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Entscheid

RRB Nr. 797/2022

Strassen, Zürich, Schwamendingenstrasse, Projektgenehmigung

1. Juni 2022Deutsch3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Schwamendingenstrasse, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juni 2022

797. Strassen (Zürich, Schwamendingenstrasse)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 25. Februar 2022 das Projekt für die Sanierung der Schwamendingenstrasse, im Ab- schnitt Ueberland- bis Winterthurerstrasse (Bau Nr. 14 099), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Schwamendingenstrasse ist im Projektperimeter eine Hauptver- kehrsstrasse (HVS 1.3). Auf ihr verläuft eine regionale Veloroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, im gesamten Projektperimeter den Strassen- belag zu ersetzen und die Veloinfrastruktur zu optimieren. Zudem wer- den die Bushaltestellen hindernisfrei ausgebaut und gemeinsam mit dem bestehenden Fussgängerstreifen leicht in Richtung stadtauswärts verschoben. Dadurch ergeben sich Verbesserungen für den Fussverkehr in Form von breiteren Trottoirs und einem grösseren Wartebereich bei den Haltestellen. Weiter wird der durch die Verschiebung entstehende Raum zur Verbreiterung des Velostreifens, der sich zwischen den Fahr- spuren vor der Kreuzung befindet, ausgenützt. Der Baubeginn ist für den Frühling 2025 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen zweier Begehrensäusserungen am 11. Dezember 2018 und am 23. April 2020 Stel- lung genommen. Die darin angebrachten Anträge sind in das Projekt ein- geflossen. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähig- keit überprüft. Im Rahmen des Vorhabens werden weder die Strassen- geometrie noch die Verkehrsführung an der überkommunalen Schwamen- dingenstrasse verändert. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt, und das Projekt wurde vom 15. Januar bis 15. Februar 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Frist sind gegen das Projekt keine Einsprachen eingegangen. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 73 vom 26. Januar 2022 wurden die Kosten freigegeben und das Projekt fest- gesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Schwamendingenstrasse, im Abschnitt Ueberland- bis Winterthurerstrasse, betragen voraussichtlich Fr. 6 995 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 2 248 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Sanierung der Schwamendingenstrasse, im Ab- schnitt Ueberland- bis Winterthurerstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli