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Entscheid

RRB Nr. 818/2013

Strassen, Zürich, Asyl-, Hölderlin-, Jupiterstrasse, Projektgenehmigung

10. Juli 2013Deutsch4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013

818. Strassen (Zürich, Asyl-, Hölderlin-, Jupiterstrasse)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 19. April 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Asyl-, Hölderlin- und Jupiter- strasse, Abschnitt Sonnhalden- bis Bergstrasse, Zürich (Bau Nr. 06 127), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Stras- sengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, im Zuge der erforderlichen Gleis- und Werk- leitungserneuerungen die bestehende Haltestelle Hölderlinstrasse auf der Asylstrasse behindertengerecht umzugestalten und die Situation für den Langsamverkehr zu verbessern. Die Asylstrasse ist als regionale Verbindungsstrasse RVS 30051 klassiert. In der heutigen Situation wird der MIV mit einer Lichtsignalanlage aufgehalten, wenn das Tram die Haltestelle anfährt. Die Haltestelle hat bereits heute die Funktion einer Kaphaltestelle. Es fehlen aber entsprechende Schutzinseln und die Trampassagiere müssen die Fahrbahn queren, um in das Tram ein- bzw. aussteigen zu können. Die Haltestelle soll nun baulich zu einer Kap- haltestelle umgebaut werden. Damit die 30 cm hohen Haltekanten für den behindertengerechten Ein- und Ausstieg gestaltet werden können, muss die Haltestelle Hölderlinstrasse mit dem Projekt um rund 60 m Richtung stadteinwärts auf die Höhe der Liegenschaften Asylstrasse Nrn. 93 und 94 verschoben werden. Die Gehwegbereiche werden ver- breitert und entsprechende Haltestelleneinrichtungen erstellt. Die pri- vate Zufahrt zum Haus Nr. 94 kann nicht aufgehoben werden, weshalb in Fahrtrichtung Klusplatz die behindertengerechte Ausgestaltung der Haltestelle durch ein 25 m langes Belagskissen gewährleistet wird. Durch diese baulichen Anpassungen ist für die Privaterschliessung der Zugang weiterhin aus beiden Fahrtrichtungen möglich. Der MIV bleibt weiter- hin mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Im Haltestellenbereich ist auf der ganzen Länge eine Mittelinsel vorgesehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Radfahrende im Haltestellenbereich vom MIV überholt werden. Ebenfalls soll dadurch das Überholen des Trams durch Rad- oder Motorradfahrende vermieden werden. Jeweils an den Enden der Mittelinsel sind Fussgängerübergänge mit Stützpunkten angeordnet. Radfahrende in Fahrtrichtung stadtauswärts (bergwärts) werden im Bereich der Haltestelle hinter dem Wartebereich auf dem Gehweg ge- führt. Radfahrende in Richtung stadteinwärts (talwärts) benützen die Fahrbahn des MIV.

Die Einmündung der Lilienstrasse in die Asylstrasse wird aufgeho- ben, die Erschliessung der Lilienstrasse erfolgt neu über die Veilchen- und Hölderlinstrasse. Weiter werden die Werkleitungen in der Asylstrasse und Jupiterstrasse erneuert. Die Dienstabteilung Verkehr erneuert das Kabeltrasse. Durch die Verschiebung der Haltestelle müssen auch die bestehenden Licht- signalanlagen an neuer Stelle versetzt werden. Durch das Projekt wird die Leistungsfähigkeit der Asylstrasse nicht negativ beeinflusst. Bereits heute müssen die Trampassagiere zum Ein-/ Aussteigen die Fahrbahn queren. Die Haltestelle wird deshalb bereits heute mit einer Lichtsignalanlage gesichert, mit der die Motorfahrzeuge bei der Einfahrt des Trams in die Haltestelle angehalten werden. Die Stadt Zürich hat den Baubeginn mit einem Gleisschlag für die Tramgleiserneuerung auf den 31. August 2013 vorgesehen. Die Bau- arbeiten dauern bis Frühjahr 2014. Mit Begehrensäusserung vom 17. Dezember 2010 hat das AFV dem Vorhaben mit Auflagen zugestimmt. Die Auflagen sind in das Projekt eingeflossen. Nach der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Auflageverfahren gemäss §§ 16 f. StrG ordnungsgemäss durch- geführt. Innerhalb der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen gegen das Projekt ein. Nach einer Einsprachenverhandlung wurden die Einspra- chen gegen das Projekt zurückgezogen. Weiterhin festgehalten wurde dagegen an den vorsorglich erhobenen Entschädigungsanforderungen sowie an den Begehren in Bezug auf Sicherungs- und Anpassungsmass- nahmen. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 436 vom 22. Mai 2013 wurde der Entscheid über die Einsprachen gefällt und das Projekt festgesetzt. Die- ser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Asyl-, Hölderlin-, Jupiter- strasse, Abschnitt Sonnhalden- bis Bergstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 5 292 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Auf- wendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer pro- visorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 863 000. Davon be- tragen die Aufwendungen für den öV-Anteil des Baus voraussichtlich Fr. 232 000. Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale be- laufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 658 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Bau- und Unterhalts- pauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Asyl-, Hölder- lin- und Jupiterstrasse, Abschnitt Sonnhalden- bis Bergstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi