RRB Nr. 810/2021
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele, Inkraftsetzung
14. Juli 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2021
810. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele,
Erwägungen
Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 16. November 2020 ein neues Einführungs- gesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS; ABl 2020-11-20). Dieses Gesetz unterstand dem fakultativen Referendum. An der kan- tonalen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 nahmen die Stimmberech- tigten das Gesetz an (ABl 2021-06-18). Mit Beschluss vom 7. Juli 2021 stellte der Regierungsrat die Rechtskraft des Ergebnisses der Volksab- stimmung vom 13. Juni 2021 fest. Der Regierungsrat hat nunmehr den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu bestimmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 13. Juni 2021 wird auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechts- mittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli