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Entscheid

RRB Nr. 827/2014

Strassen, Zürich, See-/Albisstrasse HVS 383, Projektgenehmigung

20. August 2014Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014

827. Strassen (Zürich, See-/Albisstrasse HVS 383)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 4. März 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung der See-/Albisstrasse, Abschnitt Kilchbergsteig bis Seestrasse, Zürich (Bau Nr. 06 276), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die Tramgleise sowie den Strassenoberbau in der See- und der Albisstrasse im Abschnitt Kilchbergsteig bis Seestrasse zu erneuern und die Tramhaltestelle Post Wollishofen gemäss dem Kon- zept Grobnetz Tram behindertengerecht umzubauen. Dafür werden die beiden Tramhaltestellen verlängert und verbreitert, die Haltekanten er- höht und an beiden Enden mit flachen Rampen ausgestaltet, sodass die Trampassagiere hindernisfrei die Seiten wechseln können. Das Projekt berücksichtigt, dass die Haltestelle zu einem späteren Zeitpunkt neben der Tramlinie 7 auch durch die Buslinien Nr. 70, 72 und 184 bedient wer- den soll. Zudem wird die Haltestelle mit Wartehallen ausgerüstet. Die behindertengerechte Ausgestaltung der Haltestelle bedingt eine Lage- verschiebung der Gleise und somit auch der Fahrbahn und des Geh- wegs auf der Nordseite der Haltestelle. Dazu ist ein Landerwerb von rund 90 m2 erforderlich. Südseitig wird der Gehweg leicht verschmälert. Die Einmündung der Rengger- in die Albisstrasse wird neu als Gehweg- überfahrt ausgebildet. Im Zuge der Bauarbeiten werden zudem Werkleitungen erneuert und drei Alleebäume, die Grünrabatte am Knoten See-/Albisstrasse sowie die öffentliche Beleuchtung den neuen Gegebenheiten angepasst. Der Baubeginn ist für August 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten dau- ern voraussichtlich bis 2015. Das AFV hat mit Schreiben vom 2. März 2012 und 5. Dezember 2013 seine Begehren zum Vorhaben geäussert. Das Projekt wurde im Sinne der gemachten Auflagen und Bemerkungen bereinigt. Die Grundfunk- tionen der See- und der Albisstrasse werden durch die Massnahmen nicht verändert, weshalb das Projekt keinen Einfluss auf die Leistungs- fähigkeit hat.

Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 ff. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Den Einsprachen wurde teilweise entsprochen. Eine Einsprache wurde nach einem Augen- schein und geringfügigen Anpassungen am Projekt mit Schreiben vom 12. September 2013 zurückgezogen. Mit Beschluss Nr. 66 vom 29. Januar 2014 wies der Stadtrat die zweite Einsprache ab und setzte das Projekt fest. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der See-/Albisstrasse betra- gen voraussichtlich rund Fr. 9 800 000 (einschliesslich Verwaltungskos- ten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 2 050 000. Der Anteil für den öffentlichen Verkehr beträgt voraus- sichtlich rund Fr. 300 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erneuerung der See-/Albisstrasse, Abschnitt Kilchbergsteig bis Seestrasse in der Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi