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Entscheid

RRB Nr. 868/2013

Interkantonale Vertragskommission, Nomination

17. Juli 2013Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juli 2013

868. Interkantonale Vertragskommission (Nomination)

Erwägungen

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwi- schen Bund und Kantonen (NFA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Ein Pfeiler der NFA ist die interkantonale Zusammenarbeit mit Lasten- ausgleich (Art. 48a BV). Die entsprechende Ausführungsgesetzgebung findet sich im 4. Abschnitt des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3. Oktober 2003 (FiLaG; SR 613.2). Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich wird sodann durch die Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 (IRV; LS 615) geregelt. Die IRV trat am 11. Mai 2007, das Beitrittsgesetz des Kantons Zürich zur IRV am 1. Juli 2007 in Kraft. Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der in- terkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich sieht die IRV ein besonderes, zweistufiges Verfahren vor (Art. 6 f. und 31 ff. IRV). Es be- steht aus einem informellen Vorverfahren vor dem Präsidium der Kon- ferenz der Kantonsregierungen (KdK) und einem förmlichen Vermitt- lungsverfahren vor der Interkantonalen Vertragskommission (IVK). Die IVK besteht aus sechs Mitgliedern, die von der KdK auf eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. An der Sitzung der IVK vom 25. März 2013 erklärte alt Regierungs- rat und Ständerat Hans Hofmann seinen Rücktritt als Mitglied der IVK auf Ende 2013. Hans Hofmann war seinerzeit vom Kanton Zürich no- miniert worden. Mit Schreiben vom 28. Mai 2013 ersucht die KdK den Regierungsrat des Kantons Zürich, bis spätestens Mitte August 2013 eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu nominieren. Die Ersatzwahl wird am 27. September 2013 von der Plenarversammlung der KdK vor- genommen werden. Auf Anfrage hat sich Beat Husi, lic. iur., Staatsschreiber des Kantons Zürich, mit einer Nomination als Mitglied der IVK einverstanden erklärt. Diese Nomination bietet sich insbesondere deshalb an, weil der Aufga- benbereich der von Beat Husi geleiteten Staatskanzlei auch die Koordi- nation der Aussenbeziehungen des Kantons Zürich umfasst.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Staatsschreiber Beat Husi, lic. iur., wird als Nachfolger von alt Regie- rungsrat und Ständerat Hans Hofmann als Mitglied der Interkantonalen Vertragskommission (IVK) gemäss Art. 7 der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 nominiert.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, diese Nomination der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bis spätes- tens Mitte August 2013 mitzuteilen.

III. Mitteilung an die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi