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Entscheid

RRB Nr. 827/2015

Konzept Biber Schweiz, Revision, Schreiben an das UVEK

26. August 2015Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2015

827. Revision Konzept Biber Schweiz (Konsultation)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 18. Juni 2015 unterbreitete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Entwurf des Konzepts Biber Schweiz zur Konsultation. Ge- mäss Art. 10bis der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 (JSV, SR 922.01) ist das BAFU beauftragt, ein Konzept zum Bibermanagement in der Schweiz zu erstellen. Der Bund hat 2004 ein Konzept Biber erstellt. Dieses soll nun überarbeitet und gemäss den aktuellen Gegebenheiten und den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte angepasst werden. Das vorliegende Konzept ist eine Vollzugshilfe des BAFU und richtet sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden. Mit der Konsultation ersucht das BAFU die Kantone um eine fachliche Beurteilung des Konzepts. Seit der Wiederansiedlung des Bibers Mitte des 20. Jahrhunderts hat dieser sich in der Schweiz ausgebreitet. Heute wird die Biberpopulation auf rund 2000 Tiere geschätzt. Zunehmend verbreitet sich der Biber auch von den grossen Flüssen in kleinere Gewässer, wo es zu Konflikten mit Landnutzern kommt. Da der Biber aber noch nicht alle geeigneten Le- bensräume flächendeckend besiedelt hat, ist mit seiner weiteren Verbrei- tung zu rechnen. Durch die Ausbreitung des Bibers in der Schweiz sind im Laufe der letzten Jahre vermehrt Konflikte mit menschlichen Bau- ten und Aktivitäten entstanden. Diese Problempunkte werden im neuen Konzept Biber Schweiz aufgegriffen und entsprechende Handlungsan- leitungen vorgeschlagen. Der Biber hat sich auch im Kanton Zürich in den letzten Jahren stark ausgebreitet. Dies zeigt das letzte Bibermonitoring aus dem Winter 2013/ 2014, das einen Bestand von über 300 Tieren ausweist. Aus diesem Grund verabschiedete die Baudirektion bereits 2012 das Biberkonzept des Kan- tons Zürich. Das kantonale Konzept liefert die Grundlagen dafür, wo, durch wen und wann welche Massnahmen getroffen werden können bzw. sollen, und regelt die Zuständigkeiten und Abläufe. Das neue Konzept des BAFU ist mit dem kantonalen Biberkonzept kompatibel.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Umwelt, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften, Sektion Wildtiere und Wald- biodiversität, 3003 Bern): Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur Revision des Konzepts Biber Schweiz Stellung zu nehmen, und äussern uns dazu wie folgt: Das vorliegende Konzept ist ein gutes Hilfsmittel im Umgang mit dem Biber, gut aufgebaut und fundiert. Die Entscheidungsdiagramme im An- hang sind hilfreich. Der Kanton Zürich verfügt mit dem 2012 verabschie- deten kantonalen Biberkonzept bereits über eine sehr gute Grundlage auf Kantonsebene, die mit dem neuen Konzept Biber Schweiz vereinbar ist und gut ergänzt wird. Die Antworten zu den Fragen der Konsultation sind, wie gewünscht, in der beiliegenden Tabelle erfasst worden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie die Bau- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi