RRB Nr. 842/2016
Kantonale Ethikkommission, Amtsdauer 2015-2019, Ersatzwahl
7. September 2016Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. September 2016
842. Kantonale Ethikkommission (Ersatzwahl und Erweiterung)
Erwägungen
Mit Beschluss Nr. 689/2015 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kantonalen Ethikkommission für die Amtsdauer 2015–2019. Mit Schrei- ben vom 16. März 2016 hat Prof. Dr. med. Emanuela Keller, nach lang- jähriger Mitgliedschaft, aufgrund ihrer beruflichen Belastung um Ent- lassung aus der Kantonalen Ethikkommission ersucht. Zur Nachfolge in der Kommission hat sich PD Dr. med. Konrad Weber bereit erklärt. Er arbeitet in der Klinik für Neurologie am Universitätsspital Zürich. Mit seiner Einsitznahme ist auch in Zukunft das nötige Fachwissen im Be- reich der Neurologie gewährleistet. Gemäss Art. 53 des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Forschung am Menschen (SR 810.30) muss die Ethikkommission mit Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen, insbesondere der Medi- zin, der Ethik und des Rechts, besetzt sein. Die Kantonale Ethikkommis- sion, die sich in zwei Abteilungen organisiert hat, ist interdisziplinär mit Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Psychologie/Psychiatrie, Pflege, Pharmazie/Pharmakologie, Biologie, Statistik, Ethik und Recht zusammengesetzt. Während 20 Mitglieder aus dem Bereich der Medizin stammen, sind drei Mitglieder Sachverständige auf dem Gebiet Ethik und zwei im Bereich Recht. Um in beiden Abteilungen eine ständige Abde- ckung des Fachgebiets Recht sicherzustellen, soll eine weitere Juristin oder ein weiterer Jurist in die Kantonale Ethikkommission aufgenommen wer- den. Katrin Kapossy, Fürsprecherin, stellt sich für eine entsprechende Einsitznahme zur Verfügung. Sie ist als Juristin beim Schweizerischen Heil- mittelinstitut Swissmedic im Bereich Recht tätig und verfügt über das nötige Fachwissen für die Tätigkeit in der Ethikkommission.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Dr. med. Emanuela Keller wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 14. September 2016 aus der Kantonalen Ethikkommis- sion entlassen.
II. Dr. med. Konrad Weber, geboren 1972, und Katrin Kapossy, lic. iur., geboren 1970, werden auf den 15. September 2016 für den Rest der Amts- dauer 2015–2019 als Mitglieder in die Kantonale Ethikkommission ge- wählt.
III. Mitteilung an Dr. med. Emanuela Keller, Universitätsspital Zürich, Neurochirurgie Intensivstation, Frauenklinikstrasse 10, 8091 Zürich, Dr. med. Konrad Weber, Universitätsspital Zürich, Klinik für Neurologie, Frauenklinikstrasse 26, 8091 Zürich, Katrin Kapossy, Girenbadstrasse 37, 8488 Turbenthal, die Kantonale Ethikkommission Zürich, Stampfenbach- strasse 121, 8090 Zürich, sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi