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Entscheid

RRB Nr. 832/2011

Berichterstattung Einmalzulagen 2010, Kenntnisnahme

29. Juni 2011Deutsch11 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2011

832. Berichterstattung Einmalzulagen 2010

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 26 Abs. 3 der Personalverordnung (PVO) und § 44 Abs. 1 der Vollzugsverordnung (VVO) können an einzelne Mitarbeitende so- wie an Gruppen als Auszeichnung für über die Erwartungen erbrachte Leistungen Einmalzulagen von Fr. 500 bis höchstens Fr. 8000 gewährt werden. Gemäss § 26 Abs. 5 PVO und § 44 Abs. 4 VVO sind für Einmal- zulagen 0,2% bis 0,4% der Lohnsumme zu budgetieren. Die Ausschüt- tung von Zulagen aus Rücklagen an das Personal ist gemäss § 17 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) seit 2009 nicht mehr zulässig. Mit Beschluss Nr. 155/2010 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, jährlich eine Berichterstattung zur Lohnrunde durchzufüh- ren. Bis 2009 waren die Beförderungen und Stufenaufstiege und ab 2010 die Individuellen Lohnerhöhungen einschliesslich Mitarbeiterbe- urteilungen Inhalte der Berichterstattung. Für 2010 wird erstmals über die Einmalzulagen Bericht erstattet. Zukünftig ist die Integration der Einmalzulagen in die Berichterstattung zu den Individuellen Lohn- erhöhungen einschliesslich Mitarbeiterbeurteilungen vorgesehen, um die Lohnrunde zu Beginn des Folgejahres gesamthaft beurteilen und steuern zu können. In der vorliegenden Berichterstattung sind das Verwaltungs- und Betriebspersonal gemäss Personalverordnung und das Polizeipersonal gemäss Kantonspolizeiverordnung der Lohnreglemente 01 und 05 so- wie das Lehrpersonal berücksichtigt. Die Einmalzulagen und insbeson- dere die Verteilung der Einmalzulagen sind im Bereich der Volksschul- lehrpersonen noch nicht geregelt. Die entsprechende Vorlage wurde im Februar 2011 verabschiedet. Sie muss noch vom Kantonsrat genehmigt werden. Vorgesehen ist die Inkraftsetzung im Sommer 2012. Damit die Lehrpersonen im Jahr 2010 trotzdem die budgetierte Quote für Einmal- zulagen erhalten, wurden in Absprache mit den Personalverbänden den Lehrpersonen in den Lohnstufen 01 bis 11 und den Schulleitenden in der Anlaufstufe 2 bis Lohnstufe 9 bei einem Beschäftigungsgrad von 100% Fr. 520 gewährt. Bei Teilzeitmitarbeitenden wurde der entspre- chende Anteil ausbezahlt. Eine ähnliche Lösung ist für 2011 und 2012 vorgesehen. Gemäss RRB Nr. 1988/2009 regelt die Bildungdirektion die Verwendung der Einmalzulagen für die Lehrpersonen aller Stufen. Mit

der Weisung zum Vollzug an Mittel- und Berufsfachschulen vom 16. Au- gust 2010 wurden die Einmalzulagen und andere Anreize für 2010 für die Mittel- und Berufsschullehrpersonen geregelt. Als gesetzliche Grund- lage gelten § 26 Abs. 3 PVO und § 44 VVO. Die zentral durch das Personalamt erstellte Berichterstattung zu den 2010 ausgerichteten Einmalzulagen wurde durch die Direktionen und die Staatskanzlei überprüft und kommentiert.

2. Berichterstattung Einmalzulagen 2010

2.1 Einmalzulagen nach Direktionen und Geschlecht Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Anzahl der Einmalzulagen nach Direktion und Geschlecht in absoluten Zahlen und in Prozenten. Sie umfasst die Angaben des Verwaltungs- und Betriebspersonals nach PVO, des Polizeipersonals nach Kantonspolizeiverordnung und der Lehrpersonen gemäss Lehrpersonalgesetz. Tabelle 1: Einmalzulagen 2010 nach Direktion und Geschlecht Direktion Anzahl Anstellungen Anzahl Einmalzulagen 2010 Ende 2009 nach Geschlecht in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen in % Männer in % Total in % Staatskanzlei 28 53 81 2 7 7 13 9 11 Direktion Justiz und Inneres 811 960 1 771 107 13 124 13 231 13 Sicherheitsdirektion 1 376 2 895 4 271 187 14 518 18 705 17 Finanzdirektion 407 509 916 40 10 79 16 119 13 (ohne BVK) Volkswirtschaftsdirektion 444 347 791 42 9 54 16 96 12 (ohne ALK und ZVV) Gesundheitsdirektion 1 841 1 205 3 046 59 3 62 5 121 4 Bildungsdirektion 13 028 6 763 19 791 4 734 36 1 534 23 6 268 32 Baudirektion 482 1 148 1 630 68 14 197 17 265 16 Total 18 417 13 880 32 297 5 239 28 2 575 19 7 814 24 Total ohne Lehrpersonen 7 204 7 720 14 924 721 10 1 136 15 1 857 13

Kommentar: 2010 kamen in den Direktionen und der Staatskanzlei 24% aller Mit- arbeitenden in den Genuss einer Einmalzulage. In den Direktionen er- hielten mehr Männer als Frauen eine Einmalzulage. Eine Ausnahme bildete die Bildungsdirektion, wo der Frauenanteil bei den Lehrperso- nen allgemein hoch ist. Die im Ergebnis prozentual höhere Ausschüt- tung von Einmalzulagen an Frauen (28%) gegenüber Männern (19%) ist somit ausschliesslich auf den überproportional hohen Frauenanteil

in der Bildungsdirektion zurückzuführen. Die Anzahl der Einmalzu- lagen 2010 in den Direktionen und der Staatskanzlei liegt im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen zwischen 4% (Gesundheitsdirektion) und 32% (Bildungsdirektion). Ursächlich für den tiefen Wert in der Gesundheitsdirektion ist die Überprüfung von Richtpositionen im Rahmen der Umsetzung der Teilrevision des Lohnsystems. Die Funktionen des Gesundheitsberei- ches waren davon besonders stark betroffen, was vielfach zu Anpassun- gen bei den Löhnen führte. Entsprechend waren die Betriebe bei der Gewährung von Einmalzulagen eher zurückhaltend. Als weiteren Grund für eine zurückhaltende Vergabe von Einmalzulagen sind Ver- änderungen in der Psychiatrielandschaft (Fusionen) zu erwähnen. Das Instrument «Einmalzulagen» scheint in der Praxis noch nicht flächen- deckend verankert zu sein, was dazu führt, dass finanzielle Abgeltungen von Sonderleistungen über andere Massnahmen, ausserhalb von § 26 Abs. 3 PVO, getätigt werden. Der Anteil Frauen und Männer, die mit einer Einmalzulage für ihre Leistungen honoriert wurden, hält sich weitgehend im Gleichgewicht. Die für die Volksschulehrpersonen gewählte Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der neuen Vorlage (vgl. Ziffer 1) führte zu einer gros- sen Anzahl von begünstigten Personen.

2.2 Einmalzulagen nach Lohnklasse und Geschlecht Tabelle 2 stellt die Anzahl der Einmalzulagen 2010 nach Lohnklasse und Geschlecht in absoluten Zahlen und in Prozenten des jeweiligen Personalbestandes (Anzahl Anstellungen Ende 2009) dar. Sie umfasst das Verwaltungs- und Betriebspersonal gemäss PVO sowie das Polizei- personal gemäss Kantonspolizeiverordnung im Monats- und Stunden- lohn (Lohnreglemente 01 und 05). Die Einmalzulagen der Lehrperso- nen sind separat ausgewiesen (vgl. Ziffer 2.3).

Tabelle 2: Einmalzulagen 2010 nach Lohnklasse und Geschlecht – LR 01 und 05 Lohnklassen Anzahl Anstellungen Anzahl Einmalzulagen 2010 Ende 2009 nach Geschlecht in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen in % Männer in % Total in % Kl. 01 151 2 153 1 1 – – 1 1 Kl. 02 515 66 581 17 3 1 2 18 3 Kl. 03 27 12 39 1 4 – – 1 3 Kl. 04 55 21 76 1 2 – – 1 1 Kl. 05 167 37 204 9 5 10 27 19 9 Kl. 06 65 32 97 1 2 3 9 4 4 Kl. 07 122 33 155 8 7 2 6 10 6 Kl. 08 123 72 195 9 7 7 10 16 8 Kl. 09 104 149 253 3 3 9 6 12 5 Kl. 10 791 464 1 255 39 5 24 5 63 5 Total 1 bis 10 2 120 888 3 008 89 4 56 6 145 5 Kl. 11 687 232 919 84 12 21 9 105 11 Kl. 12 563 494 1 057 77 14 57 12 134 13 Kl. 13 450 496 946 73 16 65 13 138 15 Kl. 14 1 006 975 1 981 90 9 82 8 172 9 Kl. 15 494 736 1 230 62 13 102 14 164 13 Kl. 16 394 460 854 36 9 74 16 110 13 Kl. 17 224 603 827 18 8 96 16 114 14 Kl. 18 445 817 1 262 47 11 144 18 191 15 Kl. 19 287 537 824 51 18 129 24 180 22 Kl. 20 168 413 581 39 23 95 23 134 23 Total 11 bis 20 4 718 5 763 10 481 577 12 865 15 1 442 14 Kl. 21 198 410 608 28 14 64 16 92 15 Kl. 22 44 200 244 6 14 37 19 43 18 Kl. 23 42 130 172 9 21 28 22 37 22 Kl. 24 52 144 196 9 17 38 26 47 24 Kl. 25 24 88 112 2 8 29 33 31 28 Kl. 26 4 40 44 – – 10 25 10 23 Kl. 27 bis 29 2 57 59 1 50 9 16 10 17 Total 21 bis 29 366 1 069 1 435 55 15 215 20 270 19 Total 1 bis 29 7 204 7 720 14 924 721 10 1 136 15 1 857 12

Kommentar: In den oberen Lohnklassen kamen prozentual mehr Mitarbeitende in den Genuss einer Einmalzulage als in den mittleren Lohnklassen. Die Mitarbeitenden in den mittleren Lohnklassen erhielten wiederum mehr Einmalzulagen als diejenigen in den unteren Lohnklassen. Zudem erhielten mit Anstieg der Lohnklassen mehr Männer als Frauen eine Einmalzulage.

2.3 Einmalzulagen der Lehrpersonen Tabelle 3 enthält die Einmalzulagen des Lehrpersonals nach Ge- schlecht in absoluten Zahlen und in Prozenten. Tabelle 3: Einmalzulagen 2010 der Lehrpersonen Lehrpersonen Anzahl Anstellungen Anzahl Einmalzulagen 2010 Ende 2009 nach Geschlecht in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen in % Männer in % Total in % Volksschulen 9 033 3 113 12 146 4 267 47 1 007 32 5 274 43 Mittel- und Berufsschulen 2 180 3 047 5 227 251 12 432 14 683 13 Total Lehrerschaft 11 213 6 160 17 373 4 518 40 1 439 23 5 957 34

Kommentar: 2010 erhielten deutlich mehr Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen Einmalzulagen als in den Mittel- und Berufsschulen. Dies ist auf die Höhe der ausbezahlten Einmalzulagen zurückzuführen. Bei den Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen wurden kleine- re Beträge als Einmalzulagen ausbezahlt. Bei den Lehrpersonen kamen deutlich mehr Frauen als Männer in den Genuss einer Einmalzulage. Bei den Einmalzulagen wurden die Lehrpersonen und Schulleitenden der unteren Lohnstufen berücksichtigt, bei denen der Frauenanteil hoch ist. Deshalb erhielten prozentual mehr Frauen als Männer Ein- malzulagen. Bei den Mittel- und Berufsfachschulen kamen weniger Frauen in den Genuss einer Einmalzulage. Dies ist auf den Frauenanteil von rund 42% zurückzuführen. Zudem wurden die Einmalzulagen in der Auswertung nicht auf die Mehrfachanstellungen von Lehrpersonen an einer Schule aufgeteilt.

2.4 Aufwand für Einmalzulagen und Ausschöpfung der Quote Mit Beschluss Nr. 429/2009 legte der Regierungsrat fest, dass für Einmalzulagen im Jahr 2010 0,2% der Lohnsumme verwendet werden dürfen. Tabelle 4 weist den Aufwand für Einmalzulagen 2010 nach Direktion und Gechlecht aus sowie den prozentualen Aufwandanteil für Einmal- zulagen an der Lohnsumme (Quote).

Tabelle 4: Aufwand Einmalzulagen und Quote nach Direktion und Geschlecht Direktion / Bereich Anzahl Aufwand Einmalzulagen 2010 in Franken Einmalzulagen und Ausschöpfung der Quote Frauen Männer Frauen Männer Total Voranschlag Quote 2010 in % Staatskanzlei 2 7 1 500 16 500 18 000 9 015 000 0,20 Direktion Justiz und 107 124 91 478 186 372 277 850 182 163 800 0,15 Inneres (ohne Pfarrschaft) Sicherheitsdirektion 187 518 172 800 640 139 812 939 420 154 200 0,19 Finanzdirektion 40 79 39 150 133 150 172 300 98 803 100 0,17 (ohne BVK) Volkswirtschaftsdirektion 42 54 72 500 105 800 178 300 86 667 100 0,21 (ohne ALK und ZVV) Gesundheitsdirektion 59 62 60 186 83 145 143 331 239 075 100 0,06 Bildungsdirektion 4 734 1 534 2 018 229 1 002 221 3 020 450 1 561 557 400 0,19 Baudirektion 68 197 72 926 234 651 307 577 149 760 100 0,21 Total 5 239 2 575 2 528 769 2 401 978 4 930 747 2 747 195 800 0,18

Kommentar: Insgesamt wurde 2010 die Quote der Einmalzulagen ausgeschöpft. Die Verteilung der Quotenausschöpfung liegt zwischen 0,06% in der Gesundheitsdirektion und 0,21% in der Baudirektion und Volkswirt- schaftsdirektion, wobei insbesondere die niedrige Quotenausschöpfung der Gesundheitsdirektion auffallend ist. Der höhere Aufwand bei den Frauen begründet sich wiederum durch den hohen Frauenanteil in der Bildungsdirektion. Durchschnittlich erhielten die Frauen mit Fr. 483 be- tragsmässig halb so hohe Einmalzulagen wie die Männer mit Fr. 933, was hauptsächlich auf die Übergangsregelung von Fr. 520 bei den Volks- schullehrpersonen zurückzuführen ist (vgl. Ziffer 2.3). Wie bereits unter Punkt 2.1 erwähnt, begründet sich die tiefe Quote der Gesundheitsdirektion mit der Umsetzung der Teilrevision des Lohn- systems und einer Zurückhaltung bei der Vergabe von Einmalzulagen aufgrund von Veränderungen in der Psychiatrielandschaft (Fusionen).

3. Empfehlungen Die Auswertungen der vorangehenden Kapitel zeigen, dass 2010 an- teilmässig weniger Frauen und Mitarbeitende in den unteren Lohnklas- sen Einmalzulagen erhielten. Es ist darauf zu achten, dass die Einmal- zulagen entsprechend auf Frauen und Männer sowie auf die Angehöri- gen der unteren, mittleren und oberen Lohnklassen angemessen ver- teilt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Bericht des Personalcontrollings zu den Einmalzulagen 2010 wird zur Kenntnis genommen.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei berücksichtigen die unter Erwägung 3 genannte Empfehlung in den nächsten Lohnrunden.

III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, ab 2011 über Individuelle Lohnerhöhungen einschliesslich Mitarbeiterbeurteilungen und Ein- malzulagen (Lohnrunde) jährlich einen gesamtheitlichen Bericht zu erstellen.

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi