RRB Nr. 811/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserverband Bläsimüli, neue Statuten, Genehmigung
2. Juni 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserverband Bläsimüli, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2010
811. Gemeindewesen (Zweckverband, Abwasserverband Bläsimüli)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Russikon und Wildberg bilden unter der Bezeichnung «Abwasserverband Bläsimüli» seit 1969 einen Zweck- verband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Abwasserrei- nigungsanlage (RRB Nr. 1911/1969). Aufgrund der verfassungsrechtli- chen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen die Zweckverbandsstatuten einer Total- revision zu unterziehen. Am 28. September und 10. Dezember 2009 haben die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Pfäffikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet und die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Abwasserverband Bläsimüli wer- den genehmigt.
II. Mitteilung an die Betriebskommission des Abwasserverbands Bläsimüli, c/o Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Russikon, Kirchgasse 4,
8332 Russikon, und Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bau- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli