RRB Nr. 865/2015
Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2016/17 (Bachelor) und 2019/20 (Master), Festlegung
9. September 2015Deutsch3 min
Source zh.ch
Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2016/17 (Bachelor) und 2019/20 (Master), Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2015
865. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,
Erwägungen
Studienjahre 2016/2017 (Bachelor) und 2019/2020 (Master) Gemäss § 3 der Zulassungsbeschränkungsverordnung vom 1. Dezember 2010 (LS 415.432) legt der Regierungsrat jährlich die Zahl der Studien- plätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) aus planerischen Gründen die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2016/2017 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2016 auf der Grundla- ge der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsge- setz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungsbe- schränkungsverordnung). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 949/2014 die Aufnahmekapa- zität für das erste Studienjahr 2015/16 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 350 (Humanmedizin: 300 Plätze einschliess- lich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vet- suisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt; für das erste Stu- dienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedi- zin auf 300, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 60 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedi- zin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die lang- jährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 6. Juli 2015 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizinischen Fa- kultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen. Da sich die Rahmen- bedingungen seit der letzten Festlegung der Studienplätze nicht verän- dert haben, ist für beide Studienstufen an diesen Aufnahmekapazitäten festzuhalten. Im Zusammenhang mit der vom Bund angekündigten Initia- tive zur Erhöhung der Medizinstudienplätze wird zurzeit geprüft, in wel- chem Umfang die Aufnahmekapazität der Medizinischen Fakultät mittel- fristig nochmals erhöht werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2016/2017 wird fol- gende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 80 Plätze.
II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2019/ 2020 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (ein- schliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnme- dizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 60 Plätze. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an den Universitätsrat und an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi