RRB Nr. 858/2015
Anfrage Markus Bischoff, Zürich, und Manuel Sahli, Winterthur, betreffend Anstellung als Stabschef der Flughafenpolizei, Beantwortung
9. September 2015Deutsch4 min
Source zh.ch
Anfrage Markus Bischoff, Zürich, und Manuel Sahli, Winterthur, betreffend Anstellung als Stabschef der Flughafenpolizei, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 148/2015
Sitzung vom 9. September 2015
858. Anfrage (Anstellung als Stabschef der Flughafenpolizei) Die Kantonsräte Markus Bischoff, Zürich, und Manuel Sahli, Winter- thur, haben am 1. Juni 2015 folgende Anfrage eingereicht: Offenbar ist Daniel Anrig zum neuen Stabschef der Flughafenpolizei ernannt worden. Daniel Anrig leitete am 3. Juli 2003 als damaliger Chef der Kriminalpolizei Glarus einen Einsatz in den Asylunterkünften in Enneda und Linthal (Kanton Glarus). Polizisten einer Glarner Sonder- einheit stürmten getarnt in dunklen Overalls, somit nicht als Polizisten erkennbar, frühmorgens die beiden Asylunterkünfte und drangen in die Asylunterkünfte ein. Verschlossene Zimmertüren wurden mit Gewalt geöffnet. Die Asylbewerber wurden mit Kabelbindern gefesselt und es wurde ihnen eine Kapuze über den Kopf gezogen. Hernach wurden sie auf den Bauch gedreht, ein Klebeband auf dem Rücken mit ihrer Zimmer- nummer angebracht und Pyjamahosen und/oder Unterhosen herabgezo- gen. Hierauf wurden sie teilweise nackt fotografiert. Den Asylbewerben- den war bis zu diesem Zeitpunkt unklar, dass es sich diesem Überfall um eine Polizeiaktion handelte und sie befürchteten, Opfer eines terro- ristischen Übergriffs zu sein. Nach diesem Prozedere wurden sie gemein- sam – immer noch die Kapuze auf dem Kopf – in einen Raum verfrach- tet. Dort herrschte nach wie vor ein Sprechverbot und die Asylbewerben- den wurden nochmals fotografiert. Das ganze Prozedere dauerte mehrere Stunden. Erst nachdem ein Vertreter des Roten Kreuzes interveniert hatte, wurden die Bedingungen gelockert. Als die Kapuzen entfernt wur- den, war die Sondereinheit verschwunden und die weitere Bearbeitung oblag «normalen» uniformierten Kantonspolizisten. Die Polizeiaktion hatte zum Zweck, angebliches Diebesgut zu sichern. Angeordnet hatte diese Aktion Daniel Anrig. Dieser verteidigte die Aktion mit den Worten, der Einsatz sei nötig gewesen und im Rahmen solcher Aktionen verlau- fen. Weil sich hernach ein grosser medialer Proteststurm erhob, krebste die Kantonspolizei Glarus zurück und erstattete gegen sich selber eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauches. Der beauftrage ausserkantonale Untersuchungsrichter stellte das Strafverfahren ein, doch soll er zumin- dest einen Teil der Kosten des Verfahrens der Kantonspolizei Glarus überbunden haben.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beant- wortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Welches sind die Aufgaben von Daniel Anrig als Stabschef der Kan- tonspolizei?
2. Welche Aufgaben und Kompetenzen besitzt Daniel Anrig im Zusam- menhang mit Flüchtlingen, Ausreisen resp. Ausschaffungen von Flücht- lingen? Bestehen hierzu Richtlinien? Wenn ja, welche?
3. Wurde Daniel Anrig auf dem Berufungsweg oder im Rahmen eines ordentlichen Bewerbungsverfahrens angestellt? Wie viele Personen ha- ben sich für diese Stelle gemeldet? Wie viele Personen kamen in die engere Auswahl?
4. Wurde Daniel Anrig im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zum er- wähnten Vorfall befragt? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, weshalb ist er trotz dieses Vorfalles angestellt worden?
5. Welche speziellen Ausbildungen und Qualifikationen bringt Daniel Anrig im Bereich interkultureller Dialog, Rassismusprävention, Flucht und Migration mit sich?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Markus Bischoff, Zürich, und Manuel Sahli, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Entgegen den in der Anfrage verwendeten Bezeichnungen besteht we- der im Kommando der Kantonspolizei noch in der Hauptabteilung Flug- hafenpolizei eine Funktion «Stabschef». Zu besetzen war die vakante Stelle eines Chefs der Flughafen-Stabsabteilung, einer von insgesamt 33 Abteilungen der Kantonspolizei. Als Supportabteilung innerhalb der Flughafenpolizei sind deren Mitarbeitende zuständig für die Einsatzunter- stützung, die Einsatzzentrale der Flughafenpolizei, den Schutz von gefähr- deten Persönlichkeiten, Führungen, Logistikplanung und Technik sowie für die Ausrüstung der Flughafenpolizei. Der Vollzug des Ausländer- rechts gehört nicht zum Aufgabengebiet dieser Abteilung. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Schweiz entgegen der Fragestellung selbstver- ständlich keine Flüchtlinge ausschafft.
Zu Fragen 3–5: Die Stelle als Chefin oder Chef der Flughafen-Stabsabteilung wurde intern und extern ausgeschrieben. Unter der grösseren Anzahl von Be- werbungen erwies sich der nun angestellte Abteilungschef, der nicht vor- bestraft ist und über einen einwandfreien Leumund verfügt, als klar bes- ter Kandidat. Dies ergibt sich unter anderem aus seiner Aus- und Weiter- bildung sowie seiner bisherigen Laufbahn, insbesondere als Kommandant der Kantonspolizei Glarus (2006–2008) und zuletzt als langjähriger Kom- mandant der Schweizergarde im Vatikan (2008–2015). Der Chef der Flug- hafen-Stabsabteilung wurde zudem einem externen Assessment unter- zogen, dessen Ergebnis beim Anstellungsentscheid ebenfalls mit berück- sichtigt wurde. Im Übrigen ist der Staat in Anwendung des kantonalen Personalrechts verpflichtet, die Persönlichkeit der Angestellten zu achten und zu schüt- zen (§ 39 Abs. 1 Personalgesetz vom 27. September 1998; LS 177.10). Dies setzt der Bekanntgabe von personalrechtlichen Entscheiden Grenzen, weshalb keine näheren Ausführungen zum Auswahlverfahren gemacht werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi