RRB Nr. 826/2014
Strassen, Zürich, Gladbachstrasse RVS 30052, Projektgenehmigung
20. August 2014Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014
826. Strassen (Zürich, Gladbachstrasse RVS 30052)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 19. März 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Gladbachstrasse, Abschnitt Winkel- riedstrasse bis Spyriplatz, Zürich (Bau Nr. 08 057), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Bau- und die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Strassenoberbau in der Gladbachstrasse, Abschnitt Winkelriedstrasse bis Spyriplatz, sowie in der kommunalen Landoltstrasse im Nachgang zu Werkleitungssanierungen zu erneuern. Die Einmündung der Landolt- in die Gladbachstrasse wird neu als Gehwegüberfahrt ausgebildet. In der Gladbachstrasse müssen zudem sechs Bäume altershalber ersetzt werden. Im Zuge der Bauarbeiten wird die Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich Anpassungen an den Rohr- und Verkehrsregelungsanlagen vornehmen. Der Baubeginn ist für Februar 2015 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Herbst 2015. Das AFV hat mit Schreiben vom 16. April 2012 seine Begehren zum Vorhaben geäussert. Die darin gemachten Auflagen wurden im Zuge der weiteren Projektbearbeitung berücksichtigt. Der bestehende Strassen- körper der Gladbachstrasse wird nicht verändert, weshalb die geplanten baulichen Massnahmen die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 ff. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 106 vom 6. Februar 2014 festgesetzt. Dieser Beschluss ist inzwischen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Gladbachstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 3 038 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich ge- mäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 116 000. Davon betragen die Aufwendungen zugunsten des öffentlichen Ver- kehrs voraussichtlich rund Fr. 25 000. Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermitt- lung auf voraussichtlich rund Fr. 1 605 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a und d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- bzw. der Unterhaltspauschale ge- mäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung der Gladbachstrasse, Abschnitt Winkelriedstrasse bis Spyriplatz in der Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi