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Entscheid

RRB Nr. 857/2009

Flugplatz Dübendorf, Ergebnisse der Testplanung, weiteres Vorgehen, Auftrag

27. Mai 2009Deutsch17 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2009

857. Flugplatzareal Dübendorf – Ergebnisse der Testplanung

Erwägungen

und weiteres Vorgehen

I. Ausgangslage Militärische Aspekte Der Militärflugplatz Dübendorf wird gemäss Stationierungskonzept der Armee vom Juli 2005 von der Luftwaffe mittelfristig nicht mehr be- nötigt. Bereits Ende 2005 ist der Betrieb mit militärischen Kampfflug- zeugen eingestellt worden. Als Helikopter- und Lufttransportbasis mit möglicher Nutzung durch Flächenflugzeuge sollte der Militärflugplatz Dübendorf ursprünglich noch bis 2010 genutzt werden. Der Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat allerdings im Mai 2008 dem Kanton Zürich mitge- teilt, dass er mit der Weiterführung des Flugbetriebes in Dübendorf im heutigen Umfang bis längstens 2014 einverstanden sei. Im Hinblick auf die langfristige Verteilung der Flugbewegungen unter Berücksichtigung des Tiger-Teilersatzes überprüft das VBS zudem derzeit das Stationie- rungskonzept der Luftwaffe. Der Militärflugplatz Dübendorf ist im Rahmen dieser Überprüfung zunächst als einziger zusätzlich möglicher Standort in der weiteren Überprüfung verblieben. Anlässlich der Militär- und Zivilschutzdirektorenkonferenz der Kan- tone vom 8. Mai 2009 hat nun der neue Chef VBS mitgeteilt, dass auf eine Wiederaufnahme des militärischen Jetbetriebs in Dübendorf aus betrieblichen und finanziellen Gründen endgültig verzichtet werde. Hingegen wird weiterhin geprüft, ob der Militärflugplatz Dübendorf als Standort für eine Helikopter- und Luftransportbasis mit möglicher Nutzung durch Flächenflugzeuge auch über 2014 hinaus genutzt wer- den soll. Das endgültige Stationierungskonzept der Luftwaffe wird das VBS nach Vorliegen des Sicherheitspolitischen Berichts voraussichtlich 2010 vorlegen können. Der benachbarte Waffenplatz Dübendorf wird von der Armee, unab- hängig von der weiteren Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf, weiterhin beansprucht. Aufschluss über den diesbezüglichen künftigen Flächenbedarf am Standort Dübendorf wird das militärische Nutzungs- konzept geben, das der Bund derzeit in Koordination mit entsprechen- den Überlegungen zu den Waffenplätzen Kloten und Bülach sowie Frauenfeld erarbeitet.

Auftrag Das Flugplatzareal Dübendorf ist die letzte grosse Landreserve des Kantons Zürich in Zentrumsnähe und für den Lebens- und Wirtschafts- raum Zürich von herausragender Bedeutung. Der Regierungsrat ist sich der Verantwortung für dieses rund 230 ha grosse Gebiet bewusst. Er hat deshalb die Raumentwicklung des Flugplatzareals Dübendorf unter LZ 8.2 Nutzungskonzept Flugplatz Dübendorf in seine Legislaturziele aufgenommen. Im Bereich der Raumplanung gilt es, die nötigen Weichen- stellungen für eine zukunftsfähige Gebietsentwicklung vorzunehmen. Unter Führung des Kantons Zürich und in Zusammenarbeit mit dem Bund, der Region Glattal sowie den drei Standortgemeinden Düben- dorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen ist deshalb eine vorurteils- freie Auslegeordnung bezüglich möglicher künftiger Nutzungen des Flug- platzareals erforderlich. Auf dieser Grundlage ist sodann über die fest- zulegenden Rahmenbedingungen und die entsprechenden Vorgaben für künftige Entwicklungsmöglichkeiten im kantonalen Richtplan zu entscheiden. Um die Optionen und Alternativen möglicher künftiger Nutzungen des Flugplatzareals zu kennen und in einem grösseren Zusammenhang bewerten zu können, hat der Regierungsrat die Baudirektion im Januar 2008 beauftragt, ein Projekt «Raumentwicklung Flugplatzareal Düben- dorf» zu starten und dem Regierungsrat auf der Grundlage der Ergeb- nisse einer Testplanung bis Ende 2008 einen Antrag für das weitere Vor- gehen und die zu vertiefenden Fragestellungen zu unterbreiten. Im Verlauf des Jahres 2008 hat sich der Regierungsrat bereits zwei- mal im Rahmen der Beantwortung kantonsrätlicher Vorstösse (KR- Nr. 279/2008 sowie KR-Nr. 247/2006) zur künftigen Nutzung des Flug- platzareals Dübendorf geäussert. Er hat sich dabei gegenüber den in der Öffentlichkeit diskutierten Nutzungsoptionen wie dem Ansatz eines «Innovationsparks» interessiert gezeigt. Darunter wird eine Fläche ver- standen, die für grosse internationale Unternehmen Platz für deren Forschungs- und Produktionstätigkeit in der Schweiz sowie Raum für kleinere und mittlere Unternehmen bietet. Im Sinne eines Campus sol- len diese Arbeitsplätze an einem attraktiven Standort untergebracht werden, der einen urbanen Mix von Arbeitsplätzen, Gewerbe, Wohn- möglichkeiten und Freizeitnutzungen zulässt. Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit seinen Stellungnahmen konsequent auf die laufende Testplanung hingewiesen. Er hat zudem dargelegt, dass der Kantonsrat noch Gelegenheit erhalten wird, sich bezüglich einer zivilen Nachnutzung des Flugplatzareals im Rahmen eines Richtplanverfah- rens einzubringen.

Ablauf der Testplanung Die Testplanung für das Flugplatzareal Dübendorf wurde zusammen mit Bund, Kanton, Planungsregion Glattal und den drei Standortge- meinden durchgeführt. Die Grundlagen für die Diskussion möglicher Entwicklungen wurden dabei durch vier in Konkurrenz arbeitende Planungsteams aus dem In- und Ausland bereitgestellt. In Überein- stimmung mit der Festsetzung der Teilrevision des kantonalen Richt- plans im Bereich Verkehr vom 26. März 2007 durch den Kantonsrat wurde auch die Möglichkeit einer künftigen zivilaviatischen Nutzung nicht ausgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen der Planungs- studien auf die Gemeinden sowie die regionalwirtschaftlichen Aus- wirkungen wurden von Dritten untersucht. Ein Gremium, bestehend aus externen Experten der betroffenen Fachdisziplinen, einer Fach- delegation sowie einer im Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV) angesiedelten Geschäftsstelle, übernahm die Begleitung und Beurteilung sämtlicher Arbeiten und entwickelte Schlussfolgerungen im Sinne von Empfehlungen. Die Projektaufsicht unter dem Vorsitz des Baudirektors wurde regelmässig über die Arbeiten informiert (vgl. RRB Nr. 24/2008). Die von den Planungsteams erarbeiteten Studien wurden im Rah- men von drei Workshops im Begleitgremium diskutiert. Nach Eingang der Schlussberichte wurde durch die Geschäftsstelle eine Vorprüfung veranlasst. Auf dieser Grundlage würdigte das Begleitgremium im Rah- men einer zweitägigen Schlusssitzung die Beiträge der Planungsteams (Kernpunkte, Stärken, Schwächen) und erarbeitete Empfehlungen zur grundsätzlichen Entwicklungsrichtung des Flugplatzareals Dübendorf und zum weiteren Vorgehen. Das Ziel der Erkundungsphase der Test- planung bestand nicht darin, ein Siegerprojekt zu küren, sondern auf der Grundlage der von den Planungsteams erarbeiteten Vorschläge zu Schlussfolgerungen für die zu vertiefenden Fragestellungen und das weitere Vorgehen zu kommen.

II. Bisherige Ergebnisse der Testplanung – Bericht des Begleitgremiums Studien der Planungsteams als Grundlage Das Planungsteam Albert Speer & Partner (D) zeigt zunächst eine städtebauliche Entwicklung des Flugplatzareals mit einem konventio- nellen Nutzungsmix auf, wobei ausreichend Flächen für Sondernutzun- gen (Waffenplatz, Innovationseinrichtungen) ausgewiesen werden. Die Erschliessung mit der Ringbahn muss im Sinne einer Vorleistung in einem Schritt für das ganze Areal erfolgen, eine Etappierung ist nicht möglich. Für die Nutzung des Flugplatzareals unter Beibehaltung eines

Flugbetriebs werden zwei Ausrichtungen der Piste bei einer Pisten- länge von jeweils 1400 m aufgezeigt, die allerdings nicht zu überzeugen vermögen. Die Möglichkeiten sowohl für die militärische als auch für die zivile aviatische Nutzung sind aufgrund der Pistenlänge einge- schränkt. Das Planungsteam kommt denn auch zum Schluss, dass sich die Potenziale des Flugplatzareals Dübendorf nur bei einer Aufgabe des Flugbetriebs bestmöglich nutzen lassen und ein umgehender Rich- tungsentscheid erforderlich ist. Zu ähnlichen Aussagen gelangt das Planungsteam Pesch Partner (D). In der Variante ohne Aviatik wird ein städtebaulich solides und anspre- chendes Konzept vorgelegt, das auf hohe Qualität und Flexibilität setzt, an den bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturbauten anknüpft und Identität stiftende Elemente, wie die zu einem Kanal umgestaltete Piste, umfasst. Die vorgesehenen, aufwendig gestalteten Parkanlagen sind mit erheblichen Kostenfolgen verbunden. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr erweist sich aufgrund der flächigen Entwicklung als schwierig. In landschaftlicher Hinsicht werden eine klare Gliede- rung und die Einbindung in die übergeordneten Strukturen angestrebt. Die vorgeschlagene Nutzungsvariante mit aviatischer Nutzung mit einer auf 1400 m gekürzten Piste wirkt sich nachteilig auf die Qualitäten des Flugplatzareals aus, weshalb auch das Planungsteam eine Bebauung ohne aviatische Nutzung bevorzugt. Die Arbeit des Planungsteams Güller Güller (CH) betrachtet die grosse Freifläche des Flugplatzareals Dübendorf in konzeptioneller Hinsicht als Schlüsselelement der Adressbildung. Dies im Sinne einer Ergänzung der bestehenden Entwicklungsschwerpunkte im Kanton Zürich. Der Betrachtungsperimeter wird auf das Umfeld des Flug- platzareals ausgeweitet; vorab sollen die bestehenden Siedlungsstruk- turen in den Standortgemeinden aufgewertet und die baulichen Poten- ziale nutzbar gemacht werden. Im Vordergrund steht zudem eine avia- tische Nutzung des Flugplatzareals als Business-Airport mit einer Piste von 2400 m Länge, insbesondere zur Entlastung des Flughafens Zürich. Ergänzend sind auch Flächen für Innovationseinrichtungen mit Experi- mentierfeldern in den Bereichen Wasser und Landwirtschaft vorgese- hen. Zusätzliche Wohnnutzungen werden trotz der erwartenden Lärm- belastung im Umfeld des Flugplatzareals aufgezeigt. Die Variante ohne Aviatik erweist sich als weniger robust. Das Team Feddersen & Klostermann (CH) schliesslich zeigt in struk- tureller, städtebaulicher und strategischer Hinsicht eine Vielzahl inno- vativer Ansätze auf. Im Zentrum stehen die weitgehende Freihaltung des Flugplatzareals Dübendorf für Erholungs- und Freizeitnutzungen und eine ringförmige Konzentration von dichter Bebauung an seinem äusseren Rand. Der Ansatz birgt bedingt durch die angestrebte hohe

Dichte grosse Potenziale, aber auch nicht zu vernachlässigende Risiken. Als bemerkenswert erweist sich der Ansatz der landschaftlichen Vor- strukturierung der Randbereiche. Die zu erwartenden Verkehrsbelas- tungen im Bereich des Strassenverkehrs setzen Ausbauten auf dem übergeordneten Strassennetz (z. B. Glattalautobahn) voraus. Die Variante mit Aviatik auf einer 2000 m langen Piste dürfte angesichts der aus- schliesslichen Entwicklung von Arbeitsnutzungen (für die im Raum Zürich zahlreiche Alternativstandorte bestehen), der sich daraus erge- benden Belastungen für die Verkehrsinfrastruktur und der Abschot- tung der Freiflächen keine anzustrebende Option darstellen. Hier zeigt sich auch, dass eine erst mittelfristige Aufgabe des Flugbetriebs nicht schlüssig zu vollziehen und ein frühzeitiger Richtungsentscheid hin- sichtlich Aviatik unerlässlich ist. Gesamtbetrachtung Im Rahmen der Testplanung wurde die strategische Bedeutung des Flugplatzareals Dübendorf für die Raumentwicklung bestätigt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass im Umfeld des Flugplatzareals wie auch in anderen Regionen des Kantons Zürich noch beträchtliche, teilweise bereits baureife Flächenreserven bestehen, die den Bedarf für die Ent- wicklung der nächsten 30 Jahre abzudecken vermögen. Vor diesem Hin- tergrund empfiehlt das Begleitgremium, von einer Inanspruchnahme des Flugplatzareals durch urbane Mischnutzungen, die ebenso gut an anderen Lagen angesiedelt werden können, abzusehen. Das Flugplatz- areal ist vielmehr als strategische Landreserve freizuhalten. Mit einer Grösse von rund 230 ha steht ein zusammenhängendes Gelände zur Verfügung, das sich insbesondere für Sondernutzungen mit grösserem Flächenbedarf und kantonaler bzw. nationaler Ausstrahlung eignet. Die Planungsteams haben beispielsweise die Eignung für Inno- vationseinrichtungen, Grosssportplätze und Eventflächen aufgezeigt. Das bisher schon einheitliche Grundeigentum sollte so lange beibehal- ten bleiben, bis über eine angemessene Sondernutzung entschieden werden kann. Die Studien der Planungsteams verdeutlichen, dass die zukünftige Nutzung des Flugplatzareals und der angrenzenden Gebiete in den Stand- ortgemeinden direkt vom Entscheid über die künftige Rolle der Aviatik auf dem Flugplatzareal Dübendorf abhängt. Als Voraussetzung für die Raumentwicklung des Flugplatzareals und seines Umfeldes wird des- halb für erforderlich gehalten, möglichst rasch, d. h. bis Ende 2009, einen Grundsatzentscheid betreffend künftige aviatische Nutzung zu fällen. Eine aviatische Zwischennutzung im Sinne einer Übergangslösung ist jedenfalls zu vermeiden, weil dies zu anhaltender Rechtsunsicherheit

führen würde, die weder den Standortgemeinden noch potenziellen In- vestoren zugemutet werden kann. Zudem würden beträchtliche Investi- tionskosten anfallen, deren langfristiger Nutzen nicht gesichert wäre. Nach der Klärung dieser Grundsatzfrage wird als notwendig beur- teilt, eine erste grundsätzliche Abgrenzung der für eine bauliche Ent- wicklung im Vordergrund stehenden Flächen einerseits und der für die Freiraumplanung vorzusehenden Bereiche anderseits vorzunehmen. Die Studien der Planungsteams erhalten dazu wichtige Hinweise. Un- abhängig vom Zeitpunkt und der Art der künftigen Nutzung sollten bereits kurz- bis mittelfristig Chancen zur städtebaulichen Entwicklung der drei Anrainergemeinden genutzt werden, insbesondere bezüglich der Bereiche zwischen Bahnhof Dübendorf und Flugplatzareal, der gewerblich genutzten Bereiche entlang des Flugplatzareals in Volkets- wil sowie hinsichtlich einer adäquaten Nutzung denkmalgeschützter Gebäude auf dem Flugplatzareal. Nach dem Grundsatzentscheid bezüglich Aviatik wird eine Öffnung des Flugplatzareals für Zwischennutzungen ausdrücklich empfohlen. Damit kann das Flugplatzareal Dübendorf in positiver Weise im Be- wusstsein von Bevölkerung und Wirtschaft verankert werden. Verkehrsentwicklung Das Flugplatzareal Dübendorf weist heute im Vergleich mit anderen Entwicklungsgebieten im Kanton Zürich keine überdurchschnittliche Erschliessungsqualität auf, auch wenn dies im internationalen Kontext so erscheinen mag. Eine städtebauliche Entwicklung müsste jedenfalls mit hohen Anforderungen an das durch den öffentlichen Verkehr zu übernehmende Verkehrsaufkommen (Modal-Split) verknüpft werden, die nur mit beträchtlichen Investitionen in die übergeordnete Verkehrs- infrastruktur zu erreichen sind. Die ÖV-Erschliessung des Flugplatzareals sollte konsequenterweise vom Bahnhof Dübendorf aus, und – unter der Voraussetzung einer massgeblichen Entwicklung – mit einem Ast der Stadtbahn Glattal er- folgen. Die Sicherung der heute bekannten, alternativen Korridore soll- te umgehend vorgenommen werden. Eine Trasseesicherung im Bereich des Flugplatzareals selbst ist auch ohne zusätzliche Massnahmen ge- währleistet. Schliesslich ist zwischen Dübendorf und Dietlikon auf eine möglichst direkte Linienführung der Stadtbahn zu achten. Als sehr langfristige Option für eine weitere Stadtbahn-Etappe könnte auch eine Trasseesicherung Richtung Volketswil in Betracht gezogen werden. Schliesslich wären für eine hochwertige Nutzung des Flugplatzareals auch direkt Anschlüsse an das Fernverkehrsnetz über den Bahnhof Dübendorf zu prüfen.

Im Bereich des motorisierten Individualverkehrs wird die Erstellung der bereits im kantonalen Richtplan festgesetzten Glattalautobahn auf- grund der Überlastung der Autobahn A1 im Bereich Brüttisellerkreuz als unerlässlich angesehen, um eine genügende Erschliessung durch das übergeordnete Netz zu gewährleisten. Entsprechende Anschlusspunkte sind östlich (Wangen-Dübendorf) und westlich (Schwerzenbach) vor- zusehen. Neben den Fragen der übergeordneten Erschliessung wird künftig auch die verkehrliche Einbindung der Standortgemeinden bei der wei- teren Planung noch stärker einzubeziehen sein. Bei einem Verzicht auf eine künftige aviatische Nutzung bestehen insbesondere im Bereich Fuss- und Veloverkehr beträchtliche Potenziale. Im Grundsatz gilt, je flächiger das Flugplatzareal überbaut wird, umso schwieriger wird die ÖV-Erschliessung. Es erscheint daher auch aus verkehrlicher Sicht zweckmässig, mit der Entwicklung am Kopf des Flugplatzareals in Dübendorf zu beginnen. Freiraum- und Landschaftsentwicklung Aus den Planungsstudien der Teams geht hervor, dass dem Flugplatz- areal nicht nur als strategische Flächenreserve, sondern auch als freie, unbebaute Fläche eine herausragende Bedeutung zukommt. Deren Stellenwert dürfte künftig eher noch zunehmen, sodass der bestehende Freiraum auch als zentrales adressbildendes Element für die künftige Raumentwicklung des Flugplatzareals Dübendorf selbst sowie insbe- sondere der angrenzenden Siedlungsgebiete betrachtet werden muss. Eine aviatische Nutzung sowie die für den Flugbetrieb erforderlichen Flächen und Sicherheitsabstände dürften eine Nutzung des Flugplatz- areals Dübendorf durch die Bevölkerung weitgehend verunmöglichen. Erhalten bliebe im Wesentlichen die Möglichkeit, das Gelände hinsicht- lich naturnaher Elemente aufzuwerten (z. B. Trockenwiesen, Bachaus- dohlungen). Erst ein Verzicht auf eine aviatische Nutzung würde es erlauben, grosszügige, öffentlich zugängliche Frei- und Erholungsflächen anzu- bieten. Teile des Flugplatzareals könnten dabei auch einen extensiven Charakter erhalten. Die Piste 11/29 könnte für spezifische Freizeit- Erholungsaktivitäten genutzt werden. Je nach angestrebter baulicher Entwicklung könnte auch eine dauerhafte, gänzliche Freihaltung des Flugplatzareals Dübendorf im Sinne eines offenen Landschaftsparks in Betracht fallen. In jedem Fall können Freiraum- und Erholungsnutzungen sinnvolle Zwischennutzungen darstellen, da von diesen kaum negative Prä- judizien für die strategische Landreserve zu erwarten sind. Letztlich würde das Flugplatzareal durch eine landschaftlich geprägte Zwischen-

nutzung und eine massvolle Strukturierung des Geländes sogar eine Aufwertung erfahren, die es auch für künftige Sondernutzungen attrak- tiver macht. Aviatik Jede aviatische Nutzung, sei sie nun zivil oder militärisch bedingt, schränkt die Handlungsspielräume für die Raumentwicklung ein. Des- halb ist eine rasche Klärung der Grundsatzfrage für oder gegen künfti- ge Aviatik erforderlich. Nur so werden die Entwicklungshemmnisse be- kannt, die sich auf die Art, die Intensität sowie die Anordnung der Nutzungen auswirken. Insbesondere in den direkt an das Flugplatzareal angrenzenden Bereichen der Standortgemeinden ist eine zielgerichtete Entwicklung erst mit dieser Rechtssicherheit zu erwarten. Um die bereits vorhandenen beträchtlichen Potenziale im bestehen- den an das Flugplatzareal angrenzenden Siedlungsgebiet der Standort- gemeinden nutzbar zu machen, empfiehlt das Begleitgremium, endgültig auf eine Wiederaufnahme des militärischen Jet-Flugbetriebs zu verzich- ten. Die rechtskräftigen Lärmkurven für den bis Ende 2005 bestehenden militärischen Flugbetrieb am Standort Dübendorf haben heute noch erhebliche planungs- und baurechtliche Einschränkungen zur Folge. Eine Aufwertung der Siedlungsstruktur der Standortgemeinden ist nur möglich, wenn diese Einschränkungen in beträchtlichem Umfang ver- mindert werden. Im Gegensatz zu einem militärischen Jetbetrieb er- scheint eine solche Verminderung selbst bei einem dauerhaften zivil- aviatischen Betrieb am Standort Dübendorf möglich. Die volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Zweckmässigkeit eines Business-Airports mit verschiedenen Pistenlängen (1400 m–2400 m) sowie Unterhaltsbetrieben konnte bisher allerdings nicht nachgewiesen werden. Eine abschliessende Beurteilung ist nur unter Klärung der Be- deutung des Flugplatzes Dübendorf in Verbindung mit dem Flughafen Zürich möglich. Deshalb empfiehlt das Begleitgremium dem Regie- rungsrat, die Flughafen Zürich AG aufzufordern, die aus ihrer Sicht mögliche Rolle des Flugplatzes Dübendorf im Sinne einer Ergänzung des Flughafens Zürich umgehend darzulegen. Aus den Studien der Planungsteams geht hervor, dass für einen Flug- betrieb die bestehende Piste 11/29 mit möglichen Längen von 1400 m, 2000 m und 2400 m im Vordergrund stünde. Je länger die Piste gewählt wird, desto geringer fallen die verbleibenden städtebaulichen Möglich- keiten und die Potenziale als regionaler Naherholungsraum aus. Eine Pistenlänge von 2400 m würde auch eine militärische Jet-Nutzung mit entsprechenden Einschränkungen planungs- und baurechtlicher Natur zulassen.

Wirtschaftliche Betrachtung Aus wirtschaftlicher Sicht handelt es sich beim Flugplatzareal Düben- dorf um eine strategische Landreserve erster Güte. Konventionelle, urbane Mischnutzungen können vor diesem Hintergrund nicht in Be- tracht fallen. Auch bezüglich der bisher bekannten Sondernutzungen «Innovationspark», «Business-Airport» und «Waffenplatz» bestehen in Anbetracht der ökonomischen Realitäten Vorbehalte. Dies betrifft einer- seits die Rechtfertigung der erforderlichen Anschubfinanzierung durch die öffentliche Hand (Innovationspark, Business-Airport), anderseits auch die Möglichkeit, solche Nutzungen an Standorten mit tieferen Op- portunitätskosten anzusiedeln (Waffenplatz). Auch liegen bisher keine Erkenntnisse vor, welche die Rentabilität eines zivilen Flugbetriebs am Standort Flugplatzareal Dübendorf erhärten würden. Angesichts des mittel- bis langfristigen Aufwertungspotenzials des Flugplatzareals und mangels überzeugender heutiger Nutzungsvorstel- lungen, die nur auf dem Flugplatzareal Dübendorf angesiedelt werden könnten, empfiehlt das Begleitgremium, mit der Inanspruchnahme des Flugplatzareals zuzuwarten. Um Vorhaben von kantonaler oder natio- naler Tragweite zu identifizieren, welche eine Inanspruchnahme recht- fertigen würden, wird zudem empfohlen, den Austausch mit potenziel- len Nutzerinnen und Nutzern zu intensivieren. Schliesslich wird vorge- schlagen, das Areal für Zwischennutzungen zu öffnen, die einen Bezug zum heutigen Zustand aufweisen und einen Beitrag zur Positionierung eines künftigen Labels für das Flugplatzareal Dübendorf leisten.

III. Würdigung durch den Regierungsrat und weiteres Vorgehen Aus den Empfehlungen des Begleitgremiums geht hervor, dass von einer Inanspruchnahme des Flugplatzareals für konventionelle Misch- nutzungen abgesehen werden sollte. Dieser Einschätzung ist beizu- pflichten. Angesicht der Chancen, welche die Grösse und die Grund- eigentümerstruktur des Flugplatzareals eröffnen, soll das Flugplatz- areal Dübendorf bis auf Weiteres als strategische Landreserve gesichert werden. Die Frage, ob in und welcher Form das Flugplatzareal für flugbetrieb- liche Zwecke genutzt werden soll, ist dabei mit grosser Dringlichkeit bis Ende 2009 zu beantworten. Der Chef VBS hat an der Militär- und Zivil- schutzdirektorenkonferenz der Kantone vom 8. Mai 2009 dargelegt, dass der Bund auf eine Wiederaufnahme des militärischen Jetbetriebs am Standort Dübendorf verzichten wird. Damit können sich die wei- teren Abklärungen zum Flugplatzareal Dübendorf auf die Auswirkun- gen einer militärischen Lufttransportbasis sowie eine zivilaviatische Nutzung in Ergänzung zum Betrieb des Flughafens Zürich konzentrieren.

Unabhängig von der Art der künftigen Nutzung des Flugplatzareals sollten schon kurz- bis mittelfristig die Entwicklungspotenziale in den Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen bestmöglich genutzt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass bezüglich der Grundsatzfrage betreffend Flugbetrieb möglichst rasch Rechtssi- cherheit geschaffen wird. Das Begleitgremium hat zusammenfassend folgende, zu vertiefenden Fragestellungen formuliert: – Kann ein Business-Airport komplementär zum Flughafen Zürich und im nationalen Interesse betrieben werden? – Welche Möglichkeiten für (Zwischen-)Nutzungen fallen im Über- gangsbereich zu den Standortgemeinden in Betracht? – Welche alternativen Standorte zum Flugplatzareal Dübendorf kom- men für Sondernutzungen infrage? – Zu welchen Sondernutzungen auf dem Flugplatzareal laufen derzeit Abklärungen bei Schlüsselakteuren (insbesondere in den Bereichen Bildung und Forschung)? – Welche Materialien können zur Entscheidfindung auf Bundesebene (z. B. Waffenplatz, Aviatik, Innovationspark) beigesteuert werden? Die Klärung dieser Fragen ist vordringlich, um bis Ende 2009 über die Rahmenbedingungen für die anzustrebende Entwicklung auf dem Flugplatzareal Dübendorf entscheiden zu können. Die schon bestehende, zeitlich befristete Projektorganisation hat sich bewährt. Die Konkre- tisierung der vorgenannten Fragen sowie deren Klärung soll deshalb im gleichen Rahmen fortgeführt werden. Die in diesem Zusammenhang für Leistungen Dritter erforderlichen Mittel wurden mit RRB Nr. 24/2008 bereits bewilligt und sind im Budget 2009 enthalten. Bis zum Abschluss der Arbeiten ist weiterhin sicherzustellen, dass durch die Projektpartner keine Entscheide getroffen werden, welche die künftige Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf präjudizieren könnten. Zivile Übergangsnutzungen auf dem Flugplatzareal sollen nur dann möglich sein, wenn diese bis längstens 2014 befristet werden und alle Optionen für die mittel- bis langfristige Nutzung des Flugplatz- areals uneingeschränkt erhalten bleiben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat bis Ende 2009 Antrag für die im kantonalen Richtplan festzulegenden Rahmen- bedingungen zu stellen.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt die zivilaviatischen Aspekte im Sinne der Erwägungen zu vertiefen und die Ergebnisse in das Projekt Raumentwicklung Flugplatzareal Dübendorf einzuspeisen.

III. Die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion werden beauftragt, der Baudirektion Sondernutzungen bekannt zu geben, die eine Inanspruchnahme des Flugplatzareals rechtfertigen würden. Dazu ist je eine Fachvertreterin oder ein Fachvertreter zur Ergänzung der Fachdelegation im Projekt «Raumentwicklung Flugplatzareal Düben- dorf» zu bezeichnen.

V. Die Baudirektion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Direktionen sowie in Absprache mit den übrigen Projektpartnerinnen und -partnern die Empfehlungen des Begleitgremiums sowie die Erwä- gungen des Regierungsrates über das weitere Vorgehen und die zu ver- tiefenden Fragestellungen im Rahmen einer Medienorientierung zu kommunizieren.

VI. Die Baudirektion wird beauftragt, den Bericht des Begleitgre- miums vom 18. November 2008 zu veröffentlichen.

VII. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, an die Sicher- heitsdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi