RRB Nr. 828/2017
Statthalteramt Dietikon, Stellvertretung Amtsdauer 2017-2021, Genehmigung
20. September 2017Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. September 2017
828. Statthalteramt Dietikon (Stellvertretung Amtsdauer 2017–2021)
Erwägungen
Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Re- gierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder aus- serordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Für die neue Amtsdauer 2017–2021 mit Amtsantritt am 1. September 2017 wurde der neue Statthalter des Bezirks Dietikon gewählt und die ordentlichen bzw. ausserordentlichen Stellvertreterinnen und Stellver- treter für die neue Amtsdauer ernannt. Es handelt sich um Angestellte des Statthalteramtes, wobei grundsätzlich die bisherigen Funktionsinha- benden bestätigt wurden. Gegen die Ernennungen bestehen keine Ein- wände, weshalb sie genehmigt werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die vom Statthalter des Bezirks Dietikon für die Amtsdauer 2017– 2021 vorgenommenen Ernennungen werden wie folgt genehmigt: Ordentliche Stellvertreterin: – Juristische Sekretärin Isabelle Knecht, MLaw (bisher ausserordentliche Stellvertreterin) Ausserordentliche Stellvertretende: – Adjunkt Michael Honegger (bisher) – Juristische Sekretärin Katja Baumberger, lic. iur. (bisher)
II. Mitteilung an die ordentliche und die ausserordentlichen Stellver- tretenden des Statthalters (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern), das Statthalteramt Dietikon sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi