RRB Nr. 815/2021
Polizei- und Justizzentrum Zürich, Neubau, Generalunternehmerleistungen, Vergabeerhöhung
14. Juli 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Polizei- und Justizzentrum Zürich, Neubau, Generalunternehmerleistungen, Vergabeerhöhung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2021
815. Polizei- und Justizzentrum Zürich, Neubau
Erwägungen
(Generalunternehmerleistungen, Vergabeerhöhung) Mit Beschluss vom 26. März 2012 (Vorlage 4855) bewilligte der Kantons- rat für den Neubau des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) einen Objektkredit von 568,6 Mio. Franken. Mit Beschluss Nr. 740/2016 bewil- ligte der Regierungsrat für den Neubau des PJZ eine gebundene Ausgabe von 122 Mio. Franken. Mit Beschluss Nr. 337/2019 bewilligte der Regie- rungsrat zusätzliche gebundene Ausgaben von 48,5 Mio. Franken. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt 739,1 Mio. Franken. Die Generalunternehmerleistungen für den Neubau des PJZ wurden mit RRB Nr. 64/2017 an die HRS Real Estate AG, Zürich, vergeben. Diese Vergabe von rund 388 Mio. Franken umfasst die Werkpreiskosten für die Realisierung einschliesslich Nebenkosten und Unvorhergesehe- nes und ist durch den Objektkredit und den Kredit für gebundene Aus- gaben gedeckt. Für die Generalunternehmerleistungen zur Umsetzung von Projekt- änderungen und zusätzlichen Nutzeranforderungen in den Bereichen Fo- rensik, ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie), Einsatz- zentrale, Projektentwicklung sowie Untersuchungshaft liegen von der HRS Real Estate AG Mehr- und Minderkostenangebote, einschliess- lich Nebenkosten und Unvorhergesehenes, vor. Unter Berücksichtigung dieser Arbeiten belaufen sich die General- unternehmerleistungen gemäss Kostenschätzung und Prognose auf ins- gesamt Fr. 460 029 900. Der Vergabebetrag von Fr. 387 807 900 ist deshalb gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) um Fr. 72 222 000 auf Fr. 460 029 900 zu erhöhen. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 4 000 000 auf Fr. 464 029 900 erhöhen. Diese Summe ist durch den Objektkredit, den Kredit für die gebunde- nen Ausgaben und den Kredit für die zusätzlichen gebundenen Ausgaben gedeckt und geht zulasten des Kontos 5040 0 00000, Hochbauten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die HRS Real Estate AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 64/2017 wird für die Leistungen zur Umsetzung von Projekt- änderungen von Fr. 387 807 900 auf Fr. 460 029 900 erhöht. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 464 029 900 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Immobilienamt.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli