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Entscheid

RRB Nr. 82/2017

Strassen, Bülach, Zürichstrasse, Sanierung Lichtsignalanlagen, gebundene Ausgabe

1. Februar 2017Deutsch2 min

Source zh.ch

Strassen, Bülach, Zürichstrasse, Sanierung Lichtsignalanlagen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2017

82. Strassen (Bülach, Zürichstrasse, Sanierung Lichtsignalanlagen,

Erwägungen

Ausgabenbewilligung) Die zwei Lichtsignalanlagen (LSA) entlang der Zürichstrasse in der Stadt Bülach regeln den Individualverkehr. Diese LSA müssen im Zuge des 20-jährigen Sanierungszyklus erneuert werden, um die Verfügbarkeit sicherzustellen. – LSA Nr. 015, Zürich-/Schleufenbergstrasse, Inbetriebnahme 1998; – LSA Nr. 037 Zürich-/Grenzstrasse, Inbetriebnahme 1971, letzte Sanie- rung 1998. Das Tiefbauamt des Kantons Zürich sieht für die vorgesehene Sanie- rung der LSA folgende Massnahmen vor: – Vollständiger Ersatz bzw. vollständige Sanierung des Stahlbaus; – Ersatz aller Signalgeber und Leuchtmittel; – Ersatz des Steuergeräts; – Ersatz der bestehenden Wegweisung durch hochreflektierende Ober- flächen; – Ersatz der bestehenden Signalisation; – Ersatz der Fussgängeranmeldemittel. Die Fachstelle Lärmschutz hat mit Schreiben vom 21. November 2016 das Projekt aus lärmtechnischer Sicht als unbedenklich beurteilt. Die Lärmsituation wird sich durch die Sanierung der LSA nicht ändern. Die Gesamtkosten werden gemäss Kostenvoranschlag vom 15. Novem- ber 2016 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 215 000 Nebenarbeiten 750 000 Technische Arbeiten 245 000 Total 1 210 000 Für die Sanierung der LSA ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebun- dene Ausgabe von Fr. 1 210 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Objektkonto Nr. 84E- 50018, zu bewilligen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tief- bauamts Nr. 1661/2016 bewilligte Ausgabe von Fr. 80 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Projekt-Nr. 84E- 50018, Gemeinde Bülach, Zürichstrasse, Sanierung Lichtsignalanlagen auf- zunehmen. Der Betrag ist im Budget 2017 mit Fr. 1 000 000 enthalten. Die restli- chen Ausgaben sind im KEF 2017–2020 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung der Lichtsignalanlagen Nrn. 015 und 037 entlang der Zürichstrasse in der Stadt Bülach wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 210 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 15. November 2016)

III. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1661/2016 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi