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Entscheid

RRB Nr. 843/2018

Anfrage Christian Lucek, Dänikon, betreffend verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion - Fahrräder / E-Bikes, Beantwortung

11. September 2018Deutsch4 min

Source zh.ch

Anfrage Christian Lucek, Dänikon, betreffend verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion - Fahrräder / E-Bikes, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 205/2018

Sitzung vom 11. September 2018

843. Anfrage (Verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion – Fahrräder / E-Bikes) Kantonsrat Christian Lucek, Dänikon, hat am 2. Juli 2018 folgende Anfrage eingereicht: In der Zeit vom 28. Mai bis 24. Juni 2018 wurden auf dem Gebiet des Kantons Zürich (ohne die Städte Zürich und Winterthur) eine Schwer- punktaktion zum Thema Fahrräder / E-Bikes durchgeführt. Dies erfolgte im Rahmen der Präventionskampagne «weniger-senio- ren-unfälle.ch», an der sich, laut Webseite, neben der Kantonspolizei auch die Polizeikorps aus den Städten Winterthur und Zürich beteili- gen. In ihrer Mitteilung schreibt die Kantonspolizei, dass von 1300 kontrol- lierten Fahrrädern und E-Bikes 360 technische Mängel aufwiesen und 630 Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gegen die Verkehrsregeln verstossen haben und diese zum Teil mit einer Ordnungsbusse belegt wur- den. Gegen 80 Personen musste sogar ein Rapport an das jeweilig zustän- dige Statthalteramt ausgefertigt werden. In einer Mitteilung des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich wurde am 13.3.2018 unter dem Titel «Mehr Schwerverletzte im Velover- kehr denn je» auf einen neuen Höchststand bei Velounfällen hingewiesen. 110 Personen zogen sich schwere Verletzungen zu und 5 Menschen kamen dabei ums Leben. Dazu im Vergleich die Verkehrsunfallstatistik des Kan- tons Zürich (VUSTA) inklusive den Städten Zürich und Winterthur: Schwerverletzte Fahrräder / E-Bike: 233 bzw. Unfälle mit Todesfolge 10. Dies belegt, dass sich die Hälfte der schweren Unfälle alleine auf dem Ge- biet der Stadt Zürich ereignen. Aus den erwähnten Fakten wird der Regierungsrat eingeladen, die fol- genden Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Aus welchem Grund wurde trotz gemeinsamer Strategie diese Kontrol- len ohne die Städte Zürich und Winterthur durchgeführt, obwohl sich alleine auf dem Stadtgebiet der Stadt Zürich rund 50% der schweren und schwersten Unfälle mit Fahrrädern bzw. E-Bikes ereignen?

2. Welche Möglichkeiten sind seitens Kanton vorhanden, um auch die bei- den Städte Zürich und Winterthur zu ähnlichen Schwerpunktaktio- nen zu bewegen?

3. Welches waren schwerpunktmässig die Ursachen, welche zu den 80 Rap- porten an die jeweiligen Stadthalterämter führte?

4. Welche Schlüsse zieht der Regierungsrat aus der im Frühjahr 2015 ge- starteten und auf 3 Jahren ausgelegten, oben genannte gemeinsame Kampagne in Bezug auf die stark steigenden Fahrrad / E-Bikeunfälle (vergl. KR-Nr. 81/2017)?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christian Lucek, Dänikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit und der Schwere von Unfäl- len mit Seniorinnen und Senioren als Fussgängerinnen und Fussgänger und als Lenkende von E-Bikes rief die Kantonspolizei Zürich 2015 die Verkehrssicherheits-Kampagne «Weniger Seniorenunfälle» ins Leben. Zu den Partnerinnen der Kampagne zählen u. a. die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur, die Kommunalpolizeien sowie zahlreiche weitere Insti- tutionen. Das Vorgehen gegen schwere E-Bike-/Velounfälle bedingt ein gesamt- heitliches Handeln, das nach einer gründlichen Unfallanalyse u. a. präven- tive und repressive Massnahmen umfasst. Zudem spielt auch die Verbes- serung der Infrastruktur eine zentrale Rolle. Das städtische Unfallge- schehen unterscheidet sich vom heterogenen «ländlichen» auf Kantons- gebiet, weshalb in den Städten Zürich und Winterthur ein besonderer Schwerpunkt auf dem Ausbau einer möglichst sicheren Strasseninfra- struktur für die Velofahrenden liegt. Die beiden grossen städtischen Poli- zeikorps führen deshalb Schwerpunktaktionen und Kontrollen selbststän- dig und auf die besonderen Unfallursachen und Örtlichkeiten ausgerich- tet durch. Zu Frage 3: Auf dem gesamten Kantonsgebiet stellen Selbstunfälle ohne Drittbe- teiligung im Zusammenhang mit Unaufmerksamkeit und Ablenkung die mit Abstand häufigste Unfallursache dar. Hinzu kommen Unfälle wegen Fahrunfähigkeit. In den Städten treten daneben gehäuft Unfälle beim Überqueren von Gleisen, Befahren von Trottoirs und Missachten des Rotlichts auf, wäh- rend auf dem übrigen Kantonsgebiet hauptsächlich das Nichtanpassen an die Linienführung in engen Kurven und in Verzweigungsbereichen, das Nichtgewähren des Vortritts und allgemeines Fehlverhalten beim Ein- und Abbiegen sowie Überqueren der Fahrbahn zu Unfällen führen.

Anlässlich der durchgeführten «Schwerpunktaktion Fahrräder/E-Bikes» der Kantonspolizei wurden vor allem die Tatbestände Nichtgewähren des Vortritts, Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Lenken des Fahrzeuges in nichtfahrfähigem Zustand festgestellt und an die Statthalterämter rap- portiert. Wegen geringfügiger Übertretungen wurden zudem zahlreiche Ordnungsbussen ausgesprochen. Zu Frage 4: Konsequenz der seit Jahren ansteigenden Fahrrad- und E-Bike-Unfälle war neben den erwähnten Schwerpunktkontrollen die Verlängerung der Senioren-Kampagne auf unbestimmte Zeit. Da Lenkerinnen und Len- ker von E-Bikes zwischen 45 und 64 Jahren am häufigsten in Unfälle mit Verletzungsfolgen involviert sind, wurde sodann das Mindestalter für die kostenlosen Fahr- und Verhaltenskurse der Kantonspolizei im laufenden Jahr von bisher 65 auf 60 herabgesetzt. Im Weiteren werden im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungs- prozesses sämtliche Unfälle zeitnah analysiert und sofern nötig an den Un- fallörtlichkeiten zusammen mit den zuständigen Stellen des Amtes für Verkehr und des Tiefbauamtes Massnahmen getroffen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli