RRB Nr. 833/2016
Fortsetzung der tripartiten Zusammenarbeit ab 2017: Vereinbarung und Arbeitsprogramm 2017-2021, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
31. August 2016Deutsch9 min
Source zh.ch
Fortsetzung der tripartiten Zusammenarbeit ab 2017: Vereinbarung und Arbeitsprogramm 2017-2021, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. August 2016
833. Fortsetzung der tripartiten Zusammenarbeit ab 2017:
Erwägungen
Vereinbarung und Arbeitsprogramm 2017–2021 (Schreiben an die KdK) Bis anhin haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) Agglomerationsfragen be- arbeitet, die alle drei Staatsebenen betreffen. Im vergangenen Jahr be- schlossen die Träger der TAK, auch die ländlichen Räume in ihre Zusam- menarbeit einzubeziehen und die Konferenzziele dementsprechend neu auszurichten. Inzwischen ist die TAK-Vereinbarung überarbeitet worden und liegt nun als Vereinbarung über die Tripartite Konferenz (TK) vor. Der Entwurf der neuen Vereinbarung beruht im Wesentlichen auf der bis- herigen TAK-Vereinbarung, insbesondere was die Trägerschaft der Kon- ferenz und die Arbeitsweise betrifft. Weiter wurde die bisherige Verein- barung entschlackt und die Zielsetzung sowie die organisatorische Aus- gestaltung an den räumlich breiteren Fokus der TK angepasst. Ausserdem liegt ein Entwurf für das Arbeitsprogramm 2017–2021 vor. Das Arbeitsprogramm knüpft einerseits an den bisherigen Arbeiten der TAK an, anderseits richtet es sich an den in der neuen Vereinbarung fest- gehaltenen Zielsetzungen aus. Beide Entwürfe wurden an der TAK vom 1. Juli 2016 zuhanden einer Konsultation bei ihren Trägern bis Mitte Ok- tober 2016 verabschiedet. In diesem Rahmen soll von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zuhanden der Plenarversammlung vom Sep- tember 2016 der Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kan- tone ausgearbeitet werden. Gestützt auf die Rückmeldungen der Träger der TAK sollen die Vereinbarung und das Arbeitsprogramm im Okto- ber bereinigt und von der TAK am 18. November 2016 zuhanden der Ge- nehmigung durch den Bundesrat, die KdK, den Schweizerischen Städte- verband (SSV) und den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) ver- abschiedet werden. Ziel ist, dass die Grundlagen für die zukünftige tri- partite Zusammenarbeit bis Ende 2016 durch die Träger genehmigt sind und die neue Vereinbarung unterzeichnet werden kann. Der Regierungsrat hat sich sowohl im Rahmen des Grundsatzentscheids zur revidierten TAK-Vereinbarung 2011 (RRB Nrn. 1608/2010 und 59/ 2011) als auch des Arbeitsprogramms 2012–2015 (RRB Nr. 1184/2011) und in der Stellungnahme zur Art des Einbezugs (RRB Nr. 1066/2014) kritisch zum Einbezug des ländlichen Raums geäussert. Er sprach sich wiederholt dafür aus, dass an einer Fortsetzung (ausschliesslich) als Agglo- merationskonferenz festgehalten und der ländliche Raum nur bei ent-
sprechenden Themen von Fall zu Fall, wo es sinnvoll und notwendig sei, berücksichtigt werden solle. Die TAK sei als Plattform der vertikalen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden für die Bearbeitung der besonderen Fragestellungen von Städten und Agglomerationen eingerichtet worden. Ausserdem äusserte der Regie- rungsrat die Befürchtung, dass die Kernziele der TAK verwässert und die Bedürfnisse der urbanen Räume im Vergleich zu den ländlichen Räu- men marginalisiert würden. Weiter gab er zu bedenken, dass der Einbezug der ländlichen Räume in Form eines systematischen und konstitutiven Mitwirkens im Rahmen der TK die Entscheidungsprozesse aufwendiger und komplizierter machen und eine effiziente Bearbeitung der genann- ten Handlungsschwerpunkte erschweren würde. An dieser kritischen Haltung zur Umwandlung der TAK in eine TK ist festzuhalten. Es wird schwieriger werden, die urbanen Probleme auf der politischen Tagesordnung durchzusetzen. Die Hauptaufgabe der TK muss denn auch darin bestehen, einen offenen Dialog zu raumwirksamen The- men zu etablieren, welche die drei institutionellen Ebenen gemeinsam betreffen. Die TK soll sich grundsätzlich auf raumwirksame Themen kon- zentrieren und nicht Themen aufgreifen, die bereits von anderen Konfe- renzen verfolgt werden. Ständige Vertretung des Kantons Zürich in der Delegation der KdK Im Hinblick auf die Fortsetzung der tripartiten Zusammenarbeit ab 2017 auf Grundlage der neuen Vereinbarung steht auf Anfang 2017 eine Gesamterneuerungswahl der kantonalen Delegation für die künftige TK an. Die Zahl der Sitze wurde im Entwurf der neuen Vereinbarung nicht angepasst. Diese enthält aber einen Passus, wonach die Träger für eine ausgewogene Vertretung der urbanen und ländlichen Räume in ihren De- legationen sorgen sollen. Da dies für die kantonale Delegation bereits bisher der Fall war, drängt sich aus Sicht der KdK keine Anpassung des Nominationsverfahrens auf. Die regionalen Regierungskonferenzen bzw. die Kantone mit ständi- gem Sitz sind eingeladen, bis Ende Oktober ihre bisherige Vertretung zu bestätigen oder bei Bedarf eine neue Vertretung zu benennen, damit der Leitende Ausschuss der KdK am 11. November 2016, unter Vorbe- halt der Beschlüsse der Plenarversammlung vom 16. Dezember 2016 zur TK, die Wahl der kantonalen TK-Delegation vornehmen kann. Der Kanton Zürich verfügt in der Delegation der KdK über einen ständigen Sitz. Diesen hat seit Juni 2016 Regierungsrätin Jacqueline Fehr inne. Ihre Einsitznahme in der Delegation ist vom Regierungsrat zu be- stätigen.
Fragebogen der KdK Die KdK ersucht die Kantonsregierungen zwecks Erarbeitung einer Stellungnahme, bis 31. August 2016 ihre Haltung zu folgenden Fragen mit- zuteilen: Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden über die Tripartite Konferenz (TK) – Haben Sie grundsätzliche Bemerkungen zur Vereinbarung? – Haben Sie Bemerkungen zu einzelnen Artikeln der Vereinbarung? Arbeitsprogramm 2017–2021 der Tripartiten Konferenz TK – Haben Sie grundsätzliche Bemerkungen zum Arbeitsprogramm? – Haben Sie Bemerkungen zur allgemeinen Stossrichtung des Arbeits- programms (vgl. Kapitel 1)? – Haben Sie Bemerkungen zu den vorgeschlagenen thematische Arbeits- schwerpunkte 2017–2021 (Kapitel 2)? – Gibt es aus Ihrer Sicht weitere thematische Arbeitsschwerpunkte, die aufgegriffen werden sollen? Wenn ja, bitte kurz beschreiben und be- gründen. – Haben Sie Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Informations- und Vernetzungstätigkeiten (Kapitel 3)? – Haben Sie Bemerkungen zur Zeit- und Finanzplanung (Kapitel 4)?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Fortsetzung der tripartiten Zusammenarbeit ab 2017: Vereinbarung und Arbeitsprogramm 2017– 2021 Stellung zu nehmen, und äussern uns zum Fragenkatalog wie folgt:
1. Allgemeine Bemerkungen Neu soll die TK über Agglomerationsfragen hinaus auch Themen des ländlichen Raums behandeln. Diese thematische Ausweitung, der sich der Kanton Zürich widersetzt hat, bringt die Gefahr einer Verwässerung mit sich. Die Hauptaufgabe der TK muss darin bestehen, einen offenen Dia- log zu raumwirksamen Themen, welche die drei institutionellen Ebenen gemeinsam betreffen, zu führen. Grundsätzlich muss gelten, dass die TK nicht Themen aufgreift, die bereits von anderen thematischen Konfe- renzen bearbeitet werden.
Der Dialog zu raumwirksamen Themen darf aber nicht zur Formulie- rung von Anforderungen führen. Die Umsetzung von Schlussfolgerun- gen und Empfehlungen liegt ausschliesslich in der Kompetenz der eid- genössischen, kantonalen oder kommunalen Instanzen. Zudem ist von Klassierungen oder Ranglisten der kantonalen oder kommunalen Prak- tiken aufgrund der TK-Berichte abzusehen.
2. Fragenbeantwortung Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden über die Tripartite Konferenz (TK) Wir haben keine Bemerkungen zur Vereinbarung. Arbeitsprogramm 2017–2021 der Tripartiten Konferenz (TK) Grundsätzliche Bemerkungen zum Arbeitsprogramm Bemerkungen zur allgemeinen Stossrichtung des Arbeitsprogramms Die thematische Ausweitung der künftigen TK auf den ländlichen Raum macht eine klare Fokussierung auf Themen nötig, die besonders die drei Staatsebenen in ihrem Zusammenwirken betreffen. Unter diesem Ge- sichtspunkt ist insbesondere der vorgesehene Arbeitsschwerpunkt «Aus- länder- und Integrationspolitik» zu begrüssen. Drei Arbeitsschwerpunkte beschäftigten sich zudem mit der Raum- und Siedlungsentwicklung, die auch ein wichtiges Thema im Grenzbereich der Agglomerationen und der ländlichen Räume ist, insbesondere bezüglich der regionalen Ver- kehrsfinanzierung. Bemerkungen zu den vorgeschlagenen thematischen Arbeits- schwerpunkten 2017–2021 Im Rahmen der TK soll das Thema 2.4 «Finanzierungs-, Nutzen- und Lastenausgleichsfragen» nicht behandelt werden, auch dann nicht, wenn der Finanzausgleich Bund – Kantone (NFA) nicht Gegenstand der Arbei- ten ist. Für Fragen des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen den Kantonen sind ausschliesslich letztere zuständig. Beim Thema «Partizipation der Bevölkerung» ist der Bezug zur Auf- gabenstellung der TK zu wenig ersichtlich. Wird an der Thematik festge- halten, könnte sie mit Gewinn mit dem Bundesprogramm «Zusammen- halt in Quartieren» kombiniert werden. Erwiesenermassen kann Partizi- pation den Zusammenhalt im Sinne von Kohäsion fördern. Partizipation in überschaubaren Räumen ist für die Beteiligten zudem fassbarer als auf regionaler und nationaler Ebene.
Wir begrüssen, dass das Thema «Landschaft, Biodiversität und Öko- systemleistungen» aufgenommen wird. Die zwei Ziele in der Strategie Biodiversität Schweiz, die Biodiversität im Siedlungsraum zu fördern und eine ökologische Infrastruktur aufzubauen, betreffen besonders auch den Agglomerationsraum auf allen drei institutionellen Ebenen. Zwar be- schäftigen sich auch andere Konferenzen mit diesen Themen. Es ist aber zielführend und wichtig, dass die TK in Ergänzung dazu die besondere Sicht der Agglomerationen sowie der kommunalen Ebene einbringt. Die TK kann zudem massgeblich mitwirken, in diesen Themen die Verantwort- lichkeiten zwischen den drei Ebenen zielgerichtet aufzuteilen sowie Syner- gien im Hinblick auf eine wirksame ökologische Infrastruktur auch im urbanen Raum bestmöglich zu nutzen. Weitere thematische Arbeitsschwerpunkte, die aufgegriffen werden sollen Im Arbeitsprogramm fehlt die Thematik Bevölkerungsentwicklung und ihre Auswirkungen für die Raumentwicklung. Die Bevölkerungsentwick- lung wird beispielsweise neben einer Veränderung der Wohnnachfrage auch zu steigenden Mobilitätsbedürfnissen führen. Zudem bestehen Wech- selwirkungen zu verschiedenen Bereichen, die wiederum an die Raum- entwicklung geknüpft sind, wie beispielsweise auf den Bereich Wirtschaft oder Energie. Wir schlagen deshalb vor, das Thema Bevölkerungsent- wicklung entweder als eigenen Arbeitsschwerpunkt im Arbeitsprogramm aufzunehmen oder zumindest als einen wichtigen Trend hervorzuheben, den es im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts der kohärenten Raument- wicklung in Stadt-Land-übergreifenden Regionen zu berücksichtigen gilt. Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Informations- und Vernetzungstätigkeiten Bei den Informations- und Vernetzungstätigkeiten sind Doppelspu- rigkeiten zu vermeiden. Wir begrüssen den Dialog mit Akteurinnen und Akteuren der regionalen Zusammenarbeit. Bemerkungen zur Zeit- und Finanzplanung Wir erinnern daran, dass das Arbeitsprogramm der neuen TK nicht zu einer mittelfristigen Budgeterhöhung führen darf. Gemäss dem Zeitplan unter Punkt 4.1 im Arbeitsprogramm stehen in der ersten Hälfte 2018 die Mehrheit der Arbeitsschwerpunkte auf der Agenda. Unter Punkt 4.2 ist jedoch in jedem Jahr der gleiche Finanzbedarf von Fr. 120 000 ausgewie- sen. Es erstaunt zudem, dass beispielsweise für den Arbeitsschwerpunkt «Qualitätsvolle Innenentwicklung» 2018 kein Finanzbedarf ausgewie- sen wird, obwohl der Arbeitsschwerpunkt 2018 bearbeitet werden soll.
3. Vertretung des Kantons Zürich in der KdK-Delegation in der TK Wir beantragen, für die Gesamterneuerungswahl der KdK-Delegation in der TK die Betätigung von Regierungsrätin Jacqueline Fehr als Vertre- terin des Kantons Zürich.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Genehmigung der Vereinbarung und des Arbeitsprogramms durch die TAK vom 18. November 2016 nicht öffent- lich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröf- fentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder und die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi