RRB Nr. 843/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Illnau-Effretikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
25. August 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Illnau-Effretikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021
843. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Illnau-Effretikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Illnau-Effretikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Illnau-Effretikon beschlossen. Der Stadtrat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Ge- meindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ge- meindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Poli- tischen Gemeinde Illnau-Effretikon aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Illnau- Effretikon am 7. März 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Stadthaus, Märt- platz 29, Postfach, 8307 Effretikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnli- strasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli