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Entscheid

RRB Nr. 862/2015

Strassen, Richterswil. 3 Seestrasse, Post- bis Gartenstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

9. September 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Strassen, Richterswil. 3 Seestrasse, Post- bis Gartenstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2015

862. Strassen (Richterswil, 3 Seestrasse, Post- bis Gartenstrasse,

Erwägungen

km 31.460–31.780; Instandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 3 Seestrasse in Richterswil ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse am linken Zürichseeufer von Richterswil (Grenze Kanton Schwyz) nach Zürich. Die durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag beträgt 6391 Fahr- zeuge mit einem Schwerverkehrsanteil von 4%. Der betreffende Strassenabschnitt wurde 1985 neu gebaut. Heute weist der Fahrbahnbelag Verformungen, Spurrinnen und unterschiedliche Risse (längs und quer) auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrs- sicherheit muss die Seestrasse auf dem Teilstück Post- bis Gartenstrasse instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sek- tion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet: In der Fahrbahn wird der bestehende Belag abgefräst und zweischichtig neu eingebaut, stellenweise (auf rund 30% der Fläche) wird zusätzlich die Tragschicht ersetzt. Die Entwässerung wird instand gestellt und sämtliche Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte werden erneuert. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicher- heitsausrüstungen des Tiefbauamtes wird die veraltete Lichtsignalanlage beim Bahnhof Richterswil ersetzt und nach dem heutigen Standard in der 40-Volt-LED-Technologie ausgeführt. Ebenso wird die Strassenbe- leuchtung den heutigen Bedürfnissen angepasst. Diese Strasseninstand- setzung wird in Abstimmung mit dem Projekt «Neugestaltung Bahn- hofplatz mit Bushof» durch die Gemeinde Richterswil ausgeführt. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 27. Juli 2015 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 850 000 Nebenarbeiten 480 000 Technische Arbeiten 160 000 Total 1 490 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 490 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt 84U-20346), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2015 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 250 000 enthalten und im KEF 2015–2018 für das Jahr 2016 mit Fr. 1 240 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 3 Seestrasse, Post- bis Gartenstrasse, Rich- terswil, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 490 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 27. Juli 2015)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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