RRB Nr. 824/2013
Liegenschaften, Grüningen, Kat.-Nr. 2028, Kirche und Turmtrakt, Abtretung an Kirchgemeinde, Vertrag, Genehmigung
10. Juli 2013Deutsch3 min
Source zh.ch
Liegenschaften, Grüningen, Kat.-Nr. 2028, Kirche und Turmtrakt, Abtretung an Kirchgemeinde, Vertrag, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013
824. Liegenschaften (Kirche und Turmtrakt Grüningen,
Erwägungen
Abtretung an die Kirchgemeinde) Gestützt auf § 32 Abs. 1 des Kirchengesetzes vom 9. Juli 2007 (KiG) wer- den Pfarrliegenschaften und Kirchen, die sich noch im Eigentum des Kantons befinden, ins Eigentum der entsprechenden Kirchgemeinden übertragen. Ausgenommen sind gemäss § 26 Abs. 1 KiG das Grossmüns- ter sowie die Klosterkirchen Kappel und Rheinau. Mit RRB Nr. 1014/ 2007 wurden die Grundsätze, Bedingungen und Reihenfolge der Abtre- tungen festgelegt und die Direktion der Justiz und des Innern und die Finanzdirektion (ab 1. Oktober 2007 Baudirektion) ermächtigt, mit der Abtretung der acht Kirchen (Embrach, Grüningen, Hirzel, Niederwe- ningen, Bergkirche Rheinau, Rüti, Schwerzenbach und Zürich-Witikon) und acht Pfarrliegenschaften (Grüningen, Hirzel, Kappel, Knonau, Lufin- gen, Rheinau, Schlatt und Zürich-Predigern) zu beginnen. Seither konnten bereits sechs Kirchen und fünf Pfarrhäuser an die jeweiligen Kirchgemeinden abgetreten werden. Am 18. April 2013 schloss das Immobilienamt mit der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüningen den Abtretungsvertrag über die Kirche/Turmtrakt Grüningen ab, der nun zu genehmigen ist. Die Abtretung erfolgt unentgeltlich. Da- für ist jegliche Bau- und Unterhaltspflicht des Kantons vollständig und endgültig abgegolten. Zur Ablösung der Bau- und Unterhaltspflicht wurde die Kirche letztes Jahr mit einem Kostenaufwand von Fr. 280 000 instand gestellt. Zudem wird der Kirchgemeinde an die Kosten der beim Turmtrakt notwendigen Instandstellungsarbeiten eine einmalige Barent- schädigung von Fr. 100 000 ausgerichtet. Die Kirchgemeinde ist gegen- über dem Kanton und dem Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche verpflichtet, die Liegenschaft in ihrem Eigentum zu behal- ten und nur für kirchliche Zwecke zu verwenden. Bei einer Zweckent- fremdung sind die vom Kanton für die Ablösung der Bau- und Unter- haltspflicht getragenen Instandstellungskosten und die Barentschädigung zurückzuerstatten. Veräussert die Kirchgemeinde die Liegenschaft, ist der erzielte oder in guten Treuen erzielbare Verkaufserlös zurückzuer- statten. Die Liegenschaft ist ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975. Das Gebäude darf nicht abgebrochen werden. Bauliche Änderungen und Unterhalts- arbeiten bedürfen der Zustimmung der Baudirektion. Die Kirchgemein- deversammlung Grüningen hat diesem Geschäft mit Beschluss vom 16. Juni 2013 zugestimmt.
Die Kirche Grüningen mit Turmtrakt ist als Kulturgut in der Bilanz nicht bewertet. Die Barentschädigung von Fr. 100 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2270, Religionsgemeinschaften und kirchliche Lie- genschaften, Konto 3632100000. Der Betrag ist im Budget 2013 einge- stellt. Die Ausgabe fällt in die Zuständigkeit der Direktion der Justiz und des Innern (§ 39 lit. a Finanzcontrollingverordnung).
Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der am 18. April 2013 zwischen dem Kanton Zürich als Abtreter und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüningen als Erwerbe- rin öffentlich beurkundete Vertrag über die unentgeltliche Abtretung der Liegenschaft Kat.-Nr. 2028, Kirche/Turmtrakt, Grüningen, wird geneh- migt.
II. Mitteilung an die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grünin- gen, c/o Andreas Neuhaus, Itziker Dorf-Strasse 27, 8627 Grüningen, den Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche, Kirchgasse 50, 8001 Zürich, das Notariat Grüningen, Postfach 44, 8627 Grüningen, so- wie an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi