RRB Nr. 866/2023
Strassen, Bülach/Rorbas, Weiacherstrasse, Belagssanierung, zusätzliche gebundene Ausgabe
5. Juli 2023Deutsch6 min
Source zh.ch
Strassen, Bülach/Rorbas, Weiacherstrasse, Belagssanierung, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023
866. Strassen (Bülach/Rorbas, 7 Weiacherstrasse, Belagssanierung, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Weiacherstrasse in der Stadt Bülach und der Gemeinde Rorbas zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 7 geführt. Infolge des schlechten Strassenzu standes muss die Fahrbahn instand gesetzt werden. Auf der Weiacher strasse besteht sodann eine Radweglücke. Diese soll gemäss dem kan tonalen Velonetzplan, Massnahme Nr. 07_120, die dem Objekt B10 des Radwegkonzepts des Kantons Zürich vom November 2005 entspricht, geschlossen werden. Mit Beschluss vom 27. Mai 2019 (Vorlage 5454) bewilligte der Kan tonsrat für die Radweglückenschliessung und die dafür notwendige Hangsicherung einen Objektkredit von Fr. 5 639 000 zulasten der Inves titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Für die In standsetzung des Fahrbahnbelags und die Anpassungen an der Strassen entwässerung bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 451/2018 eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 254 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Mit Beschluss Nr. 191/2020 hat der Regierungsrat das Projekt für die Radweglückenschliessung und Hangsicherung sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 7 Weiacherstrasse zwischen der Solistrasse in der Stadt Bülach und der Chrondel in der Gemeinde Rorbas festgesetzt. Im Anschluss an die Projektfestsetzung wurden die Unternehmer leistungen für die Kunstbauten und die Spezialtiefbauarbeiten auf der Wagenbrechi ausgeschrieben. Dabei ging lediglich ein gültiges Angebot ein. Dieses lag preislich deutlich über dem Kostenvoranschlag vom 20. November 2017, der dem Objektkredit und der Bewilligung der ge bundenen Ausgaben zugrunde lag. Mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 0783/2022 wurde daher der Abbruch des Vergabeverfahrens verfügt. In der Folge wurden gestaffelt drei Unternehmersubmissionen für Teil bauleistungen durchgeführt: Los 1 betreffend Spezialtiefbauarbeiten für den Radweg auf der Wagenbrechi, Los 2 betreffend die bergseitige Schwergewichtsstützmauer sowie eine Bohrpfahlwand für den Radweg sowie Los 3 betreffend Trassearbeiten für den Radweg und die Weiacher strasse. Die Arbeiten der Lose 1 und 2 konnten im Sommer bzw. Herbst 2022 im offenen Verfahren unter Konkurrenz vergeben werden. Die Arbeiten sind bereits abgeschlossen. Bei beiden Losen wurden die Kosten
gemäss Kostenvoranschlag vom 20. November 2017 überschritten. Für das Los 3 gingen in einem offenen Verfahren fünf gültige Angebote ein. Das preisgünstigste Angebot liegt deutlich über den im ursprünglichen Kostenvoranschlag budgetierten Beträgen. Die Auswertung der Ange bote wurde im Juni 2023 abgeschlossen und die Arbeiten wurden unter Vorbehalt der Bewilligung der notwendigen zusätzlichen Ausgaben ver geben (vgl. RRB Nr. 867/2023).
B. Finanzierung und Bewilligung zusätzliche gebundene Ausgaben Der Objektkredit vom 27. Mai 2019 (Vorlage 5454) und die Bewilligung der gebundenen Ausgaben gemäss RRB Nr. 451/2018 basieren auf dem Bauprojekt aus dem Jahr 2017 (einschliesslich 7,7% MWSt, Preisstand 20. November 2017). Die zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 11. Mai 2023 (einschliesslich MWSt) wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Erwerb von Grund und Rechten 30 000 30 000 Bauarbeiten 8 979 000 6 911 000 15 890 000 Nebenarbeiten 291 000 111 000 402 000 Technische Arbeiten 1 593 000 103 000 1 696 000 Total 10 893 000 7 125 000 18 018 000
Die zusätzlichen Ausgaben sind wie folgt begründet: Bauarbeiten Im Kostenvoranschlag des Bauprojekts vom 20. November 2017 war die Etappierung der Bauarbeiten nicht vorgesehen. Auf Stufe Baupro jekt fehlte sodann eine detaillierte Betrachtung der talseitigen Bankett sicherungen der Strasse, die Ableitung und Reinigung von verschmutz tem Strassenabwasser und ein umfangreiches Sickerleitungsnetz als Folge des grossen Volumens an anfallendem Hangwasser. Für den Abbruch der Strassenabschlüsse waren zu tiefe Kosten ver anschlagt. In der Ausführungsphase wurde im Weiteren zusätzlich eine Elektrotrasse für ein geschlossenes Verkehrssteuerungsnetz von Rorbas bis im Hardwald integriert. Auch mit der etappierten Vorgehensweise bei der Beschaffung der Bauleistungen konnte der generelle Anstieg der Einheitspreise nicht kompensiert werden. Neben dem generellen Preis anstieg haben sich die ausserordentliche Materialteuerung und die an gespannte Energieversorgungssituation in den Preisen niedergeschlagen. Für die Bauarbeiten ergeben sich Mehraufwendungen von Fr. 6 911 000.
Nebenarbeiten Infolge der Realisierung in Etappen entstehen Mehraufwendungen bei der Verkehrsführung während der Ausführung (mehrfache Instal lation, Mehraufwand für zuständigen Unterhaltsbezirk) von Fr. 111 000. Technische Arbeiten Das veränderte Bauvolumen und die angepassten Massnahmen führen bei der Detailprojektierung des Ausführungsprojekts sowie bei der Bau leitung zu Mehraufwendungen von Fr. 103 000. Von den Mehraufwen dungen von insgesamt Fr. 7 125 000 entfallen Fr. 2 616 000 auf den Bau des Radwegs und Fr. 4 509 000 auf die Instandstellungs- und Sanierungs arbeiten an der Weiacherstrasse. Für die zusätzlichen neuen Ausgaben für den Radweg von Fr. 2 616 000 ist gemäss § 41 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) ein Zusatzkredit vom Kantonsrat erforderlich. Der Aus gabenbeschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Kantons ratsmitglieder (Art. 56 Abs. 2 lit. a Kantonsverfassung [LS 101]). Die Mehrausgaben für die Instandstellungs- und Sanierungsarbeiten an der Weiacherstrasse von Fr. 4 509 000 sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat gemäss § 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b CRG zuständig ist. Die zusätzlichen gebundenen Ausgaben sind unter Vorbehalt der Bewilligung des Zusatzkredits durch den Kantonsrat zu bewilligen. Sämtliche gebundenen Ausgaben, ein schliesslich der bereits bewilligten, gehen zulasten der Investitionsrech nung. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 18 018 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler ver bucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 8 255 000 8 255 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 9 763 000 9 763 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 9 763 000 8 255 000 18 018 000
Das Gesamtvorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von insgesamt Fr. 517 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Fahrradanlagen 46% 8 255 000 31 000 2,5% 206 000 Erneuerung Staatsstrassen 54% 9 763 000 36 500 2,5% 244 000 Zwischentotal 67 500 450 000 Total 100% 18 018 000 517 500
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80633, Bü lach/Rorbas, 7 Weiacherstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Fahrbahnbelags und die Anpassung der Strassenentwässerung an der 7 Weiacherstrasse in der Stadt Bülach und der Gemeinde Rorbas wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 451/2018 unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der zusätzlichen neuen Ausgabe durch den Kantonsrat eine zusätzliche gebundene Aus gabe von Fr. 4 509 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 9 763 000. Sämtliche gebundenen Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 20. November 2017)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli