RRB Nr. 836/2015
Statistikgesetz, Inkraftsetzung
2. September 2015Deutsch1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2015
836. Statistikgesetz (StatG); Inkraftsetzung
Erwägungen
Am 11. Mai 2015 verabschiedete der Kantonsrat das Statistikgesetz (ABl 2015-05-22, Meldung Nr. 112959). Mit rechtskräftiger Verfügung vom 13. August 2015 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2015-08-21, Mel- dung Nr. 123687). Das Gesetz kann auf den 1. Januar 2016 in Kraft ge- setzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Statistikgesetz vom 11. Mai 2015 wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dispo- sitiv I in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi