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Entscheid

RRB Nr. 808/2020

Veterinäramt, Stellenplan

26. August 2020Deutsch8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2020

808. Veterinäramt (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Das Veterinäramt (VETA) ist insbesondere dafür zuständig, dass die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton im Zu- sammenhang mit Tieren umgesetzt und eingehalten werden. Durch sei- ne Dienstleistungen und seine Überwachungstätigkeit stellt das VETA sicher, dass die Risiken, die mit der Haltung und Nutzung von Tieren, insbesondere mit der Tierproduktion und der Gewinnung tierischer Lebensmittel, verbunden sind, möglichst gering gehalten werden. Die amtliche Kontrolle der gesamten Tierproduktion mit all ihren Einfluss- faktoren, einschliesslich der tiergerechten Haltung sowie der tier- schutzkonformen und hygienischen Schlachtung von Tieren in bewillig- ten Anlagen, trägt zur Unbedenklichkeit der Produkte tierischer Her- kunft bei. Das VETA übt ausserdem die Aufsicht über die tierärztliche Berufs- ausübung und Medikamentenabgabe aus, ergreift Massnahmen zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit vor gefährlichen Hunden und be- treibt die kantonale Meldestelle für Findeltiere. Im Bereich der Tier- versuche obliegen dem VETA vielfältige Aufgaben im Bewilligungs- verfahren und bei der Aufsicht, sodass schliesslich die Güterabwägung zwischen den Interessen des Forschungsplatzes und jenen des Tier- schutzes gewahrt wird. Das VETA leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Tierschutzes und der Tiergesundheit. Der Tierschutz gilt für alle Tierhaltungen sowie den Umgang mit Tieren, unabhängig davon, ob es sich um Heimtiere, landwirtschaftliche Nutztiere, Wild- tiere oder Versuchstiere handelt. Auf der Grundlage der Tierschutzge- setzgebung geht das VETA Meldungen zu Tierschutzverstössen nach und führt Kontrollen in Tierhaltungen durch. Weiter ist das VETA zu- ständig für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen sowie von Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen und vom Men- schen auf das Tier übertragen werden können. Insgesamt trägt das VETA im Kanton Zürich eine grosse Verant- wortung betreffend die Gesundheit und das Wohlergehen von land- wirtschaftlichen Nutztieren sowie von Heim-, Wild- und Versuchstie- ren. Gleichzeitig ist es Qualitätsgarant für die Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Diese grosse thematische Vielfalt

und die unterschiedlichen Tätigkeiten gilt es personell und organisato- risch konsequent zu bewältigen.

2. Führung und Organisation des VETA In den letzten zehn Jahren sind die Aufgaben des VETA aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons sowie der neuen Bundesvorgaben infolge zunehmender Risiken und verän- derter gesellschaftlicher Bedürfnisse stetig gewachsen. Ein wesentli- cher Schub erfolgte 2011 bis 2014 durch die Vollprofessionalisierung der amtstierärztlichen Tätigkeiten, die vorher in wesentlichen Teilen nebenberuf‌lich von praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten wahrgenommen wurden. Zurzeit umfasst der Stellenplan des VETA 45,9 Stellen. Die Organisation des VETA und insbesondere die Füh- rungsstruktur sind nicht entsprechend dem Wachstum mitentwickelt worden, wodurch sie nicht den künftigen Herausforderungen entspre- chen und zur Überbeanspruchung von Führungspersonen führen. Eine umfassende Analyse zur Führung und zur Organisation des VETA zeigt Handlungsbedarf bezüglich Organisationsstruktur und spricht dafür, das Führungssystem so zu konzipieren, dass es besser mit den Prozessabläufen übereinstimmt, und eine wirksame Geschäftslei- tung zu schaffen. Das VETA soll über eine konsistente Organisations- struktur verfügen, die den gegenwärtigen und absehbaren Herausfor- derungen entspricht und die ein stufengerechtes Arbeiten in den Leis- tungsprozessen ermöglicht. Dazu ist eine neue Aufbauorganisation erforderlich, die zwei Fachabteilungen («Tierschutz» und «Lebensmit- telsicherheit & Tiergesundheit ») sowie eine dritte Abteilung «Kunden- service» vorsieht. Ausserdem soll ein «Amtsstab» (Führungsunterstüt- zung und Support-/Querschnittaufgaben) gebildet werden. Damit wird insgesamt klarer zwischen Führungs- sowie Supportprozessen und den Prozessen der Leistungserstellung unterschieden. Die operativen Fach- arbeiten werden künftig konsequent in den Abteilungen bzw. den Teams wahrgenommen, während die Amtsleitung sowie die Abtei- lungsleitungen sich vermehrt stufengerecht auf Führungs- und Steue- rungsaufgaben konzentrieren sowie strategische und kooperative Auf- gaben auf kantonaler und nationaler Ebene wahrnehmen können. Das VETA wird damit in seiner Organisation und Führungsstruktur auf einen Stand gebracht, der seinen vielfältigen und komplexen Auf- gaben, dem Aufgaben- und Mengenzuwachs und auch seinem raschen Wachstum in den vergangenen Jahren entspricht und zukunftsfähig ist. Die bisherigen Mittel für die Führungsarbeit und die Führungsunter- stützung sind eindeutig zu gering und können nicht mittels Priorisie- rungen gedeckt werden. Damit die Ziele der Reorganisation erreicht

werden können, sind deshalb zusätzliche Mittel und Stellenumwand- lungen notwendig. Zur klaren Trennung des strategischen Geschäfts wird ein Amtsstab mit den klassischen Aufgaben Finanzen, Personal, Kommunikation, Informations- und Kommunikationstechnologie, Versorgung und Vor- gabenmanagement gebildet. Der Amtsstab soll von einer Leiterin oder einem Leiter geführt werden, der bzw. dem die Stabsmitarbeitenden direkt unterstellt sind. Demnach ist die Schaffung von zusätzlichen 1,0 Stellen «Abteilungschef/in, Lohnklasse 22» angezeigt. Für die Admi- nistration bedarf es zudem zusätzlichen 0,8 Stellen «Verwaltungssekre- tär/in, Lohnklasse 12», die sowohl den Amtsstab als auch die Amtslei- tung unterstützen kann. Durch die Umverteilung der Aufgaben wird die Stelle «Controller/in mbA, Lohnklasse 21» umgewandelt in eine Stelle «Rechnungssekretär/in, Lohnklasse 15», was zu einer Neueinrei- hung der Stelle führt. Damit durch die verlagerten Mittel die Erfüllung der operativen Facharbeiten gewährleistet bleibt, sollen die beiden Fachabteilungen Tierschutz und Lebensmittelsicherheit & Tiergesundheit mit je 0,8 Stel- len «Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20» ergänzt wer- den. Insgesamt beläuft sich der Mittelbedarf aufgrund der Reorganisa- tion auf 3,4 Stellen. Damit die Führung stufengerechter wahrgenommen werden kann, sollen zudem aus bestehenden Stellen Teamleitungsstellen geschaffen werden. Im Team Tierseuchen, Register & Programme, im Team Pri- märproduktion & Dienstleistungen sowie im Team Nutztiere sollen insgesamt drei amtstierärztliche Stellen mit einer Teamleitungsfunk- tion ergänzt werden. Dies bedingt eine Umwandlung von 3,0 Stellen «Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20» in «Wissenschaft- liche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21» und damit eine Neueinrei- hung der Stellen.

3. Tierversuche Das VETA ist die zuständige kantonale Stelle im Sinne von Art. 18 Abs. 1 und 19 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (SR 455) für die Erteilung von Bewilligungen für Tierversuche und Anlagen für Versuchstiere. Gemäss den Vorgaben in Art. 216 der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) müssen alle Versuchstierhaltungen mindestens einmal im Jahr kontrolliert werden. Das Kantonale Tierschutzgesetz (LS 554.1) schreibt gar eine mindestens zweimal jährliche Kontrolle vor (§ 13). Ausserdem muss gemäss Art. 216 Abs. 3 TSchV jährlich die Durchfüh- rung der Tierversuche von mindestens 20% der laufenden Bewilligun- gen kontrolliert werden, wobei die Auswahl unter anderem nach dem

Ausmass der Belastung für die Tiere und der Anzahl Tiere erfolgen soll. Im Kanton Zürich waren im Zeitraum zwischen 2014 und 2018 jähr- lich durchschnittlich 864 Bewilligungen für Tierversuche gültig. In An- wendung von Art. 216 Abs. 3 TSchV wäre somit die korrekte Durchfüh- rung von jeweils rund 173 Bewilligungen pro Jahr zu kontrollieren ge- wesen. Bisher konnten wegen mangelnder Mittel nur die als dringlich eingestuften Kontrollen durchgeführt werden, was sich auf rund 25 Kon­ trollen pro Jahr beschränkte. Im Bereich der Haltungen von Versuchstieren bestehen im Kanton Zürich zurzeit 41 Bewilligungen. Gemäss eidgenössischen Vorgaben wären somit 41 und nach kantonalem Recht jährlich 82 Kontrollen nö- tig. Die Tierversuchskommission hat 2019 zwölf Kontrollen durchge- führt, die jedoch in Bezug auf den in Art. 216 Abs. 2 TSchV vorge- schriebenen Umfang unvollständig waren. Das VETA selbst hat im Zu- sammenhang mit Neu- und Umbauten im betreffenden Jahr sechs Kon- trollen durchgeführt. Somit konnten die Haltungskontrollen bisher weder zahlenmässig noch umfangmässig vorschriftsgemäss durchge- führt werden. Um eine vorschriftsgemässe und wirksame Überwachung sicherstel- len zu können und die im Vollzug der Kontrollaufgaben bestehenden Lücken zu füllen, sind die personellen Mittel beim VETA im Bereich Versuchstiere um 2,0 Stellen «Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20» aufzustocken.

4. Auswirkungen auf den Stellenplan des Veterinäramtes Zur Deckung des Mittelbedarfs gemäss den voranstehenden Aus- führungen ist der Stellenplan des VETA auf den 1. Januar 2021 wie folgt um insgesamt 5,4 Stellen zu ergänzen: – 1,0 Stellen Abteilungschef/in, Lohnklasse 22 – 0,8 Stellen Verwaltungssekretär/in, Lohnklasse 12 – 3,6 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20 Ebenfalls auf den 1. Januar 2021 sind im Stellenplan des VETA die folgenden Stellen neu einzureihen: – Bisher: 1,0 Stellen Controller/in mbA, Lohnklasse 21 Neu: 1,0 Stellen Rechnungssekretär/in, Lohnklasse 15 – Bisher: 3,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20 Neu: 3,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklas- se 21

Die Einreihung der 1,0 Stellen Abteilungschef/in (Leiter/in Amts- stab), Lohnklasse 22, sowie der 0,8 Stellen Verwaltungssekretär/in (As- sistenz Amtsstab), Lohnklasse 12, wurden durch die Fachstelle Lohn überprüft und als nachvollziehbar erachtet. Bei den zu schaffenden 3,6 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Amtstierarzt/-ärztin), Lohnklasse 20, handelt es sich um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf. Die erwähnten Stellenum- wandlungen und die damit verbundene Tiefer- bzw. Höhereinreihung wurden durch die Fachstelle Lohn überprüft und als nachvollziehbar erachtet.

5. Finanzielle Auswirkungen Der Zusatzaufwand für die insgesamt 5,4 Stellen fällt in der Leis- tungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswe- sen, an. Der Lohnaufwand (einschliesslich Lohnnebenkosten) beläuft sich auf rund Fr. 910 000 pro Jahr. Eine interne Kompensation der für die beantragten Stellen erforderlichen Mitteln ist aufgrund der Höhe nicht möglich. Der Mehraufwand ist im Budgetentwurf 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt. Die finanziellen Auswirkungen der tieferen und höheren Einreihungen bei den Stellenumwandlungen werden gegenseitig kompensiert, wes- halb diese Anpassungen saldoneutral umgesetzt werden können. Zu- sätzliche Arbeitsplatzkosten fallen aufgrund der vorhandenen Kapazi- täten nicht an bzw. können durch Priorisierungen aufgefangen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Veterinäramtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2021 wie folgt geändert: Ergänzung: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in 22 0,8 Verwaltungssekretär/in 12 3,6 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 5,4

Stellenumwandlungen: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 1,0 Controller/in mbA 21 1,0 Rechnungssekretär/in 15 3,0 Wissenschaftliche/r 20 3,0 Wissenschaftliche/r Mitarbei- 21 Mitarbeiter/in ter/in mbA

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli