Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 832/2014

Anfrage Claudio Zanetti, Gossau, betreffend Medizinhistorisches Institut, Beantwortung

20. August 2014Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Claudio Zanetti, Gossau, betreffend Medizinhistorisches Institut, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 115/2014

Sitzung vom 20. August 2014

832. Anfrage (Medizinhistorisches Institut) Kantonsrat Claudio Zanetti, Gossau, hat am 12. Mai 2014 folgende An- frage eingereicht: Im Zusammenhang mit den Aussagen des Tiermediziners Prof. Dr. Felix Althaus zum Zustand des Medizinhistorischen Museums und dessen Objektsammlung im «Tages-Anzeiger» vom 7. Mai 2014 ersuche ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Anfragen:

Erwägungen

1. Warum spricht Herr Althaus über den amtsgeheimen Inhalt des ver- traulichen Evaluationsberichts von 2006 und des vertraulichen Jütte- Berichts? Oder sind diese beiden Berichte nicht mehr vertraulich?

2. Hat Herr Althaus bei der «Neuorganisation» des Medizinhistorischen Instituts und Museums den besten Kenner von Museum und Samm- lung, den langjährigen Konservator Prof. Christoph Mörgeli, je ange- hört oder ihm vor seiner Kritik coram publico das rechtliche Gehör gewährt?

3. Herr Althaus behauptet, schon der Evaluationsbericht von 2006 habe festgehalten, dass die medizinhistorische Objektsammlung nicht korrekt gelagert worden sei. Wo findet sich eine solche Aussage im Bericht des damaligen externen Expertenteams vom 16.2.2006 oder im Gesamtevaluationsbericht vom August 2006? Falls sie sich nicht finden lässt: Wie kommt Althaus zu einer derartigen Aussage?

4. Warum urteilt Herr Althaus, der Jütte-Bericht übertreibe nicht, wo doch der heute noch gültige Evaluationsbericht durch externe Ex- perten von 2006 gemäss NZZ vom 26. April 2014 noch festhielt: «Die infrastrukturellen Voraussetzungen für Forschung, Lehre, Archiv, Museumsadministration und Objektsammlung sind ideal.»?

5. Herr Althaus betont, man müsse Präparate «mit dem nötigen Res- pekt behandeln» und dürfe sie «nicht verderben lassen». Warum un- terschlägt er, dass Institutsdirektor Flurin Condrau am 16.12.2011 Konservator Mörgeli verbot, dass der professionelle Präparator vom Pathologischen Institut der Universität Zürich seine Restaurierungs- arbeit unverzüglich weiterführte?

6. Warum verschweigt Herr Althaus, dass Konservator Mörgeli die pathologische Sammlung zwecks Betreuung bereits im Februar 2012 an das Zentrum für Evolutionäre Medizin von Prof. Frank Rühli übergeben wollte, dies aber durch den bewussten Nichtentscheid von Prof. Condrau verhindert wurde?

7. Hat Herr Althaus irgendwelche Hinweise für seine Andeutung, die medizinhistorische Sammlung sei «auf unlauterem Weg» zu einem Präparat gelangt oder es befänden sich darunter «Präparate aus der Nazizeit»?

8. Vertritt Herr Althaus die Ansicht, pathologische oder gerichtsmedi- zinische Präparate aus der Vergangenheit der Universität Zürich hätten ohne detailliert erhaltene schriftliche Unterlagen abgelehnt oder vernichtet werden müssen?

9. Ist sich Herr Althaus bewusst, dass die Inventarisierung und Digi- talisierung gemäss Stellenbeschrieb für Christoph Mörgeli mit null Prozent vorgegeben war, dass aber die dafür zuständige Museums- assistentin nach ihrer Pensionierung im Frühjahr 2009 durch die Institutsleitung nicht ersetzt wurde?

10. Warum behauptet Herr Althaus, das Medizinhistorische Museum sei «veraltet», wo es bei der noch gültigen Evaluation von 2006 durch externe Fachexperten gemäss NZZ vom 26.4.2014 noch hiess, das Museum beeindrucke durch eine «ausgewogene Darstellung auf hohem Niveau» und «ein gelungenes didaktisches Konzept, das sowohl den Fachmann als auch den Laien» anspreche?

11. Warum ist laut Herrn Althaus nur das im Dezember 1990 eröffnete, von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli konzipierte Medizinhisto- rische Museum «veraltet», nicht aber das fünf Jahre ältere Archäo- logische Museum oder das gleich «alte» Zoologische und Paläonto- logische Museum in unmittelbarer Nachbarschaft?

12. Warum hat Herr Althaus bei seiner Aussage, das Medizinhistorische Museum habe nur 3,6 Prozent der Besucher aller 12 Universitäts- museen ausgemacht, nicht kommuniziert, dass das Zoologische Mu- seum mehr Besucher hat als alle andern 11 Universitätsmuseen zu- sammen (ausgenommen den Botanischen Garten, der durch die Umgebung als Park benutzt wird) und dass das Medizinhistorische Museum mit 11 233 Besuchern im Jahr 2011 besser dastand als fast alle übrigen, mit einer vielfachen Anzahl Mitarbeitern ausgestatteten Universitätsmuseen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Claudio Zanetti, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Prof. Dr. Althaus hat nicht über einen «amtsgeheimen Inhalt» der beiden Berichte gesprochen. Er hat sich aufgrund eigener Beobach- tungen zum heutigen Zustand der Objektsammlung geäussert und summarisch Zitate kommentiert, die der Öffentlichkeit bereits bekannt sind. Beide Berichte sind nicht öffentlich. Zu Frage 2: Die Universitätsleitung hat Prof. Dr. Althaus mit der Reorganisation bzw. der Neuausrichtung des MHIZ beauftragt. Es bestand kein Anlass, für die Reorganisation des MHIZ dessen ehemaligen Konservator beizu- ziehen. Zu Frage 3: Prof. Dr. Althaus hat auch hier in allgemeiner Weise der Öffentlichkeit bekannte Zitate aus dem Evaluationsbericht von 2006 kommentiert (vgl. auch die Beantwortung der Frage 1). Zu Frage 4: Der sogenannte Jütte-Bericht befasst sich mit dem Zustand der Objekt- sammlung, während der Evaluationsbericht den gesamten universitären Leistungsauftrag des MHIZ zum Gegenstand hat. Zu Fragen 5 und 6: Prof. Dr. Althaus hat nichts «unterschlagen» oder «verschwiegen», da die Abklärung von Verantwortlichkeiten nicht zu seinem Auftrag ge- hörten (vgl. die Beantwortung der Frage 2). Zu Frage 7: Prof. Dr. Althaus hat nicht angedeutet, dass die MHIZ-Sammlung «auf unlauterem Weg» zu einem Präparat gelangt sei oder dass sich darunter «Präparate aus der Nazizeit» befänden; er hat auf die Frage des Journalisten anhand von Beispielen lediglich erläutert, was als un- rechtmässiges Erlangen von Präparaten zu werten wäre. Zu Frage 8: Aus ethischen Gründen und aufgrund der entsprechenden Standards bzw. Richtlinien ist grundsätzlich auf den Erwerb von Präparaten unge- klärter Herkunft zu verzichten. Zu Frage 9: Vgl. die Beantwortung der Fragen 5 und 6.

Zu Frage 10: Die Bezeichnung «veraltet» bezieht sich auf den Aktualisierungsgrad der Ausstellung; sie stützt sich auf die eigenen Beobachtungen von Prof. Dr. Althaus. Zu Fragen 11 und 12: Diese Fragen wurden Prof. Dr. Althaus in dem infrage stehenden Inter- view nicht gestellt; er hat deshalb auch nicht dazu Stellung genommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi