RRB Nr. 816/2025
egovpartner, Rahmenverträge für Dienstleistungen, Vergabe Los 2, Ergänzung
20. August 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
egovpartner, Rahmenverträge für Dienstleistungen, Vergabe Los 2, Ergänzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025
816. egovpartner, Rahmenverträge für Dienstleistungen
Erwägungen
(Vergabe Los 2, Ergänzung) Mit Beschluss Nr. 823/2021 hiess der Regierungsrat die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden gemäss der Zusammenarbeitsverein- barung «egovpartner» gut. Die Bewilligung für die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden als Versuch im Sinne von § 83 des Gemeindegesetzes (LS 131.1) hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 222/2025 bis Ende 2029 verlängert. egovpartner hat das Ziel, die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltungen im Kanton Zü- rich zu fördern. egovpartner realisiert Projekte (mit Fokus auf Synergien zwischen Gemeinden bzw. Städten und durchgängig digitalisierten Pro- zessen zwischen Kanton und Gemeinden bzw. Städten) und bietet Bera- tungen und Netzwerkveranstaltungen an. Die Geschäftsstelle egovpartner, die bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, arbeitet insbesondere bei der Projektrealisierung mit externen Anbietenden zusammen. Im Rahmen eines Submissionsverfahrens wurden regelmässige Zusammenarbeits- partnerinnen und -partner für Dienstleistungen identifiziert. Vertrags- partner ist der Kanton Zürich, vertreten durch die Staatskanzlei. Mit RRB Nr. 774/2025 wurden im Rahmen eines offenen Vergabever- fahrens im Staatsvertragsbereich für fünf Lose Zuschläge an verschie- dene Anbietende erteilt. Mit den insgesamt 15 Zuschlagsempfängerinnen (insgesamt elf Unternehmen) wird je ein Rahmenvertrag mit einer Lauf- zeit von fünf Jahren geschlossen. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen (Entwurf Rahmenvertrag und Angebotsformular) wird je Los an bis zu fünf Anbietende ein Zu- schlag erteilt. Im Pflichtenheft ist zudem erwähnt, dass für Los 2 zwei Zuschläge vorgesehen sind. Bei Los 2 (Juristische Unterstützung / Rechts- experte) hat sich beim Vergabebeschluss ein Mangel ergeben, indem nur eine Zuschlagsempfängerin angeführt ist. Los 2 ist deshalb um die Ver- gabe an die Anbieterin Eversheds Sutherland AG, Zürich (gemäss An- gebot vom 9. Mai 2025) zu ergänzen. Der Vergabewert in Los 2 bleibt unverändert.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vergabe der Dienstleistungen zur Projektrealisierung für egov- partner gemäss RRB Nr. 774/2025 wird bezüglich Los 2 wie folgt ergänzt: – Eversheds Sutherland AG, Zürich
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli