Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 864/2014

Kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2014, Anordnung

20. August 2014Deutsch6 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2014, Anordnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014

864. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung

Erwägungen

der kantonalen Volksabstimmung vom 30. November 2014 Für die kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2014 liegen fol- gende abstimmungsreifen Vorlagen vor und sind dementsprechend den Stimmberechtigten an diesem Datum zur Abstimmung zu unterbreiten: – Die kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)» (ABl 2012, 464) und der Gegenvorschlag des Kantonsrates betreffend Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 30. Juni 2014; Verringerung der durchschnitt- lichen Klassengrösse) (ABl 2014-07-11) und – die kantonale Volksinitiative «Bahnhof Stadelhofen: pünktlich und zuverlässig» (ABl 2012, 1120). Bei der Klassengrössen-Initiative und dem Gegenvorschlag können die Stimmberechtigten beiden Vorlagen zustimmen und angeben, welche sie bevorzugen (Art. 36 KV). Sie sind dazu gemäss § 60 a Abs. 2 des Ge- setzes über die politischen Rechte (GPR) zu fragen, ob sie den einzel- nen Vorlagen zustimmen (Hauptfragen) und welche der beiden Vorlagen in Kraft treten soll, falls beide Vorlagen mehr zustimmende als ableh- nende Stimmen erhalten (Stichfrage). Weiter hat der Kantonsrat am 30. Juni 2014 der Stadt Zürich an die Gesamtkosten von Fr. 129 000 000 für den Bau der neuen Tramverbin- dung in Zürich-West über die Hardbrücke ab dem Hardplatz bis zum Escher-Wyss-Platz (Tramverbindung Hardbrücke) und für Anpassungen am Zugang zum Bahnhof Hardbrücke unter dem Vorbehalt der Mitfinan- zierung des Bundes einen Staatsbeitrag von höchstens Fr. 76 000 000 zu- gesichert. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Er wurde im Amtsblatt vom 4. Juli 2014 veröffentlicht. Die Frist von 60 Tagen gemäss Art. 33 Abs. 3 KV für die Einreichung eines Volks- oder Gemeindereferendums endet am 2. September 2014 (ABl 2014-07-04). Am 14. August 2014 stellte die Geschäftsleitung des Kantonsrates fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates das Kantonsratsreferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. c KV zustande gekommen sei. Die Veröffent- lichung dieses Beschlusses gemäss § 144 Abs. 3 GPR im Amtsblatt steht indessen noch aus, weshalb er auch noch nicht rechtskräftig ist. Die Volks- wirtschaftsdirektion weist mit Schreiben vom 8. August 2014 darauf hin,

um das Geschäft nicht zu verzögern, sei die Abstimmung über diese Vor- lage ebenfalls auf den 30. November 2014 anzusetzen. Sie macht dazu folgende Gründe geltend: – Die Tramverbindung Hardbrücke ist eine Voraussetzung für die Ver- wirklichung des Rosengartentrams. In diesem Zusammenhang ist die Motion KR-Nr. 150/2009 betreffend Waidhaldetunnel zu erwähnen, die der Kantonsrat am 20. August 2012 dem Regierungsrat zur Be- richterstattung und Antragstellung überwies. Um den Auftrag, eine Kreditvorlage für den Bau des Waidhaldentunnels zu erfüllen, ist ein Spezialgesetz «Rosengartentram und -tunnel» in Vorbereitung, mit dem diese Motion als erledigt abgeschrieben werden soll. Das Spezialge- setz müsste spätestens Anfang 2015 in die Vernehmlassung gegeben werden, damit die ordentliche Frist für die Beantwortung der Motion bis Ende August 2015 eingehalten werden kann. – Mit dem Abstimmungstermin vom 30. November 2014 können die Ter- mine zur Bauausschreibung (Herbst 2014), Vergabe der Bauaufträge (1. Quartal 2015), Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund (Frühjahr 2015) und Beginn der Hauptarbeiten (April 2015) voraussichtlich knapp eingehalten werden. Ein rechtzeitiger Baube- ginn und damit eine rechtzeitige Inbetriebnahme der Tramverbindung Hardbrücke Ende 2017 sind damit möglich. Diesen Inbetriebnahme- termin hat der Kantonsrat in seinem Beschluss betreffend Grundsätze über die Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Per- sonenverkehr vom 20. Januar 2014 festgehalten (Vorlage 5005a). Die bereits laufenden Planungen (gemäss Planungskredit, RRB Nr. 644/ 2013) sind auf diese Termine ausgelegt. – Die Finanzierung der Bauausführung ist gesichert. Die Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) für die Jahre 2014–2017 eingestellt und im KEF 2015–2018 vorzusehen. Die ent- sprechenden Beträge sind in der Vorlage für den Staatsbeitrag aufge- führt. – Der Bundesbeitrag im Rahmen des Agglomerationsprogramms wird voraussichtlich bereits in der Herbstsession Ende September 2014 beschlossen werden. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ist bereits jetzt unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Zustandekommens des Kantonsrats- referendums die Volksabstimmung über diese Vorlage auf den 30. No- vember 2014 anzuordnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen 1. Beschluss des Kantonsrates über einen Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West (vom 30. Juni 2014) (ABl 2014-07-04) 2. A. Kantonale Volksinitiative: «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)» (ABl 2012, 464) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 30. Juni 2014; Verringerung der durchschnittlichen Klassengrösse) (ABl 2014-07-11) 3. Kantonale Volksinitiative «Bahnhof Stadelhofen: pünktlich und zuverlässig» (ABl 2012, 1120) wird auf Sonntag, den 30. November 2014, angesetzt.

II. Die Anordnung der Volksabstimmung über den Beschluss des Kan- tonsrates vom 30. Juni 2014 über einen Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West erfolgt unter dem Vorbe- halt, dass zu dieser Vorlage rechtzeitig das Zustandekommen des Kan- tonsratsreferendums rechtskräftig festgestellt und innert Frist kein wei- teres Referendum eingereicht wird.

III. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein bzw. durch Ankreuzen vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Beschluss des Kantonsrates über einen Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West (vom 30. Juni 2014) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgenden Vorlagen zu? A. Kantonale Volksinitiative: «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)» B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 30. Juni 2014; Verringerung der durchschnittlichen Klassengrösse) Die Fragen A und B können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden; es ist auch gestattet, nur für oder gegen eine der Vorlagen zu stimmen oder überhaupt auf eine Stimmabgabe zu verzichten.

C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls so- wohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden? Zutreffendes ankreuzen: Vorlage A (Volksinitiative) Vorlage B (Gegenvorschlag des Kantonsrates) Sie können die Frage C auch dann beantworten, wenn Sie bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt oder auf eine Stimmabgabe verzich- tet haben. Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Bahnhof Stadelhofen: pünktlich und zuverlässig»

IV. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.

V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde- ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erho- ben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VII. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi