source zh.ch
Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms, zusätzliche gebundene Ausgaben
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2020
795. Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des kantonalen
Erwägungen
Integrationsprogramms (zusätzliche Ausgabe)
Ausgangslage Mit Beschluss vom 12. Juni 2013 nahm der Regierungsrat das von der Direktion der Justiz und des Innern (JI) erarbeitete Integrationspro- gramm für den Kanton Zürich (KIP) zur Kenntnis (vgl. zum detaillier- ten Inhalt des KIP RRB Nrn. 1364/2012 und 682/2013). In der Folge legte er mit Beschluss Nr. 549/2017 das von der JI erarbeitete kantonale Integrationsprogramm 2 (KIP 2) 2018–2021 fest. Im Rahmen der bei- den KIP werden seit 2015 u. a. die Rechtsberatungsstelle MirSAH des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks SAH Zürich und Medios, ein Dienst für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln der Asylorga- nisation Zürich (AOZ), finanziert. Beide Angebote erhielten 2014 auf- grund eines offenen Submissionsverfahrens den Zuschlag. Gemäss Submission sind beide Aufträge auf 4½ Jahre vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2019 begrenzt (Grundauftrag), mit der Option für Folge- aufträge im Umfang von zweimal einem Jahr. Die Angebote können somit längstens bis zum 31. Dezember 2021 finanziert werden.
Gegenstand dieses Beschlusses Die Ausgaben für MirSAH und Medios wurden mit Beschluss vom 8. April 2015 bewilligt. In diesem Beschluss wurde indessen die Dauer der Grundaufträge versehentlich nicht identisch mit der submittierten Dauer von 4½ Jahren, sondern abweichend davon nur mit 3½ Jahren angegeben. Zusammen mit den eingangs dargelegten Verlängerungs- optionen von jeweils einem Jahr deckt die damals beschlossene Aus- gabenbewilligung daher lediglich die Periode bis zum 31. Dezember 2020 ab und nicht die in der Submission ausgeschriebene Periode bis zum 31. Dezember 2021. Für das zweite gemäss Submission vorgesehe- ne Folgejahr (2021) fehlt somit die Ausgabenbewilligung, weshalb vor- liegend eine zusätzliche Ausgabe für 2021 zu bewilligen ist.
Finanzierung Die Finanzierung von Medios und MirSAH erfolgt im Rahmen des KIP 2. Für das KIP 2 stellt der Bund dem Kanton Zürich jährlich Mit- tel von rund 5,6 Mio. Franken aus dem sogenannten Integrationsförder- kredit zur Verfügung. Im Sinne einer paritätischen Finanzierung muss der Kanton (einschliesslich Gemeinden) mindestens ebenso viele Mit- tel in die Integrationsförderung investieren. Die dafür geplanten kan- tonalen Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt. Bei den Tätigkeiten von MirSAH und Medios handelt es sich um In- tegrationsmassnahmen, die stets zeitlich befristet sind. Zudem stellen sie die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Erreichung der sowohl im Bundesrecht als auch in der Programmvereinbarung und im KIP zwingend vorgeschriebenen Zwecke zur Verfügung. Der Kan- ton hat damit weder hinsichtlich der Höhe, des Zeitpunkts der Vornah- me noch anderer wesentlicher Umstände des Einsatzes der Mittel eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit, weshalb nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) e contra- rio von einer gebundenen Ausgabe auszugehen ist. Das Controlling er- folgt im Rahmen der Umsetzung des KIP 2 durch die Fachstelle Integ- ration.
Übersicht In der Tabelle 1 sind die Ausgaben für MirSAH dargestellt. Die Fr. 842 107 sind die bereits bewilligten Mittel für den Grundauftrag während 3½ Jahren. Der eine Teil der zusätzlichen Ausgabe besteht aus den Kosten für das letzte Jahr des Grundauftrags (Fr. 240 602), der ge- mäss Submission 4½ Jahre dauert. Den anderen Teil bildet die Option für den Zusatzauftrag für das entsprechende Jahr (Fr. 67 727). In Sum- me ergibt dies eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 308 329.
Tabelle 1: MirSAH, in Franken 1 Jahr bereits bewil- zusätzliche ligte Ausgabe Ausgabe Grundauftrag (1700 Beratungsstunden pro Jahr) 240 602 842 107 240 602 Option für Folgeaufträge (2 Jahre à 1700 Beratungsstunden) 481 204 Option Zusatzauftrag (500 Beratungsstunden pro Jahr) 67 727 372 499 67 727 Gesamtkosten 308 329 1 695 810 308 329
Analoges gilt für die Ausgaben für Medios (Tabelle 2). Die Fr. 1 075 550 sind die bereits bewilligten Mittel für den Grundauftrag während 3½ Jahren. Der eine Teil der zusätzlichen Ausgabe besteht aus den Kosten für das letzte Jahr des Grundauftrags (Fr. 307 300), der ge- mäss Submission 4½ Jahre dauert. Den anderen Teil bildet die Option für den Zusatzauftrag für das entsprechende Jahr (Fr. 121 500). In Sum- me ergibt dies eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 428 800.
Tabelle 2: Medios, in Franken 1 Jahr bereits bewil- zusätzliche ligte Ausgabe Ausgabe Grundauftrag (22 000 Dolmetschstunden pro Jahr) 307 300 1 075 550 307 300 Option für Folgeaufträge (2 Jahre à 22 200 Dolmetschstunden) 614 600 Option Zusatzauftrag (10 000 Dolmetschstunden) 121 500 668 250 121 500 Gesamtkosten 428 800 2 358 400 428 800
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Rechtsberatungsstelle MirSAH des Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Zürich wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Beschluss vom 8. April 2015 für 2021 eine zusätzliche gebundene Aus- gabe von Fr. 308 329 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle Integration, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 004 139.
II. Für Medios, den Dienst für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln der AOZ, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Beschluss vom 8. April 2015 für 2021 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 428 800 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe 2241, Fachstelle Integration, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 787 200.
III. Mitteilung an Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli