RRB Nr. 845/2021
Gemeindewesen, Schulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
25. August 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021
845. Gemeindeordnung (Sekundarschulgemeinde Dübendorf- Schwerzenbach)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Dübendorf- Schwerzenbach haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeindeordnung, welche die notwendi- gen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzen- bach aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Dü- bendorf-Schwerzenbach am 13. Juni 2021 beschlossene Gemeindeord- nung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege Dübendorf-Schwerzenbach, Neuhaus- strasse 23, 8600 Dübendorf, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli