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Entscheid

RRB Nr. 874/2019

Leitungskataster Schweiz – LKCH Vision, Strategie und Konzept, Schreiben an das VBS

25. September 2019Deutsch3 min

Source zh.ch

Leitungskataster Schweiz – LKCH Vision, Strategie und Konzept, Schreiben an das VBS

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2019

874. Leitungskataster Schweiz, Vision, Strategie und Konzept

Erwägungen

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 24. Juni 2019 unterbreitete das Eidgenössische De- partement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Kantonen den Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungs- kataster Schweiz zur Vernehmlassung. Die Arbeiten zum Leitungskataster Schweiz erfüllen den Auftrag des Bundesrates gemäss Massnahme b. «Verbesserte Erfassung bestehen- der Nutzungen im Untergrund» aus dem Bericht des Bundesrates «zur Nutzung des Untergrundes in Erfüllung des Postulates 11.3229 von Kathy Riklin vom 17. März 2011» vom 5. Dezember 2014. Im vorliegenden Be- richt zeigt das VBS auf, wie das Thema Leitungskataster Schweiz entwi- ckelt werden kann. Gestützt auf diesen Bericht soll der Bundesrat im Jahr 2020 den Auftrag für die Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen erteilen. Zu diesen Vorlagen können die Kantone dann wie- derum Stellung nehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Be- völkerungsschutz und Sport, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an madeleine.pickel@swisstopo.ch): Mit Schreiben vom 24. Juni 2019 haben Sie uns den Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz zur Vernehmlas- sung unterbreitet. Wir danken Ihnen dafür und äussern uns wie folgt: Der Kanton Zürich hat im Kantonalen Geoinformationsgesetz vom 24. Oktober 2011 (LS 704.1) bereits eine gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Leitungskataster geschaffen. Die Aufbauarbeiten laufen und sollen 2020 abgeschlossen werden. Die im Bericht Leitungskataster Schweiz aufgezeigten Konzepte bilden eine gute Ergänzung der Planungen im Kanton Zürich auf nationaler Ebene. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich die aufgezeigte Stossrich- tung für einen Leitungskataster Schweiz.

Bemerkungen und Anträge im Einzelnen Zwecke Die Gliederung der verschiedenen Zwecke in zwei Gruppen «MUSS» für die Zwecke «Information» und «Planung» und «KANN» für die Zwecke «Projektierung», «Baubewilligung» und «Dienstbarkeiten» ist nachvollziehbar und wird unterstützt. Der kantonale Leitungskataster Zürich erfüllt die Muss-Anforderungen. Die angestrebten Mehrwerte mit den Kann-Anforderungen sind auch für den kantonalen Leitungs- kataster interessante Entwicklungsperspektiven. Grundsätze Bezüglich Datenmodell ist die Aussage korrekt, dass zu Beginn vor allem 2D-Daten vorhanden sein werden. Dort, wo jedoch bereits 3D- oder 2,5D-Daten vorhanden sind, sollen diese auch bereitgestellt werden können. Antrag: Das Datenmodell muss von Beginn weg die Bereitstellung von 3D-Daten ermöglichen (3D-ready). Organisation Wir unterstützen die Idee, den Leitungskataster Schweiz als neue Ver- bundaufgabe zu etablieren. Aus Sicht des kantonalen Leitungskatasters sind beide vorgeschlagenen Organisationsmodelle umsetzbar. Die ope- rative Hoheit bleibt bei beiden Modellen beim Kanton. Mit Blick auf die künftigen Nutzerinnen und Nutzer ist aus unserer Sicht das Modell A «Aggregation» anzustreben. Zudem können damit bereits bestehende Abläufe über die Aggregationsinfrastruktur der Kantone für Geodaten optimal genutzt werden. Im Bericht werden die Gemeinden ausdrücklich dazu verpflichtet, das Register aller Werkeigentümerinnen und Werkeigentümer zu führen und direkt an den Leitungskataster Schweiz zu liefern. Im Kanton Zürich soll diese Aufgabe künftig zentral durch den kantonalen Leitungskatas- ter wahrgenommen werden. Die Gemeinden – im Sinne der politischen Gemeinde – werden im kantonalen Leitungskataster Zürich keine Auf- gaben haben. Insbesondere müssen sie keinen Überblick über alle Werke ihrer Gemeinden pflegen. Als Werkeigentümerinnen hingegen müssen auch die Gemeinden die Daten ihrer Gemeindewerke dem kantonalen Leitungskataster bereitstellen. Antrag: Das Organisationsmodell A «Aggregation» soll weiterverfolgt werden. Antrag: Die Aufgabe zur Bereitstellung des Registers aller Werkeigen- tümerinnen und Werkeigentümer soll nicht ausdrücklich den Gemein- den zugewiesen, sondern im Rahmen der Verbundaufgabe flexibel gere- gelt werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli