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Entscheid

RRB Nr. 834/2013

Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Bedarfsplanung 2014-2016, Genehmigung

10. Juli 2013Deutsch4 min

Source zh.ch

Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Bedarfsplanung 2014-2016, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013

834. Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen,

Erwägungen

Bedarfsplanung 2014–2016 Gemäss § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Invalideneinrichtungen für erwach- sene Personen und den Transport von mobilitätsbehinderten Personen vom 1. Oktober 2007 (IEG, LS 855.2) soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Einrichtungen mit Wohn- und Arbeitsplätzen für erwachsene invalide Menschen im Kanton Zürich gewährleistet werden. Die Sicherheits- direktion plant gemäss § 13 das bedarfsgerechte Angebot, wobei die Planungsperioden in der Regel drei Jahre betragen. Die Sicherheitsdi- rektion unterbreitet die Planung dem Regierungsrat zur Genehmigung. Die erstmals vom Regierungsrat genehmigte Bedarfsplanung betraf die Periode 2011–2013 (RRB Nr. 1203/2010). Der vorliegende Beschluss betrifft die Planungsperiode 2014–2016. Grundlage der Bedarfsplanung bildet der vom 25. März 2013 datierte Planungsbericht, den das Kanto- nale Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern Soziale Arbeit erstellt hat. In diesem Bericht werden die gegenwärtig bestehen- den Plätze und deren Entwicklung in den letzten Jahren ausgewiesen und das Vorgehen zur Ermittlung der notwendigen Plätze für die Periode 2014–2016 erläutert. Auf der Grundlage der Angebotserhebung und den daraus mittels statistischer Modelle abgeleiteten Entwicklungstrends, den Anträgen der Einrichtungen zur qualitativen und quantitativen Än- derung ihres Angebots, den bereinigten Daten aus den Wartelisten und den Aussagen von Fachleuten wurde der Bedarf an zusätzlichen Plätzen ermittelt. In der Bedarfsplanung sind auch die Ergebnisse der Gespräche des Kantonalen Sozialamtes mit den aufgrund der erwähnten Schnitt- stellen betroffenen kantonalen Stellen berücksichtigt. Die nachfolgende Darstellung beruht auf der Definition der für die Planung zu berücksich- tigenden Plätze, die seit Einführung des neuen Finanzierungssystem 2012 gilt. Auf der Grundlage der Zahlen für 2013 ergibt sich ein zusätzlicher Platzbedarf für die Periode 2014–2016 von insgesamt 206 Plätzen im Angebotsbereich «kollektives Wohnen mit Grundbetreuung» (2011–2013: 237 Plätze) und von 304 Plätzen im Angebotsbereich «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit» (2011–2013: 468 Plätze). In Prozenten liegt der Zuwachs in der Planungsperiode 2014–2016 mit 5,7% im Bereich Wohnen und 5,3% im Bereich Tagesstruktur unter dem Zuwachs in der Periode 2011–2013 mit 6,5% bzw. 8,6%.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Zahlen: Bedarfsplanung Angebotsbereich «kollektives Wohnen mit Grund- betreuung» Wohnform Anzahl Plätze Veränderung Anzahl Plätze 2013 Bedarfsplanung 2016 2014–2016 Wohnheim/Wohngruppe 3317 168 3485 Betreutes Wohnen 251 32 283 Wohnschulen 22 6 28 Total 3590 206 3796 Bedarfsplanung Angebotsbereich «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit» Wohnform Anzahl Plätze Veränderung Anzahl Plätze 2013 Bedarfsplanung 2016 2014–2016 Tagesstätte/Beschäftigung 1713 158 1871 Beschäftigungsplatz 289 0 289 Arbeitsplatz externe Leistung 3085 87 3172 Arbeitsplatz interne Leistung 612 0 612 Externer Integrationsplatz 66 59 125 Total 5765 304 6069 Der steigende Platzbedarf kann auf verschiedene Einflussfaktoren zurückgeführt werden. Zu nennen sind insbesondere die in den vergan- genen Jahren verbesserte medizinische Behandlung und Versorgung, die zu einer höheren Lebenserwartung führen. In Verbindung mit den ebenfalls leicht zunehmenden Eintritten von jungen Erwachsenen in Invalideneinrichtungen müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden, um den erhöhten Bedarf zu decken. Die erstmals zur Verfügung stehen- den Daten zum Individuellen Betreuungsbedarf (IBB) zeigen zudem einen überproportionalen Anstieg der benötigten Plätze im Schwerst- behindertenbereich. Gemäss den neuesten verfügbaren Zahlen werden die für die Planungs- periode 2011–2013 genehmigten zusätzlichen Plätze bis Ende 2013 na- hezu vollständig vorhanden sein. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen für die neue Bedarfsplanungsperiode ist begründet und nachvollziehbar. Die Bedarfsplanung 2014–2016 ist deshalb zu genehmigen. Die Leistungsabgeltung an die Invalideneinrichtungen für die von ihnen zur Verfügung gestellten Plätze wird in Leistungsvereinbarungen festgelegt, zu deren Abschluss die Sicherheitsdirektion bzw. das Kan- tonale Sozialamt zuständig ist (§§ 14 und 16 IEG). 2012 wurden entspre- chende Betriebsbeiträge von 257,9 Mio. Franken ausgerichtet. Die Mehr-

kosten für die zusätzlichen Plätze in den Jahren 2014–2016 sind mit ins- gesamt 15,7 Mio. Franken an jährlich wiederkehrenden Betriebsbeiträgen zu veranschlagen, die im vollen Betrag ab 2016 anfallen (Planungsbericht, S. 26). Davon ausgehend, dass rund ein Drittel der benötigten Plätze in Mietliegenschaften verwirklicht werden kann, werden sich die aus den zusätzlichen Plätzen ergebenden Investitionsbeiträge auf gesamthaft rund 20 Mio. Franken belaufen. Die Höhe der jeweiligen Beiträge wird durch das Kantonale Sozialamt festgelegt (§ 13 Verordnung über Invaliden- einrichtungen für erwachsene Personen und den Transport von mobili- tätsbehinderten Personen vom 12. Dezember 2007; LS 855.21). Die erforderlichen Beträge sind im KEF 2013– 2016, Planjahre 2014– 2016, enthalten und werden dem Buchungskreis Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Bedarfsplanung 2014–2016 gemäss Planungsbericht vom 25. März 2013 wird genehmigt.

II. Die Sicherheitsdirektion wird mit der Umsetzung beauftragt.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi