RRB Nr. 826/2015
PJZ Polizei- und Justizzentrum Zürich, Testatbericht, Kenntnisnahme
26. August 2015Deutsch11 min
Source zh.ch
PJZ Polizei- und Justizzentrum Zürich, Testatbericht, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2015
826. PJZ Polizei- und Justizzentrum Zürich, Genehmigung Testatbericht
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit dem in der Volksabstimmung vom 30. November 2003 angenom- menen Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich vom 7. Juli 2003 (PJZG; LS 551.4) wurde die Grundlage geschaffen für den Bau eines Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) auf dem Areal Güterbahnhof in Zürich Aussersihl-Hard, in dem zentrale Abteilungen der Kantons- polizei und der Strafverfolgungsbehörden und Ausbildungseinrichtun- gen der Polizei zusammengefasst sowie das Polizeigefängnis an das Amt für Justizvollzug (JUV) übertragen werden sollen. Die Gesetzesvorlage beruht u. a. auf dem Kaufvertrag vom 25. Oktober 2002 zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und dem Kanton Zürich über den Erwerb des Güterbahnhofareals Kat.-Nr.6760 mit 63 608 m2 Gebäu- degrundfläche und Bahnareal für Fr. 108 133 600. Nachdem der Kantonsrat 2010 einen Objektkredit von 568,6 Mio. Franken abgelehnt hatte, stellte der Regierungsrat dem Kantonsrat den Antrag, das PJZG aufzuheben. Diesem Antrag gab der Kantonsrat mit Beschluss vom 17. Januar 2011 statt. Dagegen wurde das Kantonsrats- referendum ergriffen. An der in der Folge durchgeführten Volksabstim- mung vom 4. September 2011 wurde die Aufhebung des PJZG abgelehnt, woraufhin der Regierungsrat dem Kantonsrat mit Beschluss vom 23. No- vember 2011 wiederum einen Objektkredit von 568,6 Mio. Franken be- antragte. Mit Beschluss vom 26. März 2012 stimmte der Kantonsrat dem Objektkredit über 568,6 Mio. Franken schliesslich zu (Vorlage 4855). Mit Urteil des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2012 ist die Baube- willigung für das PJZ rechtskräftig geworden. Am 4. Januar 2013 wurde der Landkauf von den SBB vollzogen und das Güterbahnhofareal ging in das Eigentum des Kantons Zürich über. Anfang Mai 2013 wurde mit den Rückbauarbeiten am Güterbahnhof begonnen. Anschliessend wurde der Baugrubenaushub mit dem zugehörenden Baugrubenabschluss er- stellt. Diese Arbeiten wurden im Sommer 2015 abgeschlossen.
B. Planungsentwicklung zwischen 2012 und 2015 mit Testatabschluss 1. Allgemeines Das bereits 2010 testierte Bauprojekt BP02 musste aufgrund des ab- lehnenden Entscheids des Kantonsrats 2010 vollständig eingestellt wer- den. Nach der Objektkreditbewilligung durch den Kantonsrat 2012 (Vor- lage 4855) wurde das Bauprojekt BP02 reaktiviert. Die Projektierungs- arbeiten und damit einhergehend die abschliessende Projektdefinition der Nutzerorganisationen konnten im Sommer 2015 durch die Projekt- aufsicht (PA) und die Projektsteuerung (PS) mit einem Testat abgeschlos- sen werden. In dieses Testat des Bauprojekts BP03 wurden alle projekt- spezifischen Anforderungen und Veränderungen unter Einbezug der erweiterten Entwicklungsprozesse seit dem Neustart 2012 integriert. Mit dem Testat wird die Konzeptphase mit dem bereinigten Vorprojekt abgeschlossen. Dabei wurden die bis dahin bekannten und abgegliche- nen Nutzerbedürfnisse, die endgültige Raumbestellung, die integrierten Konzepte, die Betriebsplanung aller Nutzerorganisationen sowie die ar- chitektonischen, bautechnischen und baurechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Damit wird das Bauprojekt BP03 zum Ausführungspro- jekt für das PJZ. Über das Bauprojekt BP03 liegt ein umfangreiches und verbindliches Testatdossier vom 4. Juni 2015 mit Bericht vom 18. Juni 2015 bzw. vom 18. August 2015 vor. Der Testatbericht vom 18. Juni 2015 wurde am 23. Juni 2015 durch die Vorstehenden der Baudirektion, der Sicherheitsdirektion und der Direktion der Justiz und des Innern genehmigt. Die Unter- zeichnung des Testatberichts erfolgt anlässlich der auf den 10. Septem- ber 2015 angesetzten Medienkonferenz. Das testierte Bauprojekt BP03 bildet die Grundlage für die Erstellung der Generalunternehmer-Sub- mission, deren Ausschreibung für das 1. Quartal 2016 vorgesehen ist. 2. Modulares Konzept Der Gestaltungsplan und das bewilligte Bauprojekt sehen ein Ge- bäude mit einem Erdgeschoss und fünf Obergeschossen vor. Beim Bau- projekt BP02 wurde aus Kostengründen auf die Erstellung eines fünften Obergeschosses verzichtet. Dies geschieht mit der Absicht, dieses Ge- schoss erst mit einer späteren Aufstockung zu erstellen. Bei der Über- prüfung der Machbarkeit wurde festgestellt, dass eine spätere Aufsto- ckung des Gebäudes bei Vollbetrieb nicht durchführbar ist. Ein Verzicht auf die grösstmögliche Nutzung von innerstädtischen Grundstücken ist ökonomisch und planungstechnisch jedoch nicht vertretbar. Damit diese Zukunftsentwicklung gewährleistet werden kann, wurde die Gebäude- struktur auf ein modulares System umgeplant (vgl. RRB Nr. 645/2014, S. 3).
Das testierte Bauprojekt BP03 weist nun ein Erdgeschoss und fünf Obergeschosse auf und lässt einzelne Gebäudetrakte weg, die zu einem späteren Zeitpunkt verhältnismässig einfach ergänzt werden könnten. Dieses modulare Gebäudesystem berücksichtigt die zukünftige Entwick- lung des PJZ und nutzt das grösstmögliche Gebäudevolumen. Die Ge- bäudeinfrastruktur wird auf die zukünftige Erweiterung des PJZ aus- gerichtet. Möglich ist eine künftige Gebäudeerweiterung auf dem Un- tergeschoss im Ostteil des PJZ mit der Erschliessung von rund 6000 m2 zusätzlicher Nettonutzfläche für Büroinfrastruktur und für die Gefäng- niserweiterung (Modul M5&M6). 3. Nutzungs- und Betriebskonzept Das Nutzungskonzept des PJZ ist auf die Strafverfolgung ausgelegt und umfasst die Dienstbereiche der Kriminal- und Sicherheitspolizei, die besonderen Staatsanwaltschaften STA I–IV, das Forensische Institut FOR, das Polizei- und Justizgefängnis, ein Zwangsmassnahmengericht, die Polizeischule ZHPS und die Einsatzzentrale EZZ der Kantonspolizei. Die Nutzungsverteilung ist im Testatbericht vom 18. August 2015 festge- halten. Das Gefängnis, die Polizeischule und das Forensische Institut FOR sind in der Gebäudestruktur peripher angeordnet, wodurch sich die pu- blikumsintensiven Hauptbereiche mit den Einvernahme- und Sitzungs- zimmerpools zentral anordnen lassen. Diese Anordnung stellt einen wesentlichen Faktor für die angestrebten Synergien der einzelnen Nutze- rinnen und Nutzer dar. Die eigentlichen Büroflächen weisen eine Grund- flexibilität auf, damit zukünftige Veränderungen sichergestellt sind. Als Ergänzung zum Einvernahmepool sind dezentrale Abstandszellenblöcke vorgesehen, damit Einvernahmen mit weniger als vier Personen dezen- tral durchgeführt werden können. Das PJZ ist konzipiert für etwa 1600 Mitarbeiterarbeitsplätze, wird 350 Gefängnisplätze anbieten und wird von ungefähr 200 Absolventin- nen und Absolventen der Polizeischule ZHPS pro Jahr frequentiert. Mit der späteren Verwirklichung der Erweiterungsmodule (Verwaltungstrakt und Gefängniserweiterung) werden die Personenzahlen zusätzlich ver- grössert. Zusammen mit einer unterschiedlich grossen Anzahl von Per- sonen, die zu Einvernahmen aufgeboten und von Anwältinnen und An- wälten, Dolmetscherinnen und Dolmetschern und anderen Personen be- gleitet werden, von Lieferanten, Handwerkern und Besuchenden, muss zeitweise mit sehr grossen Personenströmen beim Haupteingang ge- rechnet werden. Diese Erkenntnis hat zu einer grundsätzlichen Überar- beitung und Optimierung der Eingangssituation geführt.
Die Zusammenarbeit und die Koordination werden durch den Zusam- menzug aller Beteiligten und Nutzereinheiten, die in das PJZ einziehen, teilweise stark verändert. So wird die Zuständigkeit für das Polizeige- fängnis, das heute durch die Kantonspolizei betrieben wird (PROPOG), an das JUV (Untersuchungsgefängnis Zürich) übertragen. Das mit der Bauprojektplanung parallel erarbeitete Betriebskonzept und die Betriebs- planungen, die integraler Bestandteil des Testatdossiers sind, bilden die Grundlage für den zukünftigen Betrieb des PJZ. Für die komplexen Ab- läufe der Personen- und Warenlogistik sind umfangreiche Simulationen erarbeitet worden, die für die Dimensionierung, die Anordnung und die zukünftige Bewirtschaftung massgebend sind. Zu beachten waren unter anderem der autonom geführte Gefängnisbetrieb mit den Schnittstel- len zur Strafverfolgung und der Betrieb der Polizeischule ZHPS mit sei- nen pädagogischen und sportlichen Aufgaben. Das Forensische Institut FOR mit seinen Laboreinrichtungen stellt wiederum andere Anforde- rungen an Gebäude und Infrastruktur als die Staatsanwaltschaft, das Zwangsmassnahmengericht oder die Kriminal- und Sicherheitspolizei. Alle für den Betrieb des PJZ erforderlichen Grundlagen sind mit den begleitenden Betriebsprozessen erfasst und in das Planungskonzept um- gesetzt worden. Strukturell ist das zukünftige PJZ-Gebäude auf diese Abläufe ausgerichtet. Betrieblich sind die Grundlagen für die bevorste- henden Veränderungen innerhalb der Nutzerorganisationen erfasst und können bis zum Bezug des PJZ weiter optimiert werden. 4. Raumprogramm Bei der planerischen Umsetzung der Raumanforderungen und der Raumflächenkonzeption wurde im Frühjahr 2014 erkannt, dass der von den Nutzerorganisationen bestellte Raumbedarf (tatsächliche Raum- fläche ohne Strukturfläche) von rund 58 400 m2 nicht im geplanten PJZ untergebracht werden kann. Es fehlten rund 4000 m2, wobei hier keine Reserveflächen mitgerechnet sind. Aufgrund dieser Erkenntnis beschloss der Regierungsrat am 4. Juni 2014, jene Führungsbereiche der Kantons- polizei, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit kriminalpolizei- lichen Aufgabenbereichen stehen, sowie die Oberstaatsanwaltschaft und die Oberjugendanwaltschaft einstweilen an ihren bisherigen Standorten zu belassen (RRB Nr. 645/2014). Die Zugangsbereiche zum Gebäude und die internen Wege wurden so konzipiert, dass sie der grossen Anzahl von Personen, die das Gebäude frequentieren werden, genügen. Neben dem zentralen Haupteingang wurde zusätzlich ein Mitarbeitereingang und im rückwärtigen Gebäude- bereich wurde ein gesonderter Zugang zum Gefängnistrakt geschaffen. Neu konzipiert wurde im rückwärtigen Gebäudeteil auch die Hauptzu- fahrt mit einem 24-Stunden-Checkpoint. Über diese Zufahrt werden die
Parkgarage für Dienstfahrzeuge, der Warenumschlagbereich, die Zufahrt der Gefangenentransporte mit dem gesondert gesicherten Ein-/Ausstiegs- sektor, der Sektor für den Fahrzeugservice und die Tankstelle sowie die Dispositionsräume der Sicherheitspolizei erschlossen. Mit der Verschiebung des Personalrestaurants in den neu überdach- ten Innenhof Nr. 3 und mit weiteren Verbesserungen konnten wertvolle Raumflächen erschlossen werden. Der konsolidierte Raumbedarf für das PJZ beläuft sich auf 54 800 m2. Daraus ergibt sich eine Reservefläche von insgesamt rund 900 m2, wovon lediglich 80% (mithin nur etwa 700 m2) als belichtete Fläche und damit als qualitative Nutzfläche zur Verfügung stehen. Für die Zukunft der PJZ-Entwicklung ist eine Nutzungsreserve von knapp 1,5% gering. Es werden deshalb im Rahmen der weiteren Projektplanung zusätzliche Anstrengungen unternommen, damit beim Bezug des PJZ eine minimale Reservefläche zur Verfügung stehen wird. Die aus den Nutzungssimulationen hervorgehenden Hochrechnungen betreffend die Anforderungen für die Nutzung von Einvernahmeräumen, Sitzungszimmern und speziellen Ermittlungsflächen zeigen, dass pro Jahr mit über 40 000 Einvernahmen, Sitzungen, Rapporten und dergleichen zu rechnen ist, bei denen rund 150 000 Personen (z. B. Anwältinnen und Anwälte, Betreuerinnen und Betreuer, Beschuldigte, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Kantonspolizis- tinnen und -polizisten usw.) beteiligt sein werden. Dies sind Annäherungs- werte, zeigen aber die Bedeutung des Gebäudes und dessen Strukturen. 5. Bewirtschaftungskonzept Die Bewirtschaftung des PJZ soll der Kantonspolizei übertragen wer- den. Damit übernimmt die Kantonspolizei an Ort und Stelle das opera- tive Facilitymanagement einschliesslich Gastronomie, das Führen von Loge & Checkpoint und den sicherheitsrelevanten Begleitdienst für alle Nutzerinnen und Nutzer und koordiniert die allgemeinen Aufgaben des PJZ-Betriebes. Innerhalb des Gefängnisbereichs ist das JUV für Be- wirtschaftung und Betrieb verantwortlich. Mit dieser Zuteilung wird die Betreuung des PJZ aus einer Hand durch die Kantonspolizei sicherge- stellt. Der zukünftige Objektmanager wird gleichzeitig die Funktion des Sicherheitsverantwortlichen SIVE wahrnehmen und das Team der Sicher- heitsbeauftragten SIBE führen. Die Steuerung und Überwachung für das Objekt übernimmt das Immobilienamt (IMA), das gleichzeitig der Betriebskommission-PJZ, in der alle Nutzer vertreten sind, vorstehen wird. Die betreffenden Stellen beim IMA werden dabei dem Stellenetat der Kantonspolizei zu übertragen sein. Mit der Bestimmung und der In- stallation dieser Gremien kann die Aufnahme des Betriebes des PJZ vorbereitet und auf den Zeitpunkt des Bezugs der Anlage sichergestellt werden.
C. Projektentwicklung Seit der Bewilligung des Objektkredits durch den Kantonsrat 2012 hat sich das Projekt wie folgt entwickelt: Einsatzzentrale EZZ: In der Weisung des Regierungsrates zum Kre- ditantrag vom 23. November 2011 (Vorlage 4855, S. 6) war vorgesehen, die EZZ ausserhalb des PJZ anzusiedeln. Die Neuplatzierung der Ein- satzzentrale im PJZ wurde nun aber infolge der Nichtrealisierbarkeit eines Projekts am Flughafen Zürich notwendig. Zudem kann die EZZ nach Bezug des PJZ am heutigen Standort in der Militärkaserne nicht weitergeführt werden. Neustart: Durch den politisch bedingten Projektunterbruch, verursacht durch den negativen Kantonsratsentscheid zum Objektkredit und die zweite Volksabstimmung vom 4. September 2011, musste das Planerteam erneut beauftragt werden und die Projektüberarbeitung musste wieder aufgenommen werden. Baustellensicherheit: Die Entwicklung der Szene um das Projekt PJZ hat zu zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen geführt. Bereits mussten meh- rere Instandstellungsarbeiten eingeleitet werden. Normative Entwicklung: In der Zeit der Planungsentwicklung haben Veränderungen von Normen und Vorschriften zu weiteren Anpassungen des Projekts geführt. Dazu gehören unter anderem die Einführung der neuen Brandschutznormen und veränderte Sicherheitsnormen sowie wei- tere technische Vorschriften. Bahntransporte: Im Bauprojekt BP02 konnte der Bahntransport von Materialien aufgrund der geplanten Gleichzeitigkeit mit dem Bau der Durchmesserlinie DML nicht in Betracht gezogen werden. In der Zwi- schenzeit haben sich die baulichen Aktivitäten dieser beiden Grosspro- jekte verschoben, sodass aus ökologischen Gründen der An- und Abtrans- port der Materialien mit der Bahn vorgesehen ist. Fotovoltaikanlage: In der Debatte zum Objektkredit wurde seitens des Kantonsrates die Anforderung gestellt, neben dem umweltfreundlichen Heizsystem mit Nutzung des vorhandenen Grundwassers zusätzlich auch die Sonnenenergie mittels einer Fotovoltaikanlage zu nutzen. Eine endgültige Übersicht über diese Entwicklungen wird nach erfolg- ter Generalunternehmer-Submission erstellt werden.
D. Organisation und Termine Die Vorprojekt- und eingeleitete Bauprojektplanung bildet die Grund- lage für die Generalunternehmerausschreibung, die für Anfang 2016 vor- gesehen ist. Die GU-Vergabe ist für das 3. Quartal 2016 geplant, sodass mit den eigentlichen Bauarbeiten ab dem 4. Quartal 2016 begonnen wer- den kann. In der Zeit bis zum Beginn der eigentlichen Bauarbeiten wer- den Bauvorhaben in der Umgebung ausgeführt, damit beim eigentlichen Beginn des PJZ-Baus keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind. Der Bezug des PJZ ist ab 2020 geplant. Als neuer Gesamtprojektleiter PJZ übernimmt Bruno Schulthess, Architekt ETH/SIA, schrittweise die Aufgaben von Hans-Rudolf Blöch- linger, der sich künftig auf die übergeordnete Rolle des Projektdelegier- ten konzentrieren wird. Bruno Schulthess hat für die Baudirektion zu- letzt das Projekt Toni-Areal als Gesamtprojektleiter im HBA erfolgreich zu Ende geführt.
Auf Antrag der Baudirektion, der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Testatbericht vom 18. August 2015 für das Polizei- und Justiz- zentrum Zürich PJZ wird zur Kenntnis genommen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz vom 10. September 2015 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion sowie die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi