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Entscheid

RRB Nr. 83/2026

Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und Katastrophenmaterial 2026-2030, Vergabe, gebundene Ausgabe

28. Januar 2026Deutsch8 min

Source zh.ch

Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und Katastrophenmaterial 2026-2030, Vergabe, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026

83. Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und Katastrophen- material 2026–2030 (Vergabe, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1306/2021 hat der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe für die sanitätsdienstliche Einsatzzentrale und das Katastro- phenmaterial für die Jahre 2021 bis 2025 bewilligt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Ausgabe für den nächsten Fünfjahreszyklus von 2026 bis 2030 bewilligt. Im Auftrag der Gesundheitsdirektion erbringt die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich (SRZ) seit 2009 die Aufgaben ge- mäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1). Sie stellt die Vermittlung der Krankentransportdienste und die Alarmierung der Rettungsdienste über eine Einsatzleitzentrale sicher. Zudem beschafft und unterhält sie die für Grossereignisse erforderliche Ausrüstung. Die Abgeltung der Leistungen von SRZ erfolgt über jährliche Bei- träge für die Einsatzleitzentrale sowie für das Katastrophenmaterial. Der Beitrag des Kantons Zürich für die Einsatzleitzentrale wird be- rechnet, indem deren Gesamtkosten auf der Grundlage der Anruf- und Dispositionszahlen auf die einzelnen Kostenträger verteilt werden. Dazu gehören neben dem Kanton Zürich die Kantone Schaffhausen, Schwyz und Zug, für die SRZ ebenfalls den Sanitätsnotruf betreibt, die Gebäu- deversicherung Kanton Zürich, für die SRZ den Feuerwehrnotruf sicher- stellt, sowie die Stadt Zürich, für die SRZ Transporte von kranken und betagten Personen im Rahmen von Zivilschutz AKTIV plus koordiniert. Die Kosten für das Katastrophenmaterial des Kantons Zürich werden mit einem pauschalen Beitrag abgegolten.

B. Auftragsvergabe Der Regierungsrat hat 2009 entschieden, auf den aufwendigen, kost- spieligen und langwierigen Aufbau einer eigenen Organisation für die Alarmierung der Rettungsdienste und die Vermittlung der Kranken- transportdienste zu verzichten und stattdessen bereits vorhandene Struk- turen zu nutzen. Da der Auftrag an SRZ, einer Dienstabteilung der Stadt Zürich und damit einem Gemeinwesen, erteilt wird, ist vorliegend das öffentliche Beschaffungsrecht nicht anwendbar (Instate-Vergabe). SRZ stellt die modernste und grösste Einrichtung dieser Art in der Schweiz dar. Sie hat die zur Auftragserfüllung notwendige sehr spezi- fische Infrastruktur, die IT-Systeme sowie das Knowhow aufgebaut und

das Personal entsprechend geschult. Um Infrastruktur, Systeme und Knowhow weiterhin nutzen zu können, ist eine Vergabe an SRZ zwin- gend notwendig. SRZ erbringt den Sanitätsnotruf zudem für die Kan- tone Schaffhausen, Schwyz und Zug und den Feuerwehrnotruf für die Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Durch die Auftragserfüllung durch SRZ können Synergien aufgrund der kantons- und bereichsüber- greifenden Leistungserbringung genutzt werden.

C. Leistungs- und Kostenentwicklung 2021–2024 Die folgenden Tabellen zeigen die Leistungs- und Kostenentwicklung für den Kanton im Zeitraum 2021 bis 2024. Die Zahl der Anrufe nahm dabei im Durchschnitt um rund 6% pro Jahr zu, während die Anzahl der Dispositionen – d. h. die Anzahl der aufgebotenen Einsatzmittel (z. B. Rettungswagen oder Notarztfahrzeuge) – nahezu unverändert blieb. Tabelle 1: Entwicklung von Anrufen und Dispositionen der Einsatz- leitzentrale 2021–2024 2021 2022 2023 2024 Anzahl Anrufe 94 100 106 200 113 000 113 000 Anzahl Dispositionen 104 400 115 500 105 000 103 400 Der Anteil des Kantons an den Kosten für die Einsatzleitzentrale stiegen im selben Zeitraum ebenfalls um durchschnittlich rund 6% pro Jahr. Hauptgründe dafür sind höhere Betriebskosten infolge des Leis- tungswachstums (mehr Anrufe), die allgemeine Teuerung (rund 2% pro Jahr gemäss Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Lohnerhöhun- gen. Die Personal- und Sachkosten nahmen im betrachteten Zeitraum jährlich um rund 5% zu. Zusätzlich führen die stetig steigenden gesetz- lichen, technischen und qualitativen Vorgaben zu weiteren Kostenstei- gerungen, was sich unter anderem in höheren Abschreibungen zeigt. Demgegenüber blieben die Kosten für das Katastrophenmaterial – be- stehend aus Fahrzeugen, sanitätstechnischen Ausrüstungen und mobi- len Behandlungseinheiten – konstant. Tabelle 2: Kostenentwicklung 2021–2024 (Beträge in Franken) 2021 2022 2023 2024 Einsatzleitzentrale 7 738 000 8 397 000 8 759 000 9 202 000 Katastrophenmaterial 829 000 829 000 829 000 829 000 Total Anteil des Kantons 8 567 000 9 226 000 9 588 000 10 031 000 Planwert gemäss 9 375 000 10 005 000 10 740 000 11 318 000 RRB Nr.1306/2021 Verbesserung im Vergleich 808 000 779 000 1 152 000 1 287 000 zum Planwert gemäss RRB Nr. 1306/2021

D. Entwicklungen 2026–2030 In den kommenden Jahren steht bei der Einsatzleitzentrale der alters- bedingte Ersatz der technischen Infrastruktur im Vordergrund. Das bestehende Leit- und Sprachvermittlungssystem ist seit über zehn Jahren in Betrieb und muss ersetzt werden. Wie in RRB Nr. 1306/2021 für die Jahre 2021 bis 2025 beschrieben, war vorgesehen, das System von 2022 bis 2024 zu ersetzen. Aufgrund der Komplexität des Projekts und der notwendigen Abstimmungen zwischen den beteiligten Stellen wurde die Umsetzung verschoben. In den vergangenen vier Jahren führte die Verschiebung zu einer um Fr. 4 026 000 tieferen Abgeltungen für SRZ als budgetiert (vgl. Tabelle 2). Die Einführung des neuen Systems ist nun gestaffelt 2028 und 2029 vorgesehen. Mit dem Systemersatz werden auch die betrieblichen Ab- läufe und Schnittstellen überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Das neue Leit- und Sprachvermittlungssystem stellt auch künftig eine leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Alarmierungs- und Dispositionsplattform sicher. Aufgrund der überarbeiteten Projektplanung fielen die Ausgaben in den vergangenen Jahren tiefer aus als ursprünglich vorgesehen. Ab 2028 ist infolge der Inbetriebnahme und Aktivierung des neuen Systems mit einem Anstieg des jährlichen Anteils des Kantons an den Kosten zu rechnen. Etwa fünf Jahre nach der Inbetriebnahme ist nach heutigem Wissensstand, bedingt durch die kurzen Abschreibungsdauern der IT-Systeme, wieder mit leicht sinkenden Kosten für die Einsatzleitzen- trale zu rechnen. Das Katastrophenmaterial wird wie bisher durch SRZ unterhalten und erneuert. Die Ausgaben bleiben auf dem bisherigen Niveau stabil.

E. Finanzielle Auswirkung Die anteilmässige Abgeltung für die Leistungen der Einsatzleitzen- trale und das Katastrophenmaterial erfolgt auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung sowie der jährlich geprüften und genehmigten Leistungs- und Kostendaten. SRZ reicht hierzu jährlich eine detail- lierte Berichterstattung ein, die unter anderem Kennzahlen, Betriebs- rechnung einschliesslich einer Investitionsplanung sowie einen Rück- und Ausblick enthält. In Tabelle 3 ist die prognostizierte Entwicklung der den Kanton betreffenden Kosten dargestellt. Es wird davon ausge- gangen, dass auch die weiteren Kantone und institutionellen Kunden ihre Leistungen weiterhin bei SRZ beziehen.

Die Prognose berücksichtigt die Abschreibungen aufgrund der heute absehbaren betriebsnotwendigen Investitionen, insbesondere dem Er- satz des zentralen Leit- und Sprachvermittlungssystems. Die Personal- und Sachkosten sowie die Aufteilung der Anruf- und Dispositionszah- len orientieren sich am Stand des Jahres 2024. Um mögliche Kostensteigerungen bei Personal- und Sachaufwand, ein überproportionales Wachstum der Anruf- und Dispositionszahlen oder sonstige Unsicherheiten in der Projektumsetzung abzudecken, wird zusätzlich eine Reserve von 5% der Gesamtkosten einkalkuliert. Tabelle 3: Ausgaben für die Leistungen der sanitätsdienstlichen Ein- satzleitzentrale und das Katastrophenmaterial für den Kanton Zürich 2026–2030 (Beträge in Franken) 2026 2027 2028 2029 2030 Total Einsatz- 9 532 000 9 738 000 11 815 000 12 643 000 11 694 000 55 422 000 leitzentrale Katastrophen- 829 000 829 000 829 000 829 000 829 000 4 145 000 material Reserven 518 000 528 000 632 000 674 000 626 000 2 978 000 Total Anteil 10 879 000 11 095 000 13 276 000 14 146 000 13 149 000 62 545 000 des Kantons

Ab 2028 ist aufgrund der Inbetriebnahme des neuen Leit- und Sprach- vermittlungssystems sowie der daraus resultierenden Zinsen und Ab- schreibungen, wie erwähnt, mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen. Der leichte Rückgang der Kosten 2030 resultiert aus auslaufenden Ab- schreibungen früherer Investitionen. Zur Abgeltung der Leistungen von SRZ für den Kanton Zürich sind jährliche Ausgaben in der Höhe der prognostizierten Kosten (einschliess- lich Reserven) zu bewilligen. Insgesamt belaufen sich die für den Zeit- raum 2026 bis 2030 zu bewilligenden Ausgaben auf Fr. 62 545 000. Damit wird der gesetzliche Auftrag zur Alarmierung der Rettungs- dienste und zur Vermittlung der Krankentransportdienste durch eine Alarmzentrale sowie zur Beschaffung und zum Unterhalt der erforder- lichen Ausrüstung für Grossereignisse gemäss § 44 Abs. 3 GesG erfüllt. Da die Ausgaben zur Erfüllung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Auf- gaben zwingend erforderlich sind, handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um gebundene Ausgaben. Die Aufwendungen betreffen die Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Die Mittel sind gemäss bisheriger Finanzplanung im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 ein- gestellt. Die aktualisierte Finanzplanung gemäss nachfolgender Tabelle ist im KEF 2027–2030 einzustellen. In der Periode 2027 bis 2029 betra- gen die kumulierten Mehraufwendungen lediglich Fr. 592 000.

Tabelle 4: Vergleich von bisheriger und neuer Finanzplanung (Beträge in Franken) 2027 2028 2029 2030 Bisherige Finanzplanung 12 599 000 12 654 000 12 672 000 (gemäss KEF 2026–2029) Neue Finanzplanung 11 095 000 13 276 000 14 146 000 13 149 000 (gemäss KEF 2027–2030) Differenz 1 504 000 –622 000 –1 474 000 –13 149 000

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Leistungsauftrag gemäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes wird an die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich verge- ben.

II. Zur Vergütung der Leistungserbringung der Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich wird für die Jahre 2026 bis 2030 eine gebundene Ausgabe von Fr. 62 545 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabili- tation, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli