RRB Nr. 86/2015
Steuergesetz, Änderung, Aufhebung der Besteuerung nach dem Aufwand, Inkraftsetzung
4. Februar 2015Deutsch2 min
Source zh.ch
Steuergesetz, Änderung, Aufhebung der Besteuerung nach dem Aufwand, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Februar 2015
86. Steuergesetz (Änderung vom 20. Oktober 2014, Aufhebung
Erwägungen
der Besteuerung nach dem Aufwand; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 20. Oktober 2014 eine Änderung des Steuer- gesetzes vom 8. Juni 1997 (Aufhebung der Besteuerung nach dem Auf- wand; ABl 2014-10-31). Mit Verfügung vom 5. Januar 2015 stellte die Di- rektion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2015-01-16). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Steuergesetzes kann auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 20. Oktober 2014 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Aufhebung der Besteuerung nach dem Aufwand) wird auf den 1. Ja- nuar 2016 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi