RRB Nr. 811/2020
Langfristige strategische Immobilienplanung (LSI) 2020, Festsetzung
26. August 2020Deutsch3 min
Source zh.ch
Langfristige strategische Immobilienplanung (LSI) 2020, Festsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2020
811. Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2020
Erwägungen
(Festsetzung) Gemäss § 34a des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) und § 20 der Immobilienver- ordnung (LS 721.1) erstellt das Immobilienamt jährlich eine langfristi- ge, strategische Planung über die Immobilien des Kantons und seiner öffentlich-rechtlichen Anstalten einschliesslich der Universität Zürich und der Immobilien der Fonds im Verwaltungsvermögen. Der Regie- rungsrat beschliesst die langfristige, strategische Immobilienplanung (LSI) auf Antrag der Baudirektion gleichzeitig mit der Festlegung des Budgets und des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF). Er legt sie dem Kantonsrat mit dem Budgetentwurf zur Geneh- migung vor. Die LSI ermöglicht dem Regierungsrat die gesamtheitliche Steuerung des Immobilienportfolios gemäss den strategischen Zielen und Vorgaben und dem Kantonsrat die Überwachung der langfristigen Portfolioentwicklung und Investitionsplanung. Im Fokus der LSI ste- hen aufgrund ihrer Nutzung für die Kernaufgaben des Kantons und deren Investitionsbedarf die Hochbauten im Verwaltungsvermögen bzw. im Mieter- und Delegationsmodell. Die zentrale Datenbasis für die Immobilienplanung befindet sich noch im Aufbau. Zum Zeitpunkt der Erstellung der ersten LSI 2020 sind noch nicht alle in Zukunft notwendigen oder vorgesehenen Daten und Kennzahlen verfügbar. Diese werden im Laufe der nächsten Jahre weiter erhoben, verfeinert und sukzessive übernommen. Aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse kann es zu Änderungen bei den bereits er- hobenen Daten und Kennzahlen kommen. Immobilienbestand Die Nutzung gemäss den gesetzlichen Aufträgen prägt massgeblich die Entwicklung des kantonalen Immobilienportfolios. Unter den rund 2300 Hochbauten finden sich entsprechend vielfältige Nutzungsarten, insbesondere Bildungs- und Bürobauten, Bauten der Justiz und Polizei, Betriebs- und Kulturbauten, aber auch Agrarbauten, Militärbauten, Wohnbauten und viele mehr. Im Besitz des Kantons befinden sich zu- dem über 12 000 unbebaute Grundstücke.
Immobilienentwicklung Gemäss den Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 sollen in den Jahren 2020–2023 rund 5 Mrd. Franken in Immobilien investiert werden, ein wesentlicher Anteil davon im Bereich Hochbau. Es sind in den kommenden Jahren mehrere grosse Immobilienprojekte geplant, und es ist mehr in die bestehende Gebäudesubstanz zu investieren, um den Zustand der Gebäude zu verbessern. Betroffen sind vor allem die Bildungsdirektion und die Universität Zürich an mehreren Standorten (z. B. die Gesamtinstandsetzungen mehrerer Kantonsschulen in der Stadt Zürich sowie der Neubau «Forum» im Hochschulgebiet Zürich Zentrum für die Universität) sowie die Baudirektion im Zusammen- hang mit der Erneuerung und Gesamtinstandsetzung der Verwaltungs- gebäude der engeren Zentralverwaltung, den Bezirksanlagen und der Militärkaserne. Ab 2024 ist aufgrund mehrerer geplanter Grossprojekte, die bald realisiert werden, von einem erhöhten Investitionsbedarf auszugehen. Dies ist mehrheitlich auf zusätzlichen Raumbedarf, aber auch auf den Substanzerhalt bzw. den Abbau des bestehenden und die Vermeidung eines neuen Instandsetzungsstaus zurückzuführen. Es muss davon aus- gegangen werden, dass dieser Trend aufgrund des anhaltenden Bevöl- kerungswachstums des Kantons und des dadurch ausgelösten zusätzli- chen Infrastrukturbedarfs anhält. Die Realisierung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden können und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2020 vom 26. August 2020 wird festgelegt.
II. Die strategischen Ziele, die Immobilienentwicklung und die da- mit zusammenhängende finanzielle Entwicklung (Kapitel 3) gemäss LSI 2020 werden im KEF Teil I, Planung des Regierungsrates, als Res- sourcenbereich Immobilien abgebildet.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli