RRB Nr. 825/2012
Raumkonzept Schweiz, Zustimmung, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
15. August 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Raumkonzept Schweiz, Zustimmung, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. August 2012
825. Raumkonzept Schweiz
Erwägungen
(Genehmigung durch die Trägerorganisationen) Am 11. Mai 2006 vereinbarten das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) sowie der Schweizerische Gemeinde- verband und der Schweizerische Städteverband, gemeinsam ein Raum- konzept Schweiz zu erarbeiten. Ein erster Entwurf einer Stellungnahme zum Raumkonzept Schweiz wurde durch den leitenden Ausschuss der KdK am 11. Februar 2011 zu- handen der Kantonsregierungen verabschiedet. Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss vom 13. April 2011 dazu geäussert (vgl. RRB Nr. 474/2011). Mit Schreiben vom 18. Mai 2011 ist die KdK mit einer überarbeiteten Stellungnahme an die Kantonsregierungen gelangt. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 8. Juni 2011 (vgl. RRB Nr. 740/ 2011) auch dazu Stellung genommen. Schliesslich hat die KdK am 24. Juni 2011 ihre Stellungnahme zuhanden der tripartiten Projektorganisation verabschiedet. In Ergänzung dazu hat der Regierungsrat eine Stellung- nahme an das Bundesamt für Raumentwicklung abgegeben (vgl. RRB Nr. 878/2011). Mit Schreiben vom 15. Februar 2012 hat sodann das Sekretariat der KdK die Baudirektion im Rahmen einer Kurzkonsultation um eine Rückmeldung zum aktuellen Entwurf des Raumkonzepts Schweiz ge- beten. Die Baudirektion hat mit Schreiben vom 13. März 2012 bestätigt, dass dem Raumkonzept Schweiz (Leitidee, Ziele, Strategien, Hand- lungsansätze) politisch zugestimmt werden könne und dass es keine Aussagen gebe, die nicht mitgetragen werden können bzw. eine Zustim- mung gefährden könnten. Schliesslich hat die KdK mit Schreiben vom 22. Mai 2012 die Kantons- regierungen eingeladen, im Hinblick auf die Sitzung des Leitenden Auschusses von Ende August 2012 dem KdK-Sekretariat mitzuteilen, ob dem nun vorliegenden Raumkonzept Schweiz zugestimmt werden könne. Zudem sei von Interesse, welche zu leistenden gemeinsamen Beiträge prioritär anzugehen seien. Festzuhalten ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Anpassungen des Konzepts mehr möglich sind. Der Einschätzung des Leitenden Auschusses der KdK, wonach das Raumkonzept Schweiz einen tauglichen Orientierungsrahmen für die strategische Ausrichtung der raumwirksamen Tätigkeiten von Bund,
Kantonen, Städten und Gemeinden darstelle, kann zugestimmt werden. Dies umso mehr, als während des Erarbeitungsprozesses eine wider- spruchsfreie Abstimmung mit dem Raumordnungskonzept des Kantons Zürich erreicht werden konnte.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die KdK (Zustellung auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 22. Mai 2012 haben Sie uns eingeladen, uns zum bereinigten Raumkonzept Schweiz zu äussern. Wir teilen Ihnen mit, dass wir dem nun vorliegenden Raumkonzept Schweiz grundsätzlich zustimmen. Das Raumkonzept Schweiz stellt einen tauglichen und fach- lich fundierten Orientierungsrahmen für die raumwirksamen Tätig- keiten auf allen drei Staatsebenen dar. Betreffend die gemeinsam von Bund, Kantonen und Gemeinden zu leistenden Beiträge erachten wir folgende Aufgaben als prioritär: – Bereich Entwicklungsstrategien erarbeiten (S. 16): Agglomerations- politik weiterentwickeln. – Bereich Lasten-Nutzen-Ausgleich verbessern (S. 17): Grundlagen für den Lasten-Nutzen-Ausgleich entwickeln. – Bereich Qualität von Siedlung und Landschaft aufwerten (S. 22): Qualitative Aufwertung ermöglichen. – Bereich Siedlung, Infrastrukturen, Verkehr und Energie aufeinander abstimmen (S. 27): Koordination der Verkehrsträger sicherstellen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mit- glieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi