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Entscheid

RRB Nr. 803/2017

Dringliche Anfrage Daniel Hodel, Zürich, Peter Uhlmann, Dinhard, und Daniel Frei, Niederhasli, betreffend Weiterentwicklung Abraxas Informatik AG, Beantwortung

6. September 2017Deutsch16 min

Source zh.ch

Dringliche Anfrage Daniel Hodel, Zürich, Peter Uhlmann, Dinhard, und Daniel Frei, Niederhasli, betreffend Weiterentwicklung Abraxas Informatik AG, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 194/2017

Sitzung vom 6. September 2017

803. Dringliche Anfrage (Weiterentwicklung Abraxas Informatik AG) Die Kantonsräte Daniel Hodel, Zürich, Peter Uhlmann, Dinhard, und Daniel Frei, Niederhasli, haben am 10. Juli 2017 folgende dringliche An- frage eingereicht: Wie dem Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 7. Juni 2017 (RRB 525/2017) zu entnehmen ist, sollen die Un- ternehmungen Abraxas Informatik AG und die Verwaltungsrechenzent- rum AG St. Gallen (VRSG) zusammengeschlossen werden. Entstehen soll somit ein national tätiges Informatikunternehmen in einem hoch kompe- titiven und innovativen Marktumfeld mit rund 800 Mitarbeitenden und 180 Mio. Franken Umsatz. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, nachfolgende Fragen zu beantworten.

Erwägungen

1. Wieso kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass der Kanton Zürich Kernaktionär einer IT-Grossunternehmung mit 800 Mitarbeitenden und rund 180 Mio. Franken Umsatz sein soll? Hat der Regierungsrat den Eindruck, dass kein kompetitives Marktumfeld vorhanden ist und die notwendigen IT-Dienstleistungen vom Markt nicht bezogen wer- den können?

2. Vor nicht allzu langer Zeit wollte der Kanton Zürich die Firma Abra- xas verkaufen, da es sich nicht um einen zentralen Dienstleister der Verwaltung handelt. Nun soll eine gegenteilige Strategie gefahren wer- den. Die Firma soll quasi verdoppelt werden. Argumentiert wird, dass es für die Verwaltungen der Kantone und Gemeinden wichtig ist, dass ein Schweizer Dienstleister in öffentlicher Hand mit nationalem Fo- kus besteht. Wie sieht nun die Strategie genau aus? Soll die so ent- stehende IT-Firma als strategischer Lieferant gelten?

3. Der Kanton Zürich bezieht momentan bei Abraxas Dienstleistungen im Gegenwert von gut 30 Mio. Franken und bei VRSG von 10 Mio. Franken. Werden diese Leistungen auch in Zukunft im Einklang mit der neuen ICT-Strategie des Kantons bezogen? Falls nein, was pas- siert, wenn die bestehenden Leistungen aufgrund der neuen ICT-Stra- tegie der Abraxas entzogen werden? Kann in Kauf genommen wer- den, dass die neue Firma dadurch in finanzielle Schwierigkeiten ge- rät? Wie sehen die Unternehmensstrategie und die Eigentümerstra- tegie diesbezüglich aus?

4. Im Schlussbericht der BDO AG zur Überprüfung der kantonalen IT steht: «Die Beschaffung von IT-Mitteln ist kantonsweit nicht wirksam ge- regelt; ein zentrales Lieferanten- und Providermanagement besteht nicht einmal für grosse und häufig benutzte Lieferanten». Wurde diese Thematik im Zusammenhang mit der Fusion besprochen, und zu welchem Schluss ist die Regierung gekommen?

5. Was passiert, wenn die neue Abraxas in Schieflage kommt? Wie gross ist das Risiko für den Kanton Zürich? Kann ein allfälliger Konkurs der neuen IT-Unternehmung in Kauf genommen werden? Was ist in einem solchen Fall mit den zentralen Diensten der Kantonspolizei und anderer Verwaltungseinheiten? Wie gross ist die Abhängigkeit sei- tens des Kantons Zürich? Wäre sich der Kanton in diesem Fall sei- ner sozialen Verantwortung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer bewusst und würde entsprechende Sozialpläne ausarbeiten?

6. Im Schlussbericht der BDO AG zur Überprüfung der kantonalen IT steht: Das Dienstleistungs-Portfolio von Abraxas für den Kanton Zürich ist von einer unabhängigen Stelle auf betriebliche sowie sicherheits- und datenschutzrelevante Klumpenrisiken zu untersuchen. Dabei ist auch abzuklären, ob die entsprechenden Anforderungen der Nutzer durch ausreichende organisatorische und technische Sicherheitsmassnahmen abgedeckt sind. Wurde oder wird die von BDO vorgebrachte Empfehlung umgesetzt? Werden aus Sicht der Regierung die angesprochenen Klumpenrisiken durch den Zusammenschluss mit der VRSG nicht erheblich erhöht? Falls nein, warum?

7. Die Information des Zusammenschlusses kam sehr überraschend. Wer oder welche Firma hat die Initiative zu einem Zusammenschluss er- griffen? Falls die Fusion nicht zustande kommen würde, was bedeu- tet das für Abraxas und was für VRSG?

8. Gibt es einen konkreten Businessplan für die fusionierte Firma? Hat der Kanton Zürich diesen gesehen und eine Stellungnahme dazu ab- gegeben?

9. Besteht das Risiko, dass aufgrund der Fusionskosten in absehbarer Zeit Folgekosten für den Kanton entstehen, beispielsweise durch eine notwendige Kapitalerhöhung?

10. Wie sind bei diesem Deal die Interessen des Kantons Zürich als Eigen- tümer berücksichtigt? Welches sind überhaupt die Interessen des Kan- tons als Eigentümer einer solchen IT-Unternehmung? Wie werden die Interessen wahrgenommen?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Daniel Hodel, Zürich, Peter Uhlmann, Din- hard, und Daniel Frei, Niederhasli, wird wie folgt beantwortet: Die Abraxas Informatik AG (Abraxas) ist ein Schweizer ICT-Unter- nehmen mit einem breiten Leistungsangebot für öffentliche Verwaltun- gen und Organisationen im staatlichen Umfeld sowie für mittelständische Unternehmen. In den Bereichen IT Services, Fachanwendungen, Integra- tionslösungen und Prozessberatung bietet Abraxas den Kundinnen und Kunden sämtliche bedeutsamen Dienstleistungen aus einer Hand an. Diese reichen von Consulting über Applikationsentwicklung und Imple- mentierung bis hin zu Infrastrukturbereitstellung und Betriebsleistungen. Das Unternehmen beschäftigt mit seinen drei Tochtergesellschaften mehr als 500 Mitarbeitende am Hauptsitz in St. Gallen und in den Niederlassun- gen in der ganzen Schweiz, davon knapp die Hälfte am Standort Zürich. Hervorgegangen ist Abraxas aus der rechtlichen Verselbstständigung und Zusammenlegung der kantonalen Informatikämter von St. Gallen und Zü- rich 1998 bzw. 2000. Im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftete die Abraxas- Gruppe einen Betriebsertrag von knapp 114 Mio. Franken. Der Kanton Zürich weist einen Anteil am Aktienkapital der Abraxas von 50% auf. Die Beteiligung ist zum Nominalwert von 5 Mio. Franken dem Verwaltungs- vermögen zugeordnet. Die Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) gehört zu den führenden Schweizer Anbietern professioneller IT-Gesamtdienstleistun- gen für öffentliche Verwaltungen. Sie bietet ihnen mit Schweizer Rechen- zentrum und Archivierung von der Beratung und Entwicklung über die Einführung und Wartung bis zu Betrieb, Support, Kundenservice, Druck und Verpackung vollständige Dienstleistungen an. Die VRSG wurde 1973 gegründet und beschäftigt heute rund 330 Mitarbeitende. Sie befindet sich im Eigentum ihrer Kundinnen und Kunden, zu denen auch der Kanton gehört. Dieser ist seit 2002 auch Aktionär der VRSG. Am Aktienkapital der VRSG sind 130 Städte und Gemeinden in den Kantonen St. Gallen (66), Zürich (39), Thurgau (22) und Graubünden (3) sowie die Kantone St. Gallen, Zürich, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden beteiligt. Die VRSG erzielte im Geschäftsjahr 2016 einen Betriebsertrag von gut 66 Mio. Franken. Der Kanton Zürich weist einen Anteil am Aktienkapital der VRSG von 0,73% auf. Die Beteiligung ist zum Nominalwert von Fr. 50 000 dem Verwaltungsvermögen zugeordnet.

Abraxas und VRSG haben mit Medienmitteilung vom 15. Juni 2017 be- kannt gegeben, dass sie eine Fusion beabsichtigen: Die Verwaltungsräte der Abraxas und der VRSG empfehlen ihren Aktionärinnen und Aktio- nären den Zusammenschluss der beiden Unternehmen. In einem ersten Schritt soll im Herbst 2017 eine neue Holdinggesellschaft, die Abraxas- VRSG Holding AG, gegründet werden. Die heutigen Aktionärinnen und Aktionäre der Abraxas und der VRSG bringen ihre Beteiligungen mit- tels Sacheinlage in die neue Holdinggesellschaft ein und tauschen ihre Abraxas- bzw. VRSG-Aktien gegen Abraxas-VRSG-Holding-AG-Ak- tien. Dadurch werden die rechtlichen Einheiten Abraxas und VRSG zu Tochtergesellschaften der Holding. 2018 ist sodann die Fusion der Hol- dinggesellschaft mit den beiden Tochtergesellschaften Abraxas und VRSG in eine einzige rechtliche Einheit vorgesehen. Die Fusion stand unter den Bedingungen, dass einerseits die Zustimmung der beiden Aktionäre der Abraxas, der Kantone St. Gallen und Zürich und dass anderseits min- destens 2⁄3 des VRSG-Aktienkapitals für den Tausch oder Verkauf zur Ver- fügung stehen. Diese Bedingungen sind erfüllt. Sämtliche an der VRSG beteiligten Zürcher Städte und Gemeinden haben ihre Aktien mittels Tausch oder Verkauf für die Fusion zur Verfügung gestellt. Zu Fragen 1 und 2: Wie einleitend dargelegt ist der Kanton bereits heute Aktionär der Abraxas und der VRSG. Der geplante Zusammenschluss soll mittels Ak- tientausch erfolgen. Deshalb ändert sich an den Beteiligungsverhältnis- sen der neuen Unternehmung nichts, sofern alle Aktionärinnen und Ak- tionäre beim Aktientausch mitmachen. Der Kanton Zürich investiert zu- dem keine weiteren Mittel in die neue Unternehmung. Da Abraxas seitens ihrer Eigentümer bereits seit Längerem wie ein Drittanbieter behandelt wurde (insbesondere keine Rolle als bevorzugte Lieferantin von IT-Dienstleistungen), wies die Beteiligung keine zwin- gende strategische Bedeutung mehr auf. Es wurden in der Folge verschie- dene Massnahmen geprüft, darunter zu Beginn dieses Jahrzehnts auch ein möglicher Verkauf der Beteiligung. Der anschliessende, eng mit dem Kanton St. Gallen abgestimmte Verkaufsprozess führte zu keiner Lösung, bei der sichergestellt werden konnte, dass Abraxas auch in Zukunft als attraktive und stabile Anbieterin von Informatikdienstleistungen für die öffentliche Hand bestehen bleiben würde. Wichtige Gesichtspunkte, wie z. B. die Datenhaltung in der Schweiz ohne Zugriffsmöglichkeit aus dem Ausland, gehörten zu den wichtigen Rahmenbedingungen für einen Ver- kauf der Aktien. Garantien dafür konnte keiner der Interessenten ab- geben, weil es sich zum Teil um ausländisch beherrschte Gesellschaften

handelte. In der Folge wurde von einem Verkauf der Beteiligung abge- sehen. Dies erfolgt umso mehr, als keine zwingende Verkaufsnotwendig- keit bestand und die Abraxas rentabel arbeitete. Die im Dezember 2013 vorgestellte neue und immer noch gültige ge- meinsame Eigentümerstrategie der Kantone St. Gallen und Zürich für die Abraxas (Eigentümerstrategie) zeigt folgende übergeordnete Zielsetzung auf: «Abraxas wird als selbstständiges, innovatives, gewinn- und kunden- orientiertes Unternehmen geführt. Abraxas erbringt Informatik- und da- mit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen hauptsächlich für öf- fentliche Gemeinwesen und Organisationen mit öffentlicher Zweckbe- stimmung. Die Zielsetzungen der Eigentümer und damit Grundlage für ihre Beteiligung an dem Unternehmen sind: Synergienutzung (Effizienz, tiefe Kosten, Innovation), Stabilität (Vertrautheit, Verlässlichkeit, Effek- tivität) und Sicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Datenschutz).» Die Eigentümerstrategie legt des weiteren Ziele für die Bereiche Kunden-Lie- feranten-Beziehung, unternehmerische Ziele, wirtschaftliche Ziele sowie soziale Ziele fest. Die Bedürfnisse im Bereich von IT-Lösungen für öffentliche Verwal- tungen werden sich in den nächsten Jahren stark verändern. Die Nach- frage nach elektronischen und ortsunabhängigen IT-Lösungen steigt und E-Government verlangt nach durchgängigen Prozessen. Die Verwaltun- gen erwarten von ihren IT-Dienstleistern Effizienzsteigerungen bzw. Mehr- leistungen im Rahmen der bestehenden Services. Sie können es sich je- doch nicht leisten, Experimente zu finanzieren. Somit sind Grösse, Er- fahrung, weitgehende Abdeckung der Prozesskette und Durchdringung des Marktes wichtige Vorteile gegenüber möglichen Mitbewerbern und somit die Grundlage für eine positive Zukunftsentwicklung einer Un- ternehmung. Um die nötigen Kostenvorteile zu erzielen, ist eine gewisse Grösse auch im Schweizer Dienstleistungsmarkt für die öffentliche Hand von Bedeutung. Die Abraxas soll mit dem geplanten Zusammenschluss zukunftsgerichtet positioniert werden. IT-Lösungen für die öffentliche Hand müssen zum Teil für sehr enge Märkte bereitgestellt werden. So gibt es z. B. lediglich zwei Anbieter für IT-Lösungen von Strassenverkehrsämtern. Die eine Anbieterin ist die Abraxas und auch der andere Anbieter ist in öffentlicher Hand. Lösun- gen in diesem Umfeld sind oftmals kommerziell nicht attraktiv für einen Anbieter. Es finden sich deshalb nicht immer private Anbieter, die bereit sind, komplexe Software standardmässig für einen Anwendermarkt von lediglich 26 Kantonen bereitzustellen. Weitere, nicht abschliessende Bei- spiele, für die lediglich Kantone Nachfrager sind, finden sich in den Be- reichen Steuern, Polizei und Bildungswesen. Hier bietet die Abraxas spe-

zifische Lösungen an, die nie von einem privaten Unternehmen nachge- fragt werden könnten. Das engt den Markt stark ein und schreckt private IT-Unternehmen vor Investitionen in entsprechende Produkte ab. Bei- spielhaft kann das Thema Grundbuch-Software erwähnt werden. Sowohl die Abraxas als auch die VRSG sind wichtige IT-Lieferantin- nen des Kantons. Dies dürfte grundsätzlich auch nach einem Zusammen- schluss der Fall sein Zu Fragen 3 und 5: Gemäss Eigentümerstrategie wird Abraxas als selbstständiges, innova- tives, gewinn- und kundenorientiertes Unternehmen geführt. Die Eigentü- merinnen und Eigentümer räumen dem Unternehmen aber keine bevor- zugte Lieferantenposition ein. Entscheidend ist die Kunden-Lieferanten- Beziehung mit marktgerechten Leistungen und einem grossen Kunden- nutzen. Die Eigentümerkantone halten ihre Ämter und Dienststellen jedoch an, Abraxas bei freihändigen Vergaben und Einladungsverfahren zur Offertstellung einzuladen, sofern Abraxas die gesuchte Dienstleistung anbietet. Diese strategischen Grundsätze gelten nach einem Zusammen- schluss von Abraxas und VRSG auch für die neue Unternehmung. In jeder wichtigen Kundenbeziehung enthalten ist, dass sie eines Ta- ges enden kann. Die Eigentümerstrategie enthält folgende Aussagen zu den Eigentümerrisiken: «Das Unternehmen entwickelt und betreibt In- formatiklösungen und verarbeitet dabei u. a. vertrauliche oder geschäfts- kritische Datenmengen. Für die Eigentümer bestehen dabei latente Risi- ken, beispielsweise: finanzielle Risiken abhängig vom wirtschaftlichen Er- folg des Unternehmens sowie Reputationsrisiken wegen Fehlern beim Umgang mit Daten. Solchen Eigentümerrisiken wird durch die Vorgaben der vorliegenden Eigentümerstrategie, die vorgesehene regelmässige Be- richterstattung und die Mitwirkung im Verwaltungsrat sowie durch geeig- nete Absicherungen auf vertraglicher Ebene beim Leistungsbezug begeg- net.» Ein Wirtschaftsteilnehmer muss im Weiteren in der Lage sein, den Wegfall grosser Aufträge zu verkraften. Dies gilt unabhängig von der vor- gesehenen Fusion. Solchen Risiken wird bei Abraxas bzw. der neuen Un- ternehmung durch eine gute Ausstattung mit Eigenkapital und flüssigen Mitteln Rechnung getragen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass ein Wegfall stufenweise erfolgen würde, sodass der laufende Betrieb gewährleistet werden könnte. Dies würde auch eine stufenweise Senkung der Kosten erlauben. Die meisten der Leistungen, die der Kanton von Abraxas und VRSG bezieht, sind mit mehrjährigen Verträgen verbun- den. Eine kurzfristige Ablösung dieser Services ist daher nicht möglich. Wichtig ist aber zu betonen, dass Leistungen, die heute von Abraxas und/

oder von VRSG erbracht und weiterhin extern bezogen werden sollen, nur mittels Ausschreibung abgelöst werden können. Bei diesen Ausschrei- bungen wird die neue Unternehmung sicherlich mitbieten, sofern sie diese Leistungen weiterhin anbietet. Abraxas steht wirtschaftlich auf sehr gutem Fundament. Der Eigen- finanzierungsgrad liegt klar über 50% und wird sich auch nach der Fusion immer noch über dem Branchendurchschnitt bewegen. Ein Konkurs einer Gesellschaft ist indessen nie ausgeschlossen. Der Kanton hat deshalb ein grosses Interesse daran, strategisch wichtige Geschäftsbeziehungen mit wirtschaftlich gesunden Partnern zu pflegen. Die geplante Fusion bietet Abraxas die Chance, nicht nur bezüglich Knowhow, Angebot und Kun- densegmente zu wachsen, sondern sich auch wirtschaftlich in einem kom- petitiven Umfeld weiterhin stabil und in hohem Masse eigenfinanziert zu bewähren. Mit der vorgesehenen Erweiterung ihrer Umsatz- und Kun- denbasis verbessert sich somit die Verlässlichkeit der Unternehmung zu- sätzlich. Eine Verbreiterung der Kundenbasis, die u. a. mit der vorgese- henen Fusion beabsichtigt ist, bringt nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Der durch die Fusion entstehende Mehrumsatz wird auf mehr Kundinnen und Kunden verteilt, was zu einer relativen Risikominderung führt. Je grösser der zu bedienende Markt ist, desto sicherer ist das Ab- setzen von Leistungen darin. Auf Abraxas bezogen bedeutet dies: Das Un- ternehmen kann heute 26 Kantone und den Bund bedienen. Gemäss Bun- desamt für Statistik gab es am 1. Januar 2017 in der Schweiz 2255 politi- sche Gemeinden. Durch die Fusion wird dieser Gemeindemarkt für Quer- schnittprodukte der Abraxas viel besser erschlossen. Diese Diversifika- tion führt zu neuen Chancen und zu einer weiteren Verminderung des Risikos. Die Abhängigkeiten der bestehenden Leistungen seitens des Kantons sind gross: Ein Ausfall der verschiedenen zentralen Services, die Abraxas und VRSG für die kantonale Verwaltung erbringen, würde die Tätigkei- ten der Verwaltung stark beeinflussen, wenn nicht gar verunmöglichen. Der Sicherstellung dieser Services wird mit den heute aufgebauten Organi- sationen auf allen Ebenen Rechnung getragen. Die zentralen Dienste der Kantonspolizei und anderer Verwaltungseinheiten sind in hohem Masse rechtlich, technisch und personell gesichert. Schon bisher wurden solche Leistungen – je nach Bedürfnis – entsprechend konkursfest abgesichert, sodass auch im Falle eines Katastrophenszenarios die Erbringung ent- sprechender Dienstleistungen und der Zugang zu Daten und Knowhow weiterhin gewährleistet wären. Eine allgemeine Unterstützung der Abra- xas und/oder der VRSG bzw. der neuen Unternehmung durch ihre Aktio- närinnen und Aktionäre ist in der Eigentümerstrategie nicht vorgesehen.

Da es sich sowohl bei Abraxas, VRSG und der neuen Unternehmung um Aktiengesellschaften handelt, ist das finanzielle Risiko grundsätzlich auf das Aktienkapital beschränkt. Unter den sozialen Zielen der Eigentümerstrategie wird von Abraxas bzw. der neuen Unternehmung verlangt, dass sie sich als Unternehmen im öffentlichen Besitz ihrer besonderen Verantwortung als Arbeitgebe- rin bewusst ist. Darüber hinausgehende Verantwortungen des Kantons Zürich bestehen – entsprechend der privatrechtlichen Selbstständigkeit von Abraxas – nicht. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer ist gemäss gesetzlicher Regelung insbesondere im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) definiert, vor allem durch das Privileg der Arbeitnehmenden in der 1. Konkursklasse. Soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Erstellung eines Sozialplanes bestehen, wie z. B. bei gewissen grösseren Massenentlassungen, hat die Unterneh- mung diese Verpflichtungen zu erfüllen. Zu Frage 4: Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Fusion von Abraxas und VRSG und einem fehlenden direktionsübergreifenden Lie- ferantenmanagement auf Seite der kantonalen Verwaltung. Der Regierungsrat hat das im Schlussbericht der BDO AG angespro- chene fehlende Lieferanten- und Projektmanagement insbesondere für grosse Lieferanten zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Projekts Neue kantonale IKT soll deshalb das Beschaffungsmanagement von IT- Mitteln überprüft werden. Zu Frage 6: Die Empfehlung der BDO AG wurde noch nicht umgesetzt. Es ist vor- gesehen, mittelfristig bei Abraxas eine vertiefte Prüfung durchzuführen. Schon heute aber führen Abraxas und auch VRSG regelmässig interne Kontrollen zu sicherheits- und datenschutzrelevanten Themen durch. Das Zusammengehen mit VRSG verbessert für Abraxas allein in den Kantonen St. Gallen und Zürich den Zugang zu rund 250 Gemeinden, zusätzlich zum bisherigen Hauptkundensegment von 26 Kantonen. Die Gemeinden stellen für Abraxas einen grossen, bisher kaum zur Verfü- gung stehenden Absatzkanal für Querschnittdienstleistungen dar. Mög- liche Klumpenrisiken werden somit in der Tendenz und im Verhältnis zum Gesamtumsatz eher verringert als vergrössert. Zu Fragen 7 und 8: Die Initiative ging von den Unternehmensleitungen der Abraxas und der VRSG aus, die seit Jahren in regelmässigem Austausch stehen. Aus diesen Gesprächen hat sich beidseits das Interesse an der Prüfung eines Zusammenschlusses ergeben. Der Verwaltungsrat und die Geschäftslei-

tung der Abraxas haben die Eigentümerkantone im Einklang mit der Eigentümerstrategie zeitnah über ihre Absichten und den weiteren Ver- lauf der Arbeiten informiert. Dies umfasste auch eine umfassende und sorgfältige Due Diligence und eine Nutzenbetrachtung durch ausgewie- sene, unabhängige Fachleute. Die Evaluierung und Entscheidung über die Fusion beruhen allseitig auf laufend nachgeführten Mehrjahrespla- nungen gemäss den bestehenden Strategien. Der gesamte Prozess lief ohne Zeitdruck ab und erstreckte sich über einen Zeitraum von rund drei Jahren. Gestützt auf die vorliegenden Unterlagen haben die beiden Eigen- tümerkantone dem weiteren Vorgehen und dem geplanten Zusammen- schluss zugestimmt. Die mit der Bekanntgabe ausgelöste Überraschung zeigt, dass die Arbeiten nicht nach aussen gedrungen sind, und bestätigt die Sorgfalt und Professionalität des Vorgehens sowie der involvierten Personen. Zu Frage 9: Aufgrund der vorhandenen finanziellen Mittel der neuen Unterneh- mung ist mittelfristig keine Kapitalerhöhung vorgesehen. Es entstehen daher in absehbarer Zeit keine Folgekosten für den Kanton. Zu Frage 10: Die Interessen des Kantons Zürich als Eigentümer der Abraxas bzw. der neuen Unternehmung ergeben sich aus der vorgenannten Eigentü- merstrategie. Die Wahrnehmung der Interessen erfolgt einerseits durch eine jährliche Berichterstattung der Unternehmung, anderseits durch Ab- stimmung zwischen den Eigentümerkantonen und dem Unternehmen auf strategischer Ebene, wofür die beiden Eigentümerkantone ein Koordi- nationsgremium gebildet haben. Dieses setzt sich zusammen aus Vertre- tungen der Eigentümerkantone und der Kundinnen und Kunden aus den Eigentümerkantonen sowie aus Vertretungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung von Abraxas. Es tagt in der Regel halbjährlich. Die strategische Führung auf operativer Ebene obliegt dem Verwaltungsrat. Die beiden Eigentümerkantone stellten bisher je eine Vertretung im Ver- waltungsrat. Im vorgesehenen künftigen Verwaltungsrat, bestehend aus sieben Mitgliedern, werden die Kantone St. Gallen und Zürich neu mit je zwei Personen vertreten sein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi